6.21 Bewertung von (bebauten) Grundstücken im Anlagevermögen 6.21.1 Aufteilung der Anschaffungskosten Rz 2610: Der bebaute Grund und Boden ist in der Bilanz getrennt vom Gebäude anzusetzen. Rz 2611: Bei Grundstücken ist die Aufteilung der Anschaffungskosten auf den Grund und Boden einerseits und…
…ausdrücklich im UmgrStG vorgesehene Fälle in Betracht. 4.2.4.2a. Aufwertungsoption für Grund und Boden Rz 1425a: Alternativ zur gespaltenen Betrachtungsweise für Grund und Boden bei Übertragung von Grundstücken zu Buchwerten (siehe Rz 1457a) kann für Grund und Boden die Aufwertungsoption gemäß § 24 Abs…
…die Bewertung auf Grundstücksebene entsprechend den regionalen Marktverhältnissen zu erfolgen. Für die Ermittlung der Bodenwertminderung ist ausschließlich der gemeine Wert von Grund und Boden maßgeblich. 1.2. Leitungsrecht Öffentliche und private Unternehmen zur Versorgung mit Elektrizität, Gas, Fernwärme und Wasser sowie zur Entsorgung von Abwasser…
…Herstellungskosten. Zur vereinfachten Bewertung siehe Rz 5926. 6.11.2 Nutzungen Rz 2477: Werden bewegliche Wirtschaftsgüter des Betriebes für private (betriebsfremde) Zwecke verwendet, ohne dass dadurch das Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen ausscheidet (die Nutzung des Wirtschaftsgutes erfolgt in einem Ausmaß von mehr als 50% für…
…1988) in unmittelbarem Zusammenhang stehen, stellen - ausgenommen endbesteuerte und mit dem besonderen Steuersatz von 25% zu versteuernde Kapitalerträge - keine Betriebseinnahmen dar. Rz 1002: § 15 Abs. 2 EStG 1988 über die Bewertung von Sachbezügen gilt analog für nicht in Geld bestehende Einnahmen. Die (Sachbezugs-)Verordnung BGBl…
…für die Bewertung von Gefahren und Schäden in Streitfällen (Art. 31a Abs. 2 lit. g VO (EU) Nr. 282/2011 idF VO (EU) Nr. 1042/2013); die Hausverwaltung (mit Ausnahme von Portfolioverwaltung in Zusammenhang mit Eigentumsanteilen an Grundstücken), die sich auf den Betrieb von Geschäfts…
…wird, dass der gemeine Wert des Grundstückes im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld niedriger ist als der dreifache Einheitswert. 11.5.1.3 Bewertung von ausländischem Grundvermögen Rz 320: Für in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des EWR gelegenes land- oder forstwirtschaftliches Vermögen…
6.12 Einlagen 6.12.1 Einlagen nach dem 31.3.2012 Rz 2484: Die Bewertung von Einlagen von Wirtschaftsgütern in das Betriebsvermögen wurde durch das 1. StabG 2012 und das AbgÄG 2012 mit Wirksamkeit für Einlagen nach dem 31.3.2012 neu geregelt. Die…
…jenem Jahr zuzuordnen, in das der Einbringungsstichtag fällt. Hinsichtlich der steuerlichen Folgen für die Bewertung der Entnahme von Grundstücken ist dabei zu unterscheiden (siehe EStR 2000 Rz 2635 ff): Nach dem 30.6.2023 erfolgt die Entnahme von Grundstücken iSd § 30 Abs. 1 EStG 1988…
… 4 Abs. 3a Z 3 lit. c EStG 1988 beim Rechtsnachfolger steuerhängig. Dabei handelt es sich um jene Wertdifferenz zwischen dem Buchwert und dem Teilwert eines Grundstückes, die im Zeitpunkt des Gewinnermittlungswechsels von § 4 Abs. 1 oder 3 EStG 1988 auf § 5 EStG 1988 steuerneutral…
…1417. Zur Übertragung von außerbetrieblichen Grundstücken im Zuge eines Zusammenschlusses siehe Rz 1457a und Rz 1425a). 4.3.1.3.3. Bewertung bei Import-Zusammenschlüssen Rz 1458a: Ein Import-Zusammenschluss liegt vor, wenn ausländisches Vermögen auf eine inländische Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschafterrechten übertragen wird…
…Größe, Form und sonstigen Verhältnisse des Bewertungsgegenstandes der Verkehrswert des Grundstückes angesetzt. 15.5.3.2 Forstwirtschaftliche Flächen Rz 5161: Grund und Boden, Holzbestand, Jagd, Fischerei, Gebäude, Bodenschatz usw. sind jeweils mit dem Verkehrswert zu bewerten. Diese Wertrelation bildet die Grundlage für die Aufteilung des…
…19.1.1 Anschaffungskosten bei Tausch von Wirtschaftsgütern: Bewertungsgrundsatz Gemeiner Wert Rz 2590: Der gemeine Wert kommt als subsidiärer Wertmaßstab im EStG 1988 ua. auf Grund ausdrücklicher Regelung beim Tausch und diesem gleichgestellter Sacheinlage in Kapitalgesellschaften zur Anwendung. Die Bewertung des erworbenen Wirtschaftsguts erfolgt zu…
…Verkauf von Fischereikarten, unter folgenden Voraussetzungen:wenn der Verkauf nicht im Einheitswert berücksichtigt wurde, das Entgelt wird nicht nach der Menge bzw. Anzahl der gefangenen Fische abgerechnet und der Verkauf wurde nicht im Einheitswert für Angelfischerei berücksichtigt (§ 9 der Kundmachung des BMF über die Bewertung…
…von Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG 1988 handeln. Nicht der Aufwertungsoption zugänglich sind hingegen einzelne im Ausland gelegene Wirtschaftsgüter inländischer Betriebe oder Teilbetriebe. Beispiel: Die A-GmbH spaltet einen inländischen Betrieb, dem ein im Ausland gelegenes bebautes Grundstück…
…unter Hinweis auf VwGH 29.1.1998, 97/15/0197). 5.3.2a. Aufwertungsoption für Grund und Boden Rz 1601a: Alternativ zur Übertragung von Grundstücken zu Buchwerten kann für Realteilungen, die ab dem 30.12.2014 vertraglich unterfertigt werden, für Grund und Boden die Aufwertungsoption…
6 Sonstige für Vereine bedeutsame Abgabenvorschriften 6.1 Einheitsbewertung Rz 719: Für die Bewertung von inländischem Grundbesitz sind die Bestimmungen des Bewertungsgesetzes 1955 - BewG 1955, BGBl. Nr. 148/1955 idgF, maßgebend. Beim Grundbesitz ist zu unterscheiden zwischen land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Grundvermögen sowie den…
…gemäß § 5 EStG 1988) angesetzt werden. Der Teilwert ist durch retrograde (verlustfreie) Bewertung zu ermitteln. Rz 5102: Zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 884/2001 mit Durchführungsbestimmungen zu den Begleitdokumenten für die Beförderung von Weinbauerzeugnissen und zu den Ein- und Ausgangsbüchern im Weinsektor, ABl. Nr…
…4171: Rechtslage Veranlagung 2015 bis 2019 (4) Durch diese Verordnung werden nur die regelmäßig in den Betrieben anfallenden Rechtsgeschäfte und Vorgänge pauschal berücksichtigt. Nicht regelmäßig in den Betrieben anfallende Vorgänge (zB die Veräußerung von Grundstücken nach § 30 EStG 1988 oder von Kapitalvermögen gemäß § 27 Abs…
…Bodens und damit nicht gesondert zu bewerten. Siehe auch Rz 7339. 15.1.8.3.3 Veräußerungskosten Rz 5090: Die auf Grund und Boden anteilig entfallenden Veräußerungskosten sind nicht abzugsfähig. Anteilige Veräußerungskosten iZm mit der Veräußerung von Gebäuden und grundstücksgleichen Rechten sind ebenfalls nicht abzugsfähig…