…Bezüglich einer allfälligen Rückerstattung sind die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten. Näheres siehe EStR 2000 Rz 7755a ff. Rz 551: Ausschüttungsfähig ist der nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften ermittelte Bilanzgewinn. Das Unternehmensrecht ist auf Grund des Vorsichtsprinzips und des Prinzips des Gläubigerschutzes in all seinen Vorschriften davon…
…liegt jedenfalls eine KESt-pflichtige Zuwendung vor. Rz 267: Nach § 27 Abs. 1 Z 8 lit. b EStG 1988 gilt als maßgeblicher Wert der am Beginn des Geschäftsjahres vorhandene testierte unternehmensrechtliche Bilanzgewinn (§ 224 Abs. 3 A IV UGB) zuzüglich der ausgewiesenen Gewinnrücklagen gemäß § 224 Abs…
2.3.6. Umwandlungsfolgen beim nicht buchführenden Rechtsnachfolger 2.3.6.1. Umwandlungsgewinn und Umwandlungsverlust Rz 529: Bei einem Rechtsnachfolger, der keine Bücher führt, sind die den steuerneutralen Buchgewinnen oder Buchverlusten (Rz 529 ff) entsprechenden Umwandlungsgewinne und Umwandlungsverluste in analoger Anwendung der Regelung des § 9…
…Ausnahmebestimmung § 4 Abs. 12 Z 2 EStG 1988 betreffend Gewinnrücklagen und Bilanzgewinne hat daher bei Einbringungen keine Bedeutung, da solche stets bei der einbringenden Körperschaft verbleiben und niemals über das Einbringungskapital zu einem Teil des Nennkapitals oder der Kapitalrücklage der übernehmenden Körperschaft werden können. Einbringungsbedingt…
19.5.4 Ermittlung des Veräußerungsgewinnes Rz 5973: Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungserlös nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des Anteiles am Betriebsvermögen übersteigt. Zur Ermittlung des Veräußerungsgewinnes iZm Grundstücken im Gesellschaftsvermögen siehe Rz 5659 ff. Auch wenn alle Mitunternehmer ihre Anteile…
3.5.4. Buchgewinne und Buchverluste Rz 995: § 18 Abs. 6 UmgrStG regelt die steuerliche Behandlung von einbringungsbedingt bei der übernehmenden Körperschaft entstehenden Buchgewinnen und Buchverlusten durch einen Verweis auf die entsprechenden Regelungen des § 3 Abs. 2 und 3 UmgrStG für die übernehmende Körperschaft bei…
…wenn eine AG eigene Anteile besitzt (§ 65 AktG). Der darauf entfallende Bilanzgewinn gilt als nicht ausgeschüttet. Rz 1187: Dividenden auf Aktien sind vom Aktientypus (Inhaberaktien, Namensaktien oder Vorzugsaktien, usw.) unabhängig und sind daher in jedem Fall der Beteiligungsertragsbefreiung zugänglich. Rz 1188: Statutarische Änderungen des Bilanzstichtages…
…umfänglicher Hinsicht Bedingungen oder Begrenzungen vereinbart sind. Auch Mindestverzinsungen können festgelegt werden, wenn sie gewinnabhängig ausgestaltet sind, dh. mit dem unternehmensrechtlichen Bilanzgewinn begrenzt sind und daher bei Fehlen eines solchen nicht zur Auszahlung kommen; andernfalls ist die Vergleichbarkeit mit Kapitalanteilen nicht gegeben (vgl. § 54 AktG, …
…000.000 | | | | | Barbetrag | 10.10.14 | 1.800.000 | 1.200.000 Beispiel 2: Die Privatstiftung A hat im Jahr 14 einen Evidenzkontostand iHv 10 Mio. und einen Bilanzgewinn im Jahr 13 iHv 2 Mio. (keine Gewinnrücklagen)…
…versteht man Beteiligungen § 126 AktG geregelt. Demnach obliegt die Beschlussfassung über die Verteilung des Bilanzgewinnes alljährlich der Hauptversammlung der Aktionäre. Die Hauptversammlung ist dabei an den vom Vorstand mit Billigung des Aufsichtsrates festgestellten Jahresabschluss und den darin aufscheinenden verteilungsfähigen Gewinn gebunden. Sie ist zwar bei…
…Verbindlichkeiten aus dem Managemententgelt bestehen. Rz 300: Für die Definition des Eigenkapitals für Zwecke des § 6b KStG 1988 kann das Eigenkapital gemäß § 224 Abs. 3 UGB abzüglich der gesetzlichen Rücklage und dem Bilanzgewinn, soweit er im Folgejahr ausgeschüttet wird, herangezogen werden. Die Erfüllung der in …
…dass die Gesellschafter endgültig entschlossen sind, eine bestimmte Gewinnausschüttung künftig zu beschließen und insoweit, als der (mindestens) ausschüttungsfähige Bilanzgewinn am Bilanzstichtag bekannt ist. Haben Mutter- und Tochtergesellschaft denselben Bilanzstichtag, liegt eine solche gesicherte Position der Muttergesellschaft auf einen in seiner Höhe bestimmten Gewinn nicht vor…
…ist eine Dividende der C K.F.T. enthalten, die zur Gänze aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres stammt. Das Einkommen der B K.F.T. beträgt 100 und setzt sich aus eigenen Einkünften der B K.F.T. iHv 80 und einem Beteiligungsertrag (Dividende) von…
…Der Bilanzgewinn soll im Jahr 2022 an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Das maltesische Steuerrecht sieht vor, dass anlässlich der Ausschüttung des Bilanzgewinns an die Gesellschafter 6/7 der Körperschaftsteuer auf Antrag des Steuerpflichtigen rückerstattet werden können. Bei der Ermittlung der Steuerbelastung der B L.C…
…der A-GmbH beträgt 2.000 (Nennkapital 600, ungebundene Kapitalrücklage 200, Gewinnrücklagen 500, Bilanzgewinn 700) der Evidenzkontenstand beträgt 800 (im Indisponible Einlagen-Subkonto bzw. Nennkapital-Subkonto 600 und im Disponible Einlagen-Subkonto bzw. ungebundene Kapitalrücklagen-Subkonto 200). Der Verkehrswert der A-GmbH beträgt 10.000…
…Nennkapital umgewandelt worden sein, gelten zuerst die umgewandelten Gewinnrücklagen als rückgezahlt. Den Gewinnrücklagen (aus dem Gewinn dotierte Rücklagen) stehen Rücklagen gleich, die ihre Gewinnrücklageneigenschaft (oder Bilanzgewinneigenschaft) iSd § 4 Abs. 12 Z 2 EStG 1988 zweiter Fall durch eine Umgründung verloren haben. Zur Behandlung der Rückzahlung…
…den dem Beteiligungsprozentsatz am Nennkapital entsprechenden Teil des unternehmensrechtlichen Eigenkapitals der gekauften Gesellschaft (im Wesentlichen Summe oder Saldo aus aufgebrachtem Grund- oder Stammkapital, Kapital- und Gewinnrücklagen, Bilanzgewinn bzw. Bilanzverlust) und um die stillen Reserven im unternehmensrechtlichen nicht abnutzbaren Anlagevermögen (im Wesentlichen Grund und Boden, Kapitalbeteiligungen…
…eine Dividende der C K.F.T. enthalten, die zur Gänze aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres stammt. Bei der Einkommensermittlung für Zwecke der Beurteilung der Durchschnittssteuerbelastung ist hinsichtlich der Dividende von der C K.F.T. zu prüfen, ob auf diese der Methodenwechsel anzuwenden wäre…
…in den unternehmensrechtlichen Eigenkapitalpositionen der übernehmenden Körperschaft (Nennkapital, Kapitalrücklage oder Bilanzgewinn) hat auf den Gesamtstand der Einlagen keine Auswirkung (er beeinflusst höchstens die Zuordnung zu einem bestimmten Subkonto und damit die Qualifikation als disponible oder indisponible Eigenkapitalbestandteile). Eine spätere Rückzahlung des den Evidenzkontenzugang übersteigenden unternehmensrechtlichen…
…GmbH | Anlagevermögen | 4.000 | Stammkapital | 500 | Umlaufvermögen | 2.000 | Kapitalrücklagen | 1.000 | | | Bilanzgewinn | 2.500 | | | Fremdkapital | 2.000 | | 6.000 | | 6.000 Um das Einbringungskapital…