3.23.3. Beschlagnahme durch anderen Behörden (1) Im Falle einer Beschlagnahme der Gegenstände durch eine andere Behörde sind diese über Verlangen der Behörde, von der die Beschlagnahme ausgesprochen wurde, auszufolgen. Bei der AusfolgungIm Falle von NichtgemeinschaftswarenNichtunionswaren ist schriftlich darauf hinzuweisen, dass die Ware gemäß…
7.2. Beschlagnahme (1) Werden Exemplare, die in Anhang A, B, C oder D angeführt sind, an einer Einfuhrstelle ohne eine nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97 erforderliche gültige Genehmigung oder Bescheinigung in die Union eingeführt und liegt weder eine gemäß § 7 ArtHG 2009…
3. Verfahren 3.1. Verdachtsfälle (1) Ergibt sich bei der zollamtlichen Abfertigung (Prüfung der Begleitpapiere, Beschau) der Verdacht, dass Waren dem Verbot unterliegen könnten, so muss die Anmeldung zwar angenommen werden, über den Abfertigungsantrag ist aber vorläufig nicht abzusprechen. Bis zur Überprüfung durch die Sicherheitsbehörde…
1. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmung 1.1. Rechtsgrundlage (1) Die Rechtsgrundlage für die vom Zollamt Österreich und den Zollorganen anzuwendende Beschränkung ist die Verordnung (EU) Nr. 101/2011 des Rates vom 4. Februar 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage…
Artikel 198 Von den Zollbehörden zu treffende Maßnahmen (1) Die Zollbehörden treffen die erforderlichen Maßnahmen, einschließlich der Einziehung und Veräußerung oder Zerstörung, um die Waren zu verwerten: a)wenn eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf das Verbringen von Nicht-Unionswaren…
9. Warenbeschau (1) Für die Waren, die außenwirtschaftsrechtlichen Maßnahmen unterliegen, gelten die Vorschriften über die Vornahme der Beschau. Der Anmelder oder die von ihm zur Teilnahme an der Zollbeschau benannte Person muss der Zollstelle die zur Erleichterung ihrer Aufgabe erforderliche Unterstützung gewähren; bei nicht ausreichender…
1. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmung 1.1. Rechtsgrundlage (1) Die Rechtsgrundlage für die vom Zollamt Österreich und den Zollorganen anzuwendende Beschränkung ist die Verordnung (EU) 2024/386 des Rates vom 19. Jänner 2024 zur Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen diejenigen, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen…
18.9. Ermessen Rz 1566: Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Das der Abgabenbehörde eingeräumte Ermessen erfordert dem § 20 BAO zufolge die Beachtung der Grundsätze der Billigkeit und Zweckmäßigkeit. Bei der Ermessensübung sind demnach berechtigte Interessen des Abgabepflichtigen gegenüber dem öffentlichen Interesse…
1. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmung 1.1. Rechtsgrundlage (1) Die Rechtsgrundlage für die vom Zollamt Österreich und den Zollorganen anzuwendende Beschränkung ist die Verordnung (EU) 2019/1716 des Rates vom 1814. Dezember 2014Oktober 2019 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua. (2) Gemäß Artikel 18…
1. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmung 1.1. Rechtsgrundlage (1) Die Rechtsgrundlage für die vom Zollamt Österreich und den Zollorganen anzuwendende Beschränkung ist die Verordnung (EU) Nr. 753/2011 des Rates vom 1. August 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der…
1. RechtsgrundlageRechtsgrundlage und Begriffsbestimmung 1.1. Rechtsgrundlage (1) Die Rechtsgrundlage für die vom Zollamt Österreich und den Zollorganen anzuwendende Beschränkung ist die Verordnung (EU) Nr. 377/2012 des Rates vom 3. Mai 2012 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität…
1. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmungen 1.1. Rechtsgrundlage (1) Die Rechtsgrundlage für die vom Zollamt Österreich und den Zollorganen anzuwendende Beschränkung ist die Verordnung (EU) 2023/2406 des Rates vom 23. Oktober 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Niger. (2) Gemäß Artikel 19 der…
1. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmung 1.1. Rechtsgrundlage (1) Die Rechtsgrundlage für die vom Zollamt Österreich und den Zollorganen anzuwendende Beschränkung ist die Verordnung (EU) 2024/287 des Rates vom 12. Jänner 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guatemala (2) Gemäß Artikel 19 der…
3.33.4. Innergemeinschaftlicher VerkehrWarenverkehr innerhalb der Union Ergibt sich im Zuge einer Kontrolle des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs innerhalb der Union der Verdacht, dass Waren dem Verbot unterliegen könnten, so ist bis zur Überprüfung durch die Sicherheitsbehörde ebenfalls eine Maßnahme der zollamtlichen Überwachung zu setzen (z…
1. RechtsgrundlageRechtsgrundlagen und Begriffsbestimmungen 1.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlagen für die vom Zollamt Österreich und den Zollorganen anzuwendende Beschränkung sind die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL…
1.2. Nämlichkeitsprinzip Interventionserzeugnisse sind von anderen Erzeugnissen getrennt zu lagern und zu befördern, dass ihre Nämlichkeit festgestellt werden kann.
5. Durchfuhr von Gütern und TechnologienStrafbestimmungen Den im Anhang IBei der Verordnung aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar wirtschaftliche Ressourcen (Feststellung von Zuwiderhandlungen gegen die Embargomaßnahmen sind die Strafbestimmungen der Begriff§§ 79 umfasst alle Güter) zur Verfügung gestellt…
1. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmungen 1.1. Rechtsgrundlage (1) Die Rechtsgrundlage für die vom Zollamt Österreich und den Zollorganen anzuwendende Beschränkung ist die Verordnung (EU) 2023/888 des Rates vom 28. April 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Republik Moldau destabilisieren. (2) Gemäß…
1. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmung 1.1. Rechtsgrundlage (1) Die Rechtsgrundlage für die vom Zollamt Österreich und den Zollorganen anzuwendende Beschränkung ist die Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 des Rates vom 22. Dezember 2009 - in weiterer Folge in dieser Richtlinie mit "Verordnung" bezeichnet - zur Einführung bestimmter…
5. Besondere Bestimmungen 5.1. Abfertigung (1) Gemäß Artikel 22 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2019/125 kann vom Ausführer oder Einführer, wenn die Genehmigung nicht in einer Amtssprache des Mitgliedstaats ausgefüllt ist, in dem die Zollformalitäten erledigt werden, die Vorlage einer Übersetzung in eine…