…Zweckmäßigkeit die Abgabenschuld vor Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen unter Einräumung einer Frist von zwei Wochen einzumahnen. Rz 1371: Die Buchungsmitteilung ist eine Verständigung über Art, Höhe und Zeitpunkt der Zahlungsverpflichtung der Abgaben. Sie muss, damit keine Mahnung erforderlich ist, spätestens eine Woche vor dem Zeitpunkt der…
…Gemäß Abs. 6 Z 2 dieser Bestimmung kann Revision unter anderen von der belangten Behörde des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes ist eine Revision zulässig, soweit dies durch das jeweilige Gesetz, das die Organisation und das Verfahren regelt, vorgesehen ist…
…oder erlassen sie die Abgaben von Amts wegen. (4) Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Billigkeitsmaßnahme, die im Falle des Vorhandenseins mehrerer Gesamtschuldner nur einem davon zukommt, als Entlassung aus der Gesamtschuld auszusprechen wäre. (5) Gegen die Entscheidung der Zollbehörde ist ein Rechtsbehelf (Beschwerde) gegeben…
…die ihm bis zum Zeitpunkt der Verständigung des Bundes von der Abtretung bzw. Verpfändung entstanden sind. Rz 146: In den Fällen, in denen die Forderung des Abgabepflichtigen gegen den Bund von dritter Seite exekutiv gepfändet worden ist, gilt hinsichtlich der Möglichkeit der Aufrechnung des Bundes…
…aufzuheben. Die Bescheidaufhebung erfolgt in diesem Fall außerhalb der in der BAO vorgesehenen Möglichkeiten der Änderung von Bescheiden. Unabhängig davon kann der aus einer antragslosen Arbeitnehmerveranlagung ergangene Bescheid mit Beschwerde gemäß § 243 BAO angefochten werden. Auch eine ersatzlose Aufhebung des Bescheids kann mit einer Beschwerde…
…Von den Zollbehörden erlassene Entscheidungen Artikel 8 Allgemeines Verfahren für den Anspruch auf rechtliches Gehör (Artikel 22 Absatz 6 des Zollkodex) (1) Die Mitteilung nach Artikel 22 Absatz 6 Unterabsatz 1 des Zollkodex enthält folgende Angaben: a)eine Bezugnahme auf Unterlagen und Informationen, auf die…
…die Abweisung einer Beschwerde im Rechtsbehelfsverfahren; die Rücknahme (Art. 27 UZK) und der Widerruf sowie die Änderung (Art. 28 UZK) einer begünstigenden Entscheidung (zB Bewilligung); Beschlagnahme von Waren gemäß § 26 Abs. 2 ZollR-DG; kein Parteiengehör bei Beschlagnahmen nach dem Finanzstrafgesetz oder wegen Verstößen gegen…