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LStR 2002 Rz 106919.2.5 Sonstige Bezüge nach § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…ab 1.1.2013 Rz 1069a: Für Lohnzahlungszeiträume ab Jänner 2013 gilt beiBei sonstigen Bezügen nach § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 gilt abweichend von den in Rz 1055 bis Rz 1069 enthaltenen Aussagen betreffend die Höhe der Besteuerung Folgendes: Für sonstige Bezüge nach …

LStR 2002 Rz 1186–119324 LOHNZAHLUNGSZEITRAUM (§ 77 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…laufenden und sonstigen Bezüge vom nunmehrigen Arbeitgeber zugeflossen wären (vgl. Rz 1060). Diese Vorbezüge erhöhen sowohl das Jahressechstel nach § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 als auch das Kontrollsechstel nach § 77 Abs. 4a EStG 1988. Bei der begünstigten Besteuerung der sonstigen Bezüge beim Folgearbeitgeber…

LStR 2002 Rz 1373.7 Einzelfälle Privilegienübereinkommen
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…2000 Rz 7597a. Botschaftspersonal - Besteuerung sonstiger Bezüge Soweit Bedienstete der in Österreich errichteten diplomatischen Missionen steuerpflichtig sind, erfolgt ihre Besteuerung nicht im Lohnsteuerabzugsweg, sondern im Wege der Veranlagung. Hiebei gelten in Bezug auf die Behandlung der sonstigen Bezüge die gleichen steuerlichen Begünstigungen wie im Lohnsteuerabzugsverfahren…

LStR 2002 Rz 11053–1111442.5.13 § 67 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…sonstige Bezüge sind gemäß § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 zu erfassen. § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988, § 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988 - Versteuerung der Kündigungsentschädigungen ab 1.1.2001 (Rz 70 und Rz 1104b) (2001) Können in einer Kündigungsentschädigung bezahlte…

LStR 2002 Rz 110819.9 Besteuerung von Ersatzleistungen (sowie freiwillige Abfertigungen oder Abfindungen für diese Ansprüche) für nicht verbrauchten Urlaub und für nicht konsumierte Postensuchtage (§ 67 Abs. 8 lit. d EStG 1988).
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…laufenden Bezüge der Ersatzleistungen zu ermitteln. Soweit Ersatzleistungen sonstige Bezüge betreffen, sind die Steuersätze nach § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 (somit auch der Freibetrag von 620 Euro bzw. die Freigrenze von 2.100[siehe Rz 1055a Euro]) zu berücksichtigen. Rz 1108b: Die Besteuerung…

StiftR 2009 Rz 233–25410. Ertragsteuerliche Erfassung der Zuwendung beim Empfänger
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Z 3 lit. a bis c EStG 1988 steuerfrei sind, kann sich eine Steuerpflicht im Rahmen der sonstigen Einkünfte im Sinne des § 29 Z 1 EStG 1988 (wiederkehrende Bezüge) ergeben. 10.1.5 Steuerfreie Einkünfte Steuerfrei sind Rz 246: nach § 3 Abs. 1 Z 3…

KStR 2013 Rz 1486–149127.1.3 Beteiligungsertragsbefreiung und KESt-Rückerstattung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…neben Dividenden und sonstigen Bezügen aus Aktien und GmbH-Anteilen auch gleichartige Bezüge und Rückvergütungen aus Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie gleichartige Bezüge aus Genussrechten und Bezüge aus Partizipationskapital vom sachlichen Anwendungsbereich der Bestimmung erfasst. Die KESt-Rückerstattung steht im Sinne der Rechtsprechung des…

LStR 2002 Rz 1068–106919.2.4 Beispiele zur Funktionsweise des Jahressechstels, des Freibetrages und der Freigrenze
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…aus der Besteuerung mit dem festen Satz auszuscheiden und zum Tarif zu versteuern. Da das Jahressechstel unter 2.100 Euro liegt, fällt auf die innerhalb des Jahressechstels liegenden sonstigen Bezüge in Höhe von 1.500 Euro keine Steuer an. | Ermittlung der Bemessungsgrundlage laufender Bezug…

LStR 2002 Rz 108319.5 Bauarbeiterurlaubsentgelt, -ersatzleistung, -abfindung, Überbrückungsabgeltung und Jahreszwölftel (§ 67 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…diesem Fall der Zeitraum des Bezuges von Überbrückungsgeld anzugeben. Rz 1083a: Gemäß § 67 Abs. 5 zweiter Teilstrich EStG 1988 sind weitere sonstige Bezüge (zB Weihnachtsgeld) für Arbeitnehmer, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz unterliegen, insoweit nach § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 zu besteuern…

LStR 2002 Rz 11181–1122942.5.15 § 70 EStG 1988 bis § 84 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

…sonstigen Bezügen. Rz 11184: § 70 EStG 1988, § 84 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 - DBA Lohnzettel für Grenzgänger (Rz 1184 und Rz 1228) (2006) Laut Lohnsteuerprotokoll 2004 kann bei ausländischen Arbeitnehmern, die im Inland keiner Steuerpflicht unterliegen und nicht ins Ausland entsendet wurden, von der…

LStR 2002 Rz 1063–106719.2.3 Berücksichtigung des Freibetrages und der Freigrenze bei der laufenden Lohnverrechnung (§ 67 Abs. 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…bzw. Jahreszwölftel) zum Zeitpunkt der Auszahlung eines weiteren sonstigen Bezuges die Freigrenze, so werden zu diesem Zeitpunkt auch die früheren sonstigen Bezüge steuerpflichtig. Daher ist vom Arbeitgeber die Besteuerung nachzuholen. Sinkt das Jahressechstel (bzw. Jahreszwölftel) bei einem späteren sonstigen Bezug unter die Höhe der Freigrenze…

LStR 2002 Rz 1171–117221.3 Bezüge aus der gesetzlichen Kranken- und Unfallversorgung sowie Rehabilitationsgeld (§ 69 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

…EStG 1988) auszustellen und an das FA der Betriebsstätte zu übermitteln. In diesem Lohnzettel ist ein Siebentel des Krankengeldes bzw. der steuerpflichtigen Bezüge aus der gesetzlichen Unfallversorgung (ausgenommen jene, die nach § 67 Abs. 4 EStG 1988 versteuert werden) bzw. des Rehabilitationsgeldes als sonstiger Bezug gemäß …

LStR 2002 Rz 112519a.4 Besteuerung (§ 67a Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Nennwerts der Anteile geleistet wurden, sind vom geldwerten Vorteil abzuziehen. Die weitere Besteuerung der Beteiligung erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzen des § 27 EStG 1988. Rz 1125t: Der geldwerte Vorteil aus der Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung stellt einen sonstigen Bezug dar. Dabei ist für 75% der Bemessungsgrundlage…

LStR 2002 Rz 912–91413.4 Ermittlung der lohnsteuerpflichtigen Einkünfte (§ 41 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…5 EStG 1988 ist zwar am Lohnzettel ein Siebentel der ausgezahlten Bezüge als sonstiger Bezug auszuweisen, die Besteuerung gemäß § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 erfolgt im Wege der Veranlagung. Rz 913: Steuerfreie Einkünfte nach § 67 Abs. 1 und § 68 EStG 1988 sowie Bezüge…

EStR 2000 Rz 485214.8b Nichtabzugsfähige Aufwendungen für sonstige Bezüge
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…neu" befinden, dem Abzugsverbot. Das Abzugsverbot kommt im Rahmen des § 20 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 nur insoweit zur Anwendung, als diese sonstigen Bezüge die nach § 67 Abs. 6 Z 1 bis 6 EStG 1988 ermittelten Beträge überschreiten (vgl. LStR 2002 Rz 1089). Dies…

StiftR 2009 Rz 255–26010.2 Erfassung der Zuwendung bei Körperschaften
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…kann. Wiederholte Zuwendungen von ein und derselben begünstigte Zwecke im Sinne des § 5 Z 6 KStG 1988 verfolgenden Privatstiftung können sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen im Sinne des § 29 Z 1 EStG 1988 darstellen. 10.2.2 Ausländische beschränkt steuerpflichtige Körperschaften Rz 258: Körperschaften, die…

UStR 2000 Rz 781–8016.1.9.1.3. Grundstücke im Miteigentum
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Miteigentumsquote entsprechenden Vorsteuern der gesamten Errichtungskosten geltend machen (25% von 60.000 Euro = 15.000 Euro). Diese Regelung gilt auch für die laufenden Betriebskosten. Rz 784: c) Errichtung des Gebäudes durch den einzelnen Miteigentümer/Wohnungseigentümer Bezüglich der einzelnen Gebäudeteile hat der Miteigentümer einen getrennten…

LStR 2002 Rz 1232–123331.7 Ausstellung von Lohnzetteln im Insolvenzverfahren
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

…67 Abs. 8 lit. g EStG 1988 sieht für Nachzahlungen und nachträgliche Zahlungen von laufenden und sonstigen Bezügen im Insolvenzverfahren eine vorläufige Besteuerung vor. Die ausgezahlten Bezüge sind - ausgenommen Kostenersätze im Sinne des § 26 EStG 1988 sowie sonstige Bezüge im Sinne des § 67 Abs. 3…

LStR 2002 Rz 1084–108719.6 Freiwillige Abfertigung und Abfindung (§ 67 Abs. 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

…Abs. 6 EStG 1988 begünstigt versteuert werden. Rz 1087h: Fällt der Beginn eines Dienstverhältnisses bereits in das neue System, ist § 67 Abs. 6die Begünstigung des § 67 Abs. 6 EStG 1988 EStG 1988 zur Gänze nicht mehr anzuwenden. Dennoch handelt es sich um sonstige Bezüge iSd …

LStR 2002 Rz 117621.5 Winterfeiertagsvergütung, Urlaubsentgelt und Urlaubsersatzleistung (§ 69 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

…einer (vorläufigen) pauschalierten Besteuerung von 20% (bis 31.12.2020 22%). Betreffend die Verpflichtung zur Ausstellung und Übermittlung von Lohnzetteln (§ 84 EStG 1988) gelten die Ausführungen in Rz 1171 und 1172 sinngemäß, jedoch sind hierbei keine sonstigen Bezüge herauszurechnen. Die Auszahlung der Winterfeiertagsvergütungen durch die…