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EStR 2000 Rz 5134–513815.1.15 Teilbetrieb
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

15.1.15 Teilbetrieb 15.1.15.1 Landwirtschaftlicher Teilbetrieb Rz 5134: Ein landwirtschaftlicher Teilbetrieb muss als selbständiger Organismus nach außen in Erscheinung treten. Weiters setzt ein landwirtschaftlicher Teilbetrieb zumeist eine besondere Viehhaltung und gesonderte Rechnungsführung voraus. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist zu verneinen, wenn…

LRL 2012 Rz 71–754.2. Tatbestand der Bewirtschaftung (§ 1 Abs. 2 Z 1 LVO)
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

4.2. Tatbestand der Bewirtschaftung (§ 1 Abs. 2 Z 1 LVO) Rz 71: Die Bewirtschaftung kann sowohl Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens als auch solche des Umlaufvermögens betreffen. Liebhaberei ist anzunehmen, wenn sich Wirtschaftsgüter in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen und…

EStR 2000 Rz 501215.1.3 Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsverpflichtungen, Registerführung
geltende FassungRichtlinien21.12.2010

15.1.3 Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsverpflichtungen, Registerführung Rz 5012: Neben der Einhaltung der Vorschriften der §§ 126, 131 und 132 BAO sowie § 18 UStG 1994, der Führung notwendiger Aufzeichnungen für Buchführungspflichtige, freiwillig Buchführende und Einnahmen-Ausgaben-Rechner, haben buchführende Land- und Forstwirte gemäß § 125 Abs…

EStR 2000 Rz 5139–514815.2 Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

15.2 Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe Rz 5139: Landwirtschaftliche Tierhaltung bedeutet das Halten von Tieren unter Nutzung der Bodenbewirtschaftung (Verwertung von pflanzlichen Erzeugnissen als Futtermittel) zur Verwertung der von ihnen und/oder aus ihnen erzeugten Produkte (Milch, Samen, Fleisch), aber auch zu ihrer Verwendung zB als…

VereinsR 2001 Rz 136–1501.2 Mittel zur Erreichung begünstigter Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

1.2 Mittel zur Erreichung begünstigter Zwecke 1.2.1 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (§ 31 BAO) 1.2.1.1 Begriff Rz 136: Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb iSd § 31 BAO ist eine selbständige, nachhaltige, ohne Gewinnabsicht unternommene Betätigung, sofern durch sie Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden…

NeuFöR Rz 1727.3. Änderung der Rechtsform
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

7.3. Änderung der Rechtsform Rz 172: Vergleiche auch die Ausführungen in Rz 82 f. Wird bloß die Rechtsform geändert, unter der ein Betrieb geführt wird, liegt keine Betriebsübertragung vor. Eine solche bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen bereits existierenden Betrieb ist dann…

EStR 2000 Rz 5018–502915.1.3.1 Gewinnermittlungsarten
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

15.1.3.1 Gewinnermittlungsarten 15.1.3.1.1 Bilanzierung Rz 5018: Beträgt der Umsatz eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (nicht Teilbetriebes) in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren mehr als 700.000 Euro (für vor dem Jahr 2018 ausgeführte Umsätze beträgt die Umsatzgrenze 550.000…

EStR 2000 Rz 4209–421411.3.7 Land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

11.3.7 Land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb Rz 4209: Als land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb im Sinne des § 21 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 (und § 30 Abs. 8 BewG 1955) gilt ein Betrieb, der einem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb seiner Funktion nach zu dienen bestimmt…

EStR 2000 Rz 5189–519315.9 Photovoltaikanlagen in der Land- und Forstwirtschaft
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

15.9 Photovoltaikanlagen in der Land- und Forstwirtschaft 15.9.1 Betrieb einer eigenen Photovoltaikanlage Rz 5189: Durch Solarkraft gewonnene Energie ist kein Urprodukt im Sinne des § 21 EStG 1988; dementsprechend stellt die Energieerzeugung grundsätzlich keine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit dar. Beim Betrieb einer eigenen…

LRL 2012 Rz 77–784.4. Tatbestand der Bewirtschaftung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten (§ 1 Abs. 2 Z 3 LVO)
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

4.4. Tatbestand der Bewirtschaftung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten (§ 1 Abs. 2 Z 3 LVO) 4.4.1. Einordnung und betroffene Wirtschaftsgüter Rz 77: Die Einordnung unter § 1 Abs. 2 Z 3 LVO erfolgt ausschließlich nach der Art des Wohnraumes. Die…

PV-Erlass Rz 110–1123.1.2.4. Übersicht
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

3.1.2.4. Übersicht Rz 110: | Gemeinsam Energie erzeugen - Modelle im Vergleich | Modell | Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) | Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) | Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) | lokal | regional | Zulässig für (Energieart) | Strom | erneuerbaren Strom und Wärme | Strom…

EStR 2000 Rz 5001–501115 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

15 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EStG 1988) 15.1 Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb 15.1.1 Allgemeines Rz 5001: In der Einkunftsart "Land- und Forstwirtschaft" werden Erträge aus der Erzeugung von pflanzlichen und tierischen Produkten mit Hilfe der Naturkräfte erfasst. Es muss ein…

EStR 2000 Rz 5151–516915.5 Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und Betriebsteilen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

15.5 Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und Betriebsteilen Rz 5151: Entschädigungen, die im Falle der Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben oder Betriebsteilen für das Feldinventar und die stehende Ernte gezahlt werden, sind bei der Ermittlung des Gewinnes des Verpächters bzw. des Pächters…

MO-850112. Gemeinschaftlicher Vordruck AGRIM
geltende FassungRichtlinien06.11.2016

12. Gemeinschaftlicher Vordruck AGRIM Vorderseite [Grafik]   . Rückseite [Grafik]  

MO-83001. Grundsätzliches
geltende FassungRichtlinien11.03.2019

1. Grundsätzliches Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union werden unter dem dritten Teil Titel III "Die Landwirtschaft und die Fischerei" (Artikel 38 bis 44) - die Grundzüge des Binnenmarktes festgelegt. Der Binnenmarkt für die Landwirtschaft Der Binnenmarkt umfasst auch die Landwirtschaft, die Fischerei und…

LRL 2012 Rz 170–1729.3.3. Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien21.11.2013

9.3.3. Einzelfälle 9.3.3.1. Land- und Forstwirtschaft Rz 170: Im Regelfall sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe unter § 1 Abs. 1 LVO einzureihen und es liegt nach § 6 LVO Liebhaberei nicht vor (vgl. VwGH 16.12.2009, 2008/15/0059). Wird hingegen…

MO-83002. Marktorganisationen
geltende FassungRichtlinien21.02.2018

2. Marktorganisationen (1) Mit Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Rates über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) wurde eine Regelung erlassen, die 21 Grundverordnungen (GMO) sowie einige Verordnungen mit Sondervorschriften für bestimmte Erzeugnisse…

KStR 2013 Rz 85–881.2.1.2.3.5 Betriebsverpachtung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

1.2.1.2.3.5 Betriebsverpachtung Rz 85: Wird ein Betrieb gewerblicher Art entgeltlich überlassen, gilt kraft der gesetzlichen Fiktion des § 2 Abs. 2 Z 2 KStG 1988 auch diese entgeltliche Überlassung als Betrieb gewerblicher Art und es bleibt diesbezüglich die unbeschränkte Steuerpflicht bestehen…

EStR 2000 Rz 589–6014.1.10.5 Gewillkürtes Betriebsvermögen
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

4.1.10.5 Gewillkürtes Betriebsvermögen 4.1.10.5.1 Allgemeines Rz 589: Gewerbetreibende, die nach UGB rechnungslegungspflichtig sind (Gewinnermittlung gemäß § 5 EStG 1988), können auch Gegenstände, die nicht notwendiges Betriebsvermögen darstellen, dem Betrieb widmen und in ihre Bilanz aufnehmen (gewillkürtes Betriebsvermögen). Zum gewillkürten…

EStR 2000 Rz 416511.3.2.6 Gewinn aus Bienenzucht (Imkerei)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

11.3.2.6 Gewinn aus Bienenzucht (Imkerei) Rz 4165a: Der Gewinn aus Imkerei wird bei vollpauschalierten Landwirten (Gesamteinheitswert bis 75.000 Euro; bis 2014: 100.000 Euro, selbst bewirtschaftete reduzierte landwirtschaftliche Nutzfläche bis 60 ha und nicht mehr als 120 Vieheinheiten) durch Anwendung des…