…Art und Menge der gelieferten Ware bzw. der erhaltenen Leistung ersichtlich sein. Der Zahlungsempfänger ist - soweit möglich - konkret zu bezeichnen. 5.3.2.2 Sonstige Beweismittel Rz 1101: Als Beweismittel kommt neben Belegen alles in Betracht, das geeignet ist, zur Sachverhaltsermittlung beizutragen und der Erforschung…
12.6. Belege (§ 101 GMSG) Rz 86: Der Ausdruck "Belege" umfasst insbesondere folgende Dokumente: 1.Ansässigkeitsbescheinigungen Eine von einer autorisierten staatlichen Stelle (beispielsweise einer Regierung oder einer ihrer Behörden oder einer Gemeinde) des teilnehmenden Staates oder anderen Staates, in dem der Zahlungsempfänger ansässig zu sein…
13. Inhalt der Urkunde - Urkundenprinzip (§ 17 GebG) 13.1. Unwiderlegbare Vermutung bei deutlichem Urkundeninhalt - Gegenbeweis bei undeutlichem Urkundeninhalt 13.1.1. Unwiderlegbare Vermutung bei deutlichem Vertragsinhalt Rz 1083: Das Urkundenprinzip besagt, dass die Gebührenpflicht grundsätzlich an das Vorhandensein einer Schrift gebunden ist, für die Feststellung…
…führenden Nachweis ersetzen. Die Zulassung zum Verkehr in einem anderen Mitgliedstaat ist bloß ein Beweismittel und kann "im Rahmen einer alternativen Nachweisführung" für sich allein betrachtet (als einziger Nachweis) nicht als zweifelsfreier "materieller Nachweis" für das Vorliegen sämtlicher materieller Tatbestandsvoraussetzungen iSd Art. 7 UStG 1994…
…beherrschte Körperschaft eine wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Neben ausländischen Jahresabschlüssen, Steuererklärungen und Gesellschaftsverträgen werden für den Nachweis der Substanz weitere Beweismittel wie zB eine Funktions- und eine Risikoanalyse (Verrechnungspreisdokumentation) der ausländischen beherrschten Körperschaft erforderlich sein. Werden mehrere Tätigkeiten ausgeübt, wird eine Aufschlüsselung der eingesetzten Substanz…
2.2. Belegnachweise Folgende Belege sind im Fall einer Überprüfung der Unterlagen zu kontrollieren (siehe auch die unter Abschnitt 1.3.2. angeführten Belege). 2.2.1. Die Rechnung oder der Verbringungsbeleg 2.2.1.1. Rechnung bei entgeltlicher Lieferung Das Original oder die Durchschrift…
…91/13/0248, 91/13/0250) umfasst insbesondere die Beweisvorsorgepflicht (VwGH 25.5.1993, 93/14/0019; VwGH 7.9.1993, 93/14/0069) und Beweismittelbeschaffungspflicht (VwGH 5.11.1991, 91/14/0049; VwGH 30.5.1995, 91/13/0248). Wer "dunkle Geschäfte" tätigt und…
18. Sicherstellungsauftrag (§§ 232 und 233 BAO) 18.1. Allgemeines Rz 1550: Im Zeitraum zwischen der Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO) und dem Eintritt der Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) kann die Abgabenbehörde, um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe zu begegnen, einen Sicherstellungsauftrag erlassen…
4.2. Dokumentationsgrundlagen Folgende Unterlagen dienen der Dokumentation der Erfassung der Geschäftsvorfälle sowie der Prüfbarkeit von deren Vollständigkeit und Richtigkeit: 4.2.1. Ausdrucke Tagesabschluss- bzw. Tagesendsummenbon (Z-Bon, Z-Abschlag) Speicherabfrage der Tageserlöse, wobei nach der Abfrage der Speicher gelöscht (zurückgesetzt) wird bzw. die…
18.8. Buchmäßiger Nachweis 18.8.1. Allgemeines Rz 2581: Nach dem UStG 1994 ist ein buchmäßiger Nachweis in folgenden Fällen vorgesehen: § 6 Abs. 1 Z 3 lit. a bis c UStG 1994: Die Beförderung von Gegenständen und sonstige Leistungen, die sich auf die eingeführten…
…Ra 2016/02/0151). Der Verwender muss auch den konkreten Ort im Ausland benennen, der als dauernder Standort anzusehen wäre. Die Beweismittel sind dabei unbegrenzt (zum Beispiel ein Fahrtenbuch). Er muss auch den Ort benennen, der als dauernder Standort anzusehen wäre. EineReine Behauptungen oder die…