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EStR 2000 Rz 5564–557718.1.4 Betriebsveräußerung
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

18.1.4 Betriebsveräußerung 18.1.4.1 Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebes 18.1.4.1.1 Allgemeines Rz 5564: Unter Veräußerung wird jede entgeltliche Übertragung (zB Verkauf, Tausch, Zwangsversteigerung, Enteignung) des Eigentums am Betriebsvermögen (Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Eigentums) auf eine andere Person (natürliche, juristische…

EStR 2000 Rz 5578–558418.1.4.2 Veräußerung eines Teilbetriebes
geltende FassungRichtlinien01.02.2007

18.1.4.2 Veräußerung eines Teilbetriebes 18.1.4.2.1 Allgemeines Rz 5578: Die Veräußerung eines Teilbetriebes liegt nur vor, wenn sämtliche wesentlichen Grundlagen in einem einzigen einheitlichen Vorgang an einen einzigen Erwerber entgeltlich übertragen werden. Die wesentlichen Grundlagen des Teilbetriebes müssen dem…

NeuFöR Rz 163–1687. Begriff der Betriebsübertragung
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

7. Begriff der Betriebsübertragung 7.1. Betriebliche Struktur Rz 163: Grundsätzlich gelten die Ausführungen unter Rz 55 ff sinngemäß. Die Überprüfung der Erzielung betrieblicher Einkünfte auf Seiten des Übergebers ist im Zeitpunkt der Übertragung vorzunehmen; dies ist dann der Fall, wenn die Einkünfte des Übergebers…

NeuFöR Rz 141–1466. Förderung der Betriebsübertragung (§ 5a NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

6. Förderung der Betriebsübertragung (§ 5a NeuFöG) Rz 141: Zur Förderung der Übertragung von Betrieben werden nach § 5a Abs. 2 Z 1 und 2 NeuFöG nicht erhoben: | § 5a Abs. 2 Z 1 iVm § 1 Z 1 NeuFöG | Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben für die durch die…

EStR 2000 Rz 5629–564618.1.5 Betriebsaufgabe
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

18.1.5 Betriebsaufgabe 18.1.5.1 Aufgabe des ganzen Betriebes 18.1.5.1.1 Allgemeines Rz 5629: Bei der Betriebsaufgabe hört für den Betriebsinhaber der einheitliche Organismus des Betriebes zu bestehen auf. Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem…

KStR 2013 Rz 4083.3.8 Betriebsübertragung unter Zurückbehaltung von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

3.3.8 Betriebsübertragung unter Zurückbehaltung von Wirtschaftsgütern Rz 408: Überträgt eine unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallende Körperschaft ihren Betrieb auf rechtsgeschäftlicher Grundlage (vor allem durch Veräußerung) oder auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage (im Wege von Umgründungen im Sinne des UmgrStG), bleibt sie auch nach…

NeuFöR Rz 173–1917.4. Wechsel in der Person des Betriebsinhabers (§ 5a Abs. 1 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

7.4. Wechsel in der Person des Betriebsinhabers (§ 5a Abs. 1 Z 1 NeuFöG) Rz 173: Ein Wechsel in der Person des Betriebsinhabers (siehe Rz 71) in Bezug auf einen bereits existierenden Betrieb liegt vor, wenn die für den konkreten Betrieb wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen werden…

EStR 2000 Rz 5654–565618.1.5.2 Aufgabe des Teilbetriebes
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

18.1.5.2 Aufgabe des Teilbetriebes Rz 5654: Die Aufgabe eines Teilbetriebes ist der Aufgabe des Betriebes gleichgestellt. Sie liegt dann vor, wenn alle wesentlichen Grundlagen eines Teilbetriebes in einem einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang in einem Zuge an mehrere Dritte veräußert oder ins Privatvermögen des…

EStR 2000 Rz 5938–594219.2.6.7 Das Sonderbetriebsvermögen als Teilbetrieb
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

19.2.6.7 Das Sonderbetriebsvermögen als Teilbetrieb Rz 5938: Repräsentiert das Sonderbetriebsvermögen einen Teilbetrieb und wird es unentgeltlich auf eine dritte Person übertragen, liegt eine Übertragung zu Buchwerten (§ 6 Z 9 lit. a EStG 1988) vor; eine Gewinnrealisierung wird nicht ausgelöst. 19.2.6…

UStR 2000 Rz 6764.7. Geschäftsveräußerung im Ganzen
geltende FassungRichtlinien16.11.2018

4.7. Geschäftsveräußerung im Ganzen Rz 676: Bemessungsgrundlage ist das Entgelt, wobei übernommene Schulden ebenfalls zum Entgelt zählen. Es handelt sich zwar bei der Geschäftsveräußerung um eine einheitliche Lieferung, bei der Berechnung der USt ist aber eine Aufteilung der Bemessungsgrundlage vorzunehmen, als ob der Unternehmer…

EStR 2000 Rz 7031–703624.7 Kaufpreisrente
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

24.7 Kaufpreisrente 24.7.1 Übertragung eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteils Rz 7031: Bei der Kaufpreisrente aus Anlass der Übertragung eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteils stellt der Rentenbarwert im Wesentlichen dann eine angemessene Gegenleistung für die Übertragung des Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteils dar, wenn…

NeuFöR Rz 169–1717.2. Betriebsinhaber
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

7.2. Betriebsinhaber 7.2.1. Beherrschende betriebliche Betätigung des Betriebsinhabers Rz 169: Die Ausführungen unter Rz 71 ff gelten sinngemäß. 7.2.2. Vergleichbare betriebliche Betätigung des Betriebsinhabers Rz 170: Die Ausführungen unter Rz 74 ff gelten sinngemäß. Rz 170a: Eine bloße Betriebsfortführung während…

EStR 2000 Rz 6011–601419.5.6 Steuerliche Behandlung von Aufgabegewinnen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

19.5.6 Steuerliche Behandlung von Aufgabegewinnen 19.5.6.1 Freibetrag Rz 6011: Der Freibetrag gemäß § 24 Abs. 4 EStG 1988 steht nur anteilig zu (zu den allgemeinen Voraussetzungen siehe Rz 5691 ff). Maßgeblich für die Höhe des Freibetrages ist das Verhältnis der gesellschaftsrechtlichen…

NeuFöR Rz 1727.3. Änderung der Rechtsform
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

7.3. Änderung der Rechtsform Rz 172: Vergleiche auch die Ausführungen in Rz 82 f. Wird bloß die Rechtsform geändert, unter der ein Betrieb geführt wird, liegt keine Betriebsübertragung vor. Eine solche bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen bereits existierenden Betrieb ist dann…

LStR 2002 Rz 921–92215.1.4 Arbeitgeber bei Umgründungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

15.1.4 Arbeitgeber bei Umgründungen Rz 921: Gemäß § 41 Umgründungssteuergesetz (UmgrStG, BGBl. Nr. 699/1991) treten übernehmende Körperschaften, Personengesellschaften und Nachfolgeunternehmer hinsichtlich der lohnsteuerlichen Verhältnisse grundsätzlich in die Rechtsstellung des bisherigen Arbeitgebers ein, so weit bei den übernommenen Arbeitnehmern auch arbeitsrechtlich die entsprechenden Folgerungen…

EStR 2000 Rz 7027–703024.6 Außerbetriebliche Versorgungsrente
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

24.6 Außerbetriebliche Versorgungsrente Rz 7027: Bei diesem Rententyp stellt der Rentenbarwert keine angemessene Gegenleistung für die Übertragung des Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteils dar und es liegt eine subjektive (nicht betrieblich veranlasste) Versorgungsabsicht vor (nahe Angehörige; kein Irrtum über den Wert). Diese Voraussetzungen sind üblicherweise…

KStR 2013 Rz 1130–113415.7.2.4.6 Vorliegen einer betriebsführenden Körperschaft
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

15.7.2.4.6 Vorliegen einer betriebsführenden Körperschaft 15.7.2.4.6.1 Allgemeines Rz 1130: Das gesetzliche Erfordernis der Betriebsführung leitet sich aus der Nähe zum asset deal ab, da nur mit dem Anteilserwerb einer betriebsführenden Körperschaft mittelbar ein Betrieb der Körperschaft…

NeuFöR Rz 198–20010. Meldeverpflichtung (§ 5a Abs. 2 Z 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

10. Meldeverpflichtung (§ 5a Abs. 2 Z 3 NeuFöG) Rz 198: Wird die Betriebsinhabervoraussetzung iSd § 2 Z 2 NeuFöG nicht erfüllt oder wenn der neue Betriebsinhaber innerhalb von 5 Jahren nach der Betriebsübertragung den übernommenen Betrieb oder wesentliche Grundlagen davon entgeltlich oder unentgeltlich überträgt oder betriebsfremden…

VPR 2021 Rz 322–3272.2.3.3. Überführung von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2.3.3. Überführung von Wirtschaftsgütern Rz 322: Kommt es zu einer unternehmensinternen Überführung von körperlichen oder unkörperlichen Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte, dann ist für diese Übertragung ein fremdüblicher Verrechnungspreis anzusetzen, der zur Aufdeckung der im Wirtschaftsgut erfassten stillen Reserven führt. Diese aus…

GebR 2025 Rz 1146–114917.2.3. Vertragsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

17.2.3. Vertragsübernahme Rz 1146: Die Vertragsübernahme ist mangels Parteienidentität kein Anwendungsfall des § 21 GebG. Die Vertragsübernahme ist ein eigenes Rechtsinstitut und bewirkt, dass durch einen einheitlichen Akt nicht nur die Gesamtheit aller wechselseitigen Rechte und Pflichten übertragen wird, sondern dass der Vertragsübernehmer an…