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13 Treffer1543 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 5118–512215.1.12 Fischzucht, Teichwirtschaft und Binnenfischerei
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Wird die Grenze des Zukaufes oder die Umsatzgrenze von 55.000 Euro (2023 bis 2024: 45.000 Euro) überschritten, wird die Fischerei zum Gewerbebetrieb (siehe Rz 5045 ff). Rz 5120: Zur wirtschaftlichen Einheit einer Binnenfischerei gehört nicht nur das bewegliche Betriebsvermögen des Fischers, wie Kähne…

UStR 2000 Rz 2876–290222.3. Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

22.3. Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb Rz 2876: Die Besteuerung nach Durchschnittssätzen erstreckt sich auf alle Umsätze des im Inland gelegenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes einschließlich der Umsätze der land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerbe und der Nebenbetriebe. Der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegen die Umsätze für Lieferungen und sonstige…

EStR 2000 Rz 7388–739227.10 Verteilung der Einkünfte auf drei Jahre (§ 37 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…aus Tierzucht- und Tierhaltungsbetrieben im Sinne des § 30 Abs. 3 bis 7 des Bewertungsgesetzes 1955, Einkünfte aus Binnenfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft und aus Bienenzucht sowie Einkünfte aus übrigem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen im Sinne des § 50 des Bewertungsgesetzes 1955. Wird die Verteilung in Anspruch genommen…

VB-03364. Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…wenn die Einfuhr erst nach dem 1. Jänner 2010 erfolgt; 2.Aquakulturerzeugnisse aus Fischbrut oder Larven; 3.Fischereierzeugnisse aus der Binnenfischerei; Hinweis: Da das Kaspische Meer ein Binnengewässer und kein Meer ist, ist für Fänge aus diesem Gebiet keine Fangbescheinigung erforderlich. 4.Zierfische; 5.Austern…

VB-0336Anlage 1
geltende FassungRichtlinien14.11.2022

…ausgenommen aus Binnenfischerei | | 0302 81, 0302 82, 0302 83, 0302 84 10, 0302 84 90, 0302 85 10, 0302 85 30, 0302 85 90, 0302 89 21, 0302 89 29, 0302 89 31, 0302 89 39, 0302 89 40, 0302 89 50, 0302…

EStR 2000 Rz 4209–421411.3.7 Land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…liegt jedenfalls ein Gewerbebetrieb vor (siehe auch Rz 5045 ff). Hinsichtlich der Anwendung dieser Regelung auf die in § 21 Abs. 1 Z 2 bis 4 EStG 1988 aufgezählten Betriebsarten (Tierzucht und Tierhaltung, Binnenfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft, Fischerei, Bienenzucht und Jagd) siehe auch Rz 5045 ff.

EStR 2000 Rz 5045–505515.1.6 Zukauf im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…bei den Betriebsarten in § 21 Abs. 1 Z 2 bis 4 EStG 1988 (Tierhaltung, Bienenzucht, Fischzucht und Teichwirtschaft, Binnenfischerei, Jagd) fehlt ein Verweis auf die Zukaufsregelung des § 30 Abs. 9 bis 11 BewG 1955. Aus Gründen der steuerlichen Gleichbehandlung sind die Regelungen des § 30 Abs…

VB-03360. Einführung
geltende FassungRichtlinien22.09.2022

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlagen für die vom Zollamt Österreich und von den ZollämternZollorganen anlässlich der Einfuhr und der Ausfuhr von Fischereierzeugnissen anzuwendenden Beschränkungen sind: 1.die Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung…

UZKAbschnitt 2 Seefischerei und Meereserzeugnisse
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Seefischerei und Meereserzeugnisse Artikel 208 Erzeugnisse der Seefischerei und andere Meereserzeugnisse (1) Unbeschadet des Artikels 60 Absatz 1 sind bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr von den Einfuhrabgaben befreit: a)Erzeugnisse der Seefischerei und andere Meereserzeugnisse, die im Küstenmeer eines Landes oder…

VB-03110. Einführung
geltende FassungRichtlinien01.08.2016

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Kontrolle von Vermarktungsnormen anlässlich der Einfuhr von Fischereierzeugnissen, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, sowie die Kontrolle der zulässigen Mindestgrößen für Fische sind die folgenden: 1.die Verordnung (EWG) Nr. 3703/85 der…

UZK-DAUnterabschnitt 4 Sondervorschriften für Erzeugnisse der Seefischerei und aus solchen Erzeugnissen gewonnene oder hergestellte Waren
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

Unterabschnitt 4 Sondervorschriften für Erzeugnisse der Seefischerei und aus solchen Erzeugnissen gewonnene oder hergestellte Waren Artikel 129 Zollrechtlicher Status von Erzeugnissen der Seefischerei und aus solchen Erzeugnissen gewonnenen oder hergestellten Waren (Artikel 153 Absatz 2 des Zollkodex) Zum Nachweis des zollrechtlichen Status der in Artikel…

VB-03361. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien22.09.2022

1. Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Arbeitsrichtlinie bedeutet: 1."illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei" oder "IUU-Fischerei" illegale, nicht gemeldete oder unregulierte Fangtätigkeiten; 2."illegale Fischerei" Fangtätigkeiten, die a)von nationalen oder ausländischen Fischereifahrzeugen in den Meeresgewässern unter der Gerichtsbarkeit eines Staates ohne dessen Erlaubnis…

UZK-IAUnterabschnitt 2 Sondervorschriften für Erzeugnisse der Seefischerei und aus solchen Erzeugnissen gewonnene oder hergestellte Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Unterabschnitt 2 Sondervorschriften für Erzeugnisse der Seefischerei und aus solchen Erzeugnissen gewonnene oder hergestellte Waren Artikel 213 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren bei Erzeugnissen der Seefischerei und aus solchen Erzeugnissen gewonnenen oder hergestellten Waren (Artikel 153 Absatz 2 des Zollkodex) In den Fällen, in…