RIS AI
11 Treffer1542 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 416511.3.2.6 Gewinn aus Bienenzucht (Imkerei)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

11.3.2.6 Gewinn aus Bienenzucht (Imkerei) Rz 4165a: Der Gewinn aus Imkerei wird bei vollpauschalierten Landwirten (Gesamteinheitswert bis 75.000 Euro; bis 2014: 100.000 Euro, selbst bewirtschaftete reduzierte landwirtschaftliche Nutzfläche bis 60 ha und nicht mehr als 120 Vieheinheiten) durch Anwendung des…

EStR 2000 Rz 512315.1.13 Bienenzucht
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

15.1.13 Bienenzucht Rz 5123: Die Bienenzucht zählt gemäß § 50 BewG 1955 zum übrigen land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und ist daher der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen, auch wenn kein Zusammenhang mit einem land- und forstwirtschafltlichen Betrieb besteht. Unmaßgeblich ist auch, woher die zusätzlich verabreichten…

UStR 2000 Rz 2876–290222.3. Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…2279. 22.3.2. Abgrenzung landwirtschaftliche und gewerbliche Gärtnerei Rz 2878: Siehe EStR 2000 Rz 5110 bis Rz 5115. 22.3.3. Bienenzucht - Imkerei Rz 2879: Siehe EStR 2000 Rz 5123. Die Imkerei gilt als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb. Die Feststellung von Einheitswerten erfolgt jedoch…

EStR 2000 Rz 5134–513815.1.15 Teilbetrieb
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…Teichwirtschaft, Fischereirecht, Fischerei und Bienenzucht, in der Regel jeweils Teilbetriebe dar. 15.1.15.2 Forstwirtschaftlicher Teilbetrieb Rz 5135: Trotz der Besonderheiten der Forstwirtschaft für Nachhaltsbetriebe ist auf eine Beurteilung aus der Sicht des Veräußerers und damit auf Merkmale abzustellen, die auf eine selbständige Bewirtschaftung…

EStR 2000 Rz 7388–739227.10 Verteilung der Einkünfte auf drei Jahre (§ 37 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

… 30 Abs. 3 bis 7 des Bewertungsgesetzes 1955, Einkünfte aus Binnenfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft und aus Bienenzucht sowie Einkünfte aus übrigem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen im Sinne des § 50 des Bewertungsgesetzes 1955. Wird die Verteilung in Anspruch genommen, sind sämtliche in Betracht kommende verteilungsfähige Einkünfte…

EStR 2000 Rz 4209–421411.3.7 Land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…liegt jedenfalls ein Gewerbebetrieb vor (siehe auch Rz 5045 ff). Hinsichtlich der Anwendung dieser Regelung auf die in § 21 Abs. 1 Z 2 bis 4 EStG 1988 aufgezählten Betriebsarten (Tierzucht und Tierhaltung, Binnenfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft, Fischerei, Bienenzucht und Jagd) siehe auch Rz 5045 ff.

EStR 2000 Rz 5045–505515.1.6 Zukauf im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…der landwirtschaftliche Teilbetrieb weiterhin zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft führt. Rz 5051: Hinsichtlich der Abgrenzung zum Gewerbebetrieb bei den Betriebsarten in § 21 Abs. 1 Z 2 bis 4 EStG 1988 (Tierhaltung, Bienenzucht, Fischzucht und Teichwirtschaft, Binnenfischerei, Jagd) fehlt ein Verweis auf die Zukaufsregelung des …

ZK-15803.2. Mündliche Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien06.04.2023

…1186/2009 fallen und zwar 1. Erzeugnisse die von Landwirten der Union - mit Betriebssitz in unmittelbarer Nähe zu einem Drittland - auf Grundstücken in diesem Drittland erwirtschaftet wurden: des Acker- und Gartenbaus, der Vieh- und Bienenzucht, sofern diese ausschließlich von Tieren mit Ursprung in der Union…

UZK-IAVerfahrenscodes im Zusammenhang mit Zollanmeldungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…ausübt, erhält. | 20 | C45 | Erzeugnisse des Acker- und Gartenbaus, der Vieh- und Bienenzucht und der Forstwirtschaft, die auf Grundstücken in einem Drittland in unmittelbarer Nähe des Zollgebiets der Union erwirtschaftet werden | 35 | C46 | Erzeugnisse des Fischfangs oder der Fischzucht…

UZK-IATitel II Codes betreffend die gemeinsamen Datenanforderungen für Anmeldungen und Mitteilungen
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

…ausübt, erhält. | 20 | C45 | Erzeugnisse des Acker- und Gartenbaus, der Vieh- und Bienenzucht und der Forstwirtschaft, die auf Grundstücken in einem Drittland in unmittelbarer Nähe des Zollgebiets der Union erwirtschaftet werden | 35 | C46 | Erzeugnisse des Fischfangs oder der Fischzucht…

ZK-15803.3. Zollanmeldung durch andere Formen der Willensäußerung
geltende FassungRichtlinien06.04.2023

…der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 fallen und zwar 1.Erzeugnisse die von Landwirten der Union - mit Betriebssitz in unmittelbarer Nähe zu einem Drittland - auf Grundstücken in diesem Drittland erwirtschaftet wurden: des Acker- und Gartenbaus, der Vieh- und Bienenzucht, sofern diese ausschließlich von Tieren mit…