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KStR 2013 Rz 130–1351.2.2 Beschränkte Steuerpflicht
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…im Eigentum der Gesellschaft stehendes Gesellschaftskapital; Beteiligung einer oder mehrerer Personen am Gesellschaftskapital; Haftung für Gesellschaftsschulden ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt; Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Neben diesen Basiskriterien können beim Typenvergleich aber auch noch andere Aspekte von Bedeutung sein. Für die Vergleichbarkeit spricht auch: die ungehinderte…

StiftR 2009 Rz 17–181.3 Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

1.3 Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht 1.3.1 Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 17: Unter die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht fallen inländische Stiftungen des privaten Rechts (da Sitz im Inland); Betriebe gewerblicher Art von inländischen Stiftungen des öffentlichen Rechts; siehe KStR 2001 Rz 65; ausländische Stiftungen, denen die…

VereinsR 2001 Rz 417–4282.6 Beschränkte Steuerpflicht inländischer Körperschaften (§ 1 Abs. 3 Z 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…21 Abs. 3 Z 4 KStG 1988 erstreckt sich die beschränkte Körperschaftsteuerpflicht auch auf Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen gemäß § 30 EStG 1988. Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken, die einem steuerbefreiten Betrieb, dh. einem unentbehrlichen Hilfsbetrieb, zuzurechnen waren, sind von der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht nicht erfasst (§…

KStR 2013 Rz 103–1061.2.1.3 Nichtrechtsfähige Gebilde (§ 1 Abs. 2 Z 3 in Verbindung mit § 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…3.1987, 86/14/0128). § 3 KStG 1988 gilt sowohl für die unbeschränkte als auch für die beschränkte Körperschaftsteuerpflicht. 1.2.1.3.2 Beispiele für nichtrechtsfähige Gebilde 1.2.1.3.2.1 Personenvereinigungen Rz 104: Personenvereinigungen fallen unter § 3 KStG 1988, wenn sie…

KStR 2013 Rz 166–1702. Persönliche Steuerbefreiungen (§§ 5 bis 6b KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…eine sachliche Befreiung, stellt rechtlich aber eine anteilige Befreiung von der persönlichen Steuerpflicht dar. Soweit die Körperschaft befreit ist, kann beschränkte Körperschaftsteuerpflicht vorliegen; soweit eine Teilsteuerpflicht besteht, handelt es sich immer um einen Fall der unbeschränkten Steuerpflicht (siehe Rz 136 bis 139). Ergibt sich eine…

KStR 2013 Rz 184–1952.7 Pensions- und Unterstützungskassen, Arbeitnehmerförderungsstiftungen und Mitarbeitervorsorgekassen (§ 5 Z 7 und § 6 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 KStG 1988 auch auf ausländische Einrichtungen im Sinne des § 5 Z 4 Pensionskassengesetz erweitert; die Befreiung umfasst diesfalls auch die beschränkte Körperschaftsteuerpflicht (§ 6 Abs. 1 letzter Satz KStG 1988). Eine Rückerstattung allfällig einbehaltener Beträge gemäß § 240 Abs. 3 BAO ist…

KStR 2013 Rz 136–1391.2.2.2 Inländische beschränkt steuerpflichtige Körperschaften (§ 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…soweit" ergibt sich, dass im Falle einer nur partiellen Befreiung die Körperschaft mit ihrem nicht befreiten Teil unbeschränkt und mit ihrem befreiten Teil beschränkt steuerpflichtig ist. Eine generelle Ausnahme von der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht kommt nach wie vor für die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur zum Tragen (§ 26c Z…

UmgrStR 2002 Rz 1244–12453.10. Einbringung und Unternehmensgruppen
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

…Das eingebrachte Vermögen verbleibt in aller Regel im Inland, die Einkünfte des übernehmenden Gruppenmitglieds daraus unterliegen der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht und werden nicht in die ausländische Einkommensermittlung einbezogen. Zum Wegfall der Firmenwertabschreibung auf die Beteiligung am einbringenden Gruppenmitglied siehe Rz 1245aa. Bei der Einbringung einer Beteiligung…

VereinsR 2001 Rz 6–391.1 Voraussetzungen für das Vorliegen abgabenrechtlicher Begünstigungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…anderenvon gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften siehe KStR 2013 Rz 45. 1.1.4.2 Abgabenrechtliche RechtstellungStellung der anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften Rz 32: Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften und deren Einrichtungen sind als Körperschaften öffentlichen Rechts abgabenrechtlich begünstigt (ua. beschränkte Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 1 Abs…

KStR 2013 Rz 1495–149827.2 Beschränkte Steuerpflicht inländischer Körperschaften
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Die beschränkte Steuerpflicht besteht allerdings auch dann, wenn die Körperschaft für die betreffenden Einkünfte eine Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988 abgegeben hat, weil die Befreiungserklärung eine Steuerbefreiung eigener Art ist und keine Befreiung von der Körperschaftsteuerpflicht der betreffenden Kapitalerträge an sich bedeutet (VwGH…

KStR 2013 Rz 1576–158229.5 Kapitalertragsteuer
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

… 1 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 die Forschungsprämie in Anspruch nehmen. Körperschaften öffentlichen Rechts unterliegen mit Einkünften im Sinne des § 21 Abs. 2 und 3 KStG 1988 der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht der zweiten Art (§ 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988), im Übrigen ist das…

VereinsR 2001 Rz 319–3652 Körperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Erzielen diese Körperschaften Einkünfte aus Vermögensverwaltung sind sie insoweit steuerfrei, als die Einkünfte aus der Vermögensverwaltung nicht der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterliegen (siehe dazu Rz 417 ff). Unter die Einkünfte aus Vermögensverwaltung fallen grundsätzlich (unter Bedachtnahme auf die einkommensteuerrechtlichen Abgrenzungsmerkmale) die Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne…

KStR 2013 Rz 1–61. Persönliche Steuerpflicht (§§ 1 bis 4 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

1. Persönliche Steuerpflicht (§§ 1 bis 4 KStG 1988) 1.1 Körperschaftsteuersubjekte (§ 1 KStG 1988) Rz 1: Körperschaftsteuerpflichtig sind gemäß § 1 Abs. 1 KStG 1988 nur Körperschaften. Das Gesetz bezieht auch Betriebe gewerblicher Art (Rz 64 bis 88) und die nichtrechtsfähigen Gebilde gemäß § 1 Abs. 2…

KStR 2013 Rz 1499–150127.2.1.3 Nicht dem Sondersteuersatz unterliegende Kapitaleinkünfte
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Finanzierungsmitteln) führten, werden ab 1.4.2012 im Rahmen der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht der zweiten Art erfasst (siehe § 26c Z 28 KStG 1988). Die Erhebung der Steuer erfolgt gemäß § 24 Abs. 1 KStG 1988 im Veranlagungsweg. Eine Erklärungspflicht besteht bei beschränkt Steuerpflichtigen grundsätzlich auch dann, wenn…

InvFR 2018 Rz 378–3853.4. Anteile von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Unter diese beschränkte Steuerpflicht fallen folgende inländische Körperschaften mit ihren Einkünften iSd § 21 Abs. 2 und 3 KStG 1988: Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988), Körperschaften, die nach § 5 KStG 1988 oder anderen Bundesgesetzen von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit sind…

KStR 2013 Rz 118–1291.2.1.3.6 Andere Gebilde
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…mit ihren Einkünften im Sinne des § 21 Abs. 2 und 3 KStG 1988 beschränkt steuerpflichtig (siehe dazu Rz 1495 bis 1505). Rz 129: Die Veräußerung von Grundstücken ist - außerhalb eines Gewerbebetriebs - nach Maßgabe des § 21 Abs. 3 Z 4 KStG 1988 körperschaftsteuerpflichtig (siehe Rz 1501).

KStR 2013 Rz 287–2902.13 Berufs- und Interessensvertretungen (§ 5 Z 13 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…Abs. 2 ArbVG kommt eine Rechtsstellung zu, die sie in die Nähe der gesetzlichen Interessenvertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer rückt. Die gesetzlichen Interessenvertretungen unterliegen als Körperschaften des öffentlichen Rechtes der Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 2 KStG 1988 nur soweit, als durch privatwirtschaftliche Betätigungen Betriebe gewerblicher Art entstehen…

UmgrStR 2002 Rz 28–531.1.2. Inländische Verschmelzungen (§ 1 Abs. 1 Z 1 bis Z 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…weiter bestehen bleibt und nicht aus diesem Anlass aufgelöst wird. Die durch die EuGH-Rechtsprechung geklärte Frage der zivil- und gesellschaftsrechtlichen Rechtsfähigkeit einer im Ausland gegründeten Gesellschaft mit inländischem Verwaltungssitz (doppelt ansässige Gesellschaft) war allerdings einerseits für die Frage ihrer Körperschaftsteuerpflicht insoweit nicht von Bedeutung…

UmgrStR 2002 Rz 687–7133.1.6.3. Betrieb
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…weswegen die Einbringung nicht unter Art. III UmgrStG fällt. Rz 706: Ist jedoch der Fruchtgenussbelastete in der Ausübung seiner Rechte dahingehend beschränkt, dass er den Fruchtgenussberechtigten in dessen Rechte nicht beeinträchtigen darf (der Fruchtgenussbesteller darf die Stimm- und Kontrollrechte nicht zum Nachteil des Fruchtgenussberechtigten ausüben…

UmgrStR 2002 Rz 860–8613.4.2.1b. Ratenzahlung (ab 1.1.2016), Anteilstausch mit Nichtfestsetzung (ab 1.1.2020), und Nichtfestsetzung "alt" (bis 31.12.2015)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…der Republik Österreich hinsichtlich des eingebrachten Vermögens, weil nach der Einbringung das Besteuerungsrecht hinsichtlich des Kapitalanteils Deutschland zukommt. Ab 1.1.2020 unterliegen Exporteinbringungen von Kapitalanteilen des Betriebs- und Privatvermögens durch natürliche Personen und durch beschränkt steuerpflichtige Körperschaften, wenn die eingebrachten Kapitalanteile keinem inländischen Betriebsvermögen…