…der Betrieb in seiner Gesamtheit als Hoheitsbetrieb zu behandeln. Überwiegen die erwerbswirtschaftlichen Aufgaben, ist insgesamt ein Betrieb gewerblicher Art (BgA) anzunehmen. Als Kriterien zur Überprüfung des mengenmäßigen Verhältnisses zwischen hoheitlicher oder privatwirtschaftlicher Tätigkeit kommen das Umsatzverhältnis, der Umfang der zeitlichen Inanspruchnahme oder andere im Einzelfall…
…der hoheitlichen Sphäre zuzuordnen. Hinsichtlich der Produktion des in das Netz eingespeisten Stroms liegt bei wirtschaftlichem Gewicht der Tätigkeit ein eigenständiger Betrieb gewerblicher Art vor. Beispiel 13: Eine Gemeinde betreibt auf dem Dach des Kindergartens (BgA) und auf dem Rathaus Photovoltaikanlagen, die technisch unabhängig voneinander…
…an eine EEG stellt eine "Entnahme" aus dem Betriebsvermögen des BgA und somit eine Sachausschüttung dar (siehe UmgrStR 2002 Rz 884). Rz 143: Eine unentgeltliche Überlassung einer zuvor hoheitlich genutzten Energieerzeugungsanlage einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an eine EEG hat keine steuerlichen Auswirkungen. 3.2…
…| Status des EU A zum 31.12.01 | Aktiva | Buchwert | Verkehrswert | Passiva | Buchwert | Verkehrswert | BGA | 1.000 | 1.500 | Eigenkapital | 1.000 | 4.000 | Forderungen | 500 | 500 | Verbindlichkeiten…
…Sonderregelung ausüben, was bei gesetzlich geregelter Verpflegung und Nachmittagsbetreuung von zB im Rahmen von ganztägig geführten Schulen nach den jeweiligen Schulorganisations- oder Pflichtschulgesetzen der Fall ist. Dagegen ist eine unternehmerische Tätigkeit (BgA) anzunehmen, wenn die Verpflegung oder Betreuung außerhalb einer solchen Sonderregelung bzw. außerhalb des…