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10 Treffer1562 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 179–1889. Gebührenschuldner bei den festen Gebühren (§ 13 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

9. Gebührenschuldner bei den festen Gebühren (§ 13 GebG) 9.1. Allgemeines Rz 179: § 13 Abs. 1 GebG regelt, welche Person hinsichtlich der festen Gebühren des § 14 GebG (zB Eingaben, Beilagen, Zeugnisse ua.) zur Gebührenentrichtung verpflichtet ist. Diese Person ist Abgabepflichtiger iSd § 77 Abs. 1 BAO…

GebR 2025 Rz 538–54110.8.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.8.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 538: Gemäß § 14 TP 9 Abs. 4 GebG entsteht die Gebührenschuld für Reisedokumente mit der Hinausgabe (Aushändigung) des Reisedokuments durch die Behörde (siehe Rz 138 ff). Gebührenschuldner ist derjenige, für den oder in dessen Interesse das Reisedokument ausgestellt…

VS-10003.2.4. Registrierte Empfänger
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

3.2.4. Registrierte Empfänger Registrierte Empfänger sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB GesbR), denen von einem anderen MS oder vom Zollamt die Bewilligung erteilt worden ist, vstW aus einem Steuerlager in einem anderen MS, oder von einem registrierten Versender…

GebR 2025 Rz 416–42110.5.5. Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.5.5. Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis Rz 416: Der öffentlich-rechtliche Wirkungskreis ist jener Aufgabenbereich, der einer Gebietskörperschaft durch Gesetz verpflichtend auferlegt ist. Es sind darunter jene Angelegenheiten, Tätigkeiten und Aufgaben zu verstehen, denen sich die Gebietskörperschaft auf Grund öffentlich-rechtlicher Norm nicht entziehen kann…

KfzBStR 2021 Rz 1470–1472C.3. Steuerschuldner (§ 3 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

C.3. Steuerschuldner (§ 3 KfzStG 1992) Rz 1470: Steuerschuldner ist die Person, für die das Kraftfahrzeug zugelassen ist (siehe aber auch Rz 1471). Kraftfahrzeuge dürfen nur zugelassen werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er der rechtmäßige Besitzer des Kraftfahrzeuges ist oder das Kraftfahrzeug auf…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

10.5.12. Befreiungen Abweichend von den Ausführungen in der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 446: Gemäß § 14 TP 6 Abs. 5 GebG sind gebührenfrei: | Z 1 | Eingaben an Gerichte | In Justizverwaltungsangelegenheiten besteht eine Befreiung nur, wenn…

GebR 2025 Rz 408–41510.5.3. Privatperson
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.5.3. Privatperson Rz 408: Unter einer Privatperson sind alle natürlichen und juristischen Personen des privaten und des öffentlichen Rechtes zu verstehen, sofern sie nicht im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises tätig sind. Beispiele: Ein Notar, der in seiner Eigenschaft als Gerichtskommissär eine Eingabe…

UZK-DAArtikel 99 Recht der betreffenden Person auf Anhörung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 99 Recht der betreffenden Person auf Anhörung (Artikel 116 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Beabsichtigt die Kommission, in den in Artikel 116 Absatz 3 des Zollkodex genannten Fällen eine Entscheidung zuungunsten der betreffenden Person zu fällen, teilt sie dieser Person ihre Einwände schriftlich mit…

AL-1000§ 17 Altlastensanierungsgesetz - Zwangsrechte
geltende FassungRichtlinien13.04.2012

§ 17 Altlastensanierungsgesetz - Zwangsrechte § 17 Abs. 1 Altlastensanierungsgesetz Die Verfahrenskonzentration beim Landeshauptmann tritt zu dem Zeitpunkt ein, zu dem die Verdachtsfläche vom Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie nach Vornahme der Gefährdungsabschätzung und der Bewertung des Gefährdungspotentials als Altlast im öffentlich zugänglichen Altlastenatlas ausgewiesen wird. Um…

VS-11301.1.5. Begünstigter
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

1.1.5. Begünstigter Die Begünstigung kann nur vom Steuerschuldner (Inhaber des Steuer- oder Zolllagers) geltend gemacht werden. Er hat letztlich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine steuerfreie Abgabe des Treibstoffs vorliegen. 1.1.6. Geltendmachung der Begünstigung Die Steuerbefreiung nach § 4 Abs. 1…