…Die zuständige Abgabenbehörde ist nach § 6a Abs. 3 KStG 1988 nur im Zweifelsfall zum Erlassen eines Feststellungsbescheides verpflichtet. Ein solcher Feststellungsbescheid kann nur über Antrag einer gemeinnützigen Bauvereinigung ergehen und darf keinen über den Antrag hinausgehenden Inhalt aufweisen (VwGH 12.9.1989, 89/14/0083…
…Gesellschaft, nicht jedoch bei allen Gesellschaftern Rz 204: Ein Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine Feststellung von Einkünften unterbleibt, ist ein Grundlagenbescheid im Sinne des § 188 BAO. Die Einheitlichkeit als grundsätzliches Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO gilt somit auch für den Bescheid, mit…
…ist, vom Hauptbeteiligten (bei zwei im selben Ausmaß Hauptbeteiligten von dem von der Beteiligungsgemeinschaft bestimmten Hauptbeteiligten) bei dem für den Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Erhebung der Körperschaftsteuer zuständigen Finanzamt innerhalb eines Kalendermonats nach datumsmäßig letzter Unterfertigung eines gesetzlichen Vertreters zu stellen. Eine…
…86/14/0133). Zur Unterbeteiligung siehe Rz 5824 ff. Rz 5899: Im Spruch des Feststellungsbescheides ist über die Art der gemeinschaftlichen Einkünfte und ihre Höhe, den Feststellungszeitraum, über die Namen der Beteiligten und die Höhe ihrer Anteile abzusprechen. Der Systematik des Feststellungsverfahrens nach § 188 BAO…
8.2. Entstehen der Gebührenschuld nach § 11 GebG 8.2.1. Ansuchen um Erteilung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels, Eingaben im Zusammenhang mit Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterangelegenheiten, übrige Eingaben, Beilagen, Protokolle Rz 157: Bei Ansuchen um Erteilung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels sowie bei den in…
18.9. Ermessen Rz 1566: Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Das der Abgabenbehörde eingeräumte Ermessen erfordert dem § 20 BAO zufolge die Beachtung der Grundsätze der Billigkeit und Zweckmäßigkeit. Bei der Ermessensübung sind demnach berechtigte Interessen des Abgabepflichtigen gegenüber dem öffentlichen Interesse…
…Abs. 2 BAO). Rz 186: Bescheide dürfen nur dann vorläufig erlassen werden, wenn vorübergehende Hindernisse in Form von Ungewissheiten im Tatsachenbereich der zweifelsfreien Klärung der Abgabepflicht oder deren Höhe entgegenstehen (zB VwGH 17.9.1996, 95/14/0052). Daher dürfen Bescheide beispielsweise dann vorläufig ergehen…
…Forschungsprämienverordnung, BGBl. II Nr. 515/2012). Es kann bei der FFG nach Beantragung der Forschungsbestätigung im Wege von FinanzOnline angefordert werden; es muss sich auf das Forschungsprojekt beziehen, für das die Forschungsbestätigung beantragt wurde. Es kann sich auch auf zukünftige Forschung und experimentelle Entwicklung beziehen…
…Eingabe (samt Beilagen) eingebracht wird, hat den Beleg dem Beschwerdeführer (Antragsteller) auf Verlangen zurückzustellen, zuvor darauf einen deutlichen Sichtvermerk anzubringen und auf der im Akt verbleibenden Ausfertigung der Eingabe zu bestätigen, dass die Gebührenentrichtung durch Vorlage des Beleges nachgewiesen wurde. Für jede Eingabe ist die…
Artikel 9 Spezielles Verfahren für den Anspruch auf rechtliches Gehör (Artikel 22 Absatz 6 des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden können die in Artikel 22 Absatz 6 Unterabsatz 1 des Zollkodex genannte Mitteilung im Rahmen des Überprüfungs- oder Kontrollprozesses vornehmen, wenn sie eine Entscheidung auf einer…
…Prüfung von Unterlagen, Bescheiderstellung | 4. | nachträgliche Änderung einer Ausfuhranmeldung (1000 statt 315X) im Zuge der Enderledigung im Verfahren der aktiven Veredelung bzw. vorübergehenden Verwendung | Bescheiderstellung | 54. | nachträgliche Kontrolle der Zollanmeldung usw. aufgrund Antrag zur Berichtigung der Zollanmeldung oder einer sonstigen…
Abschnitt 2 Zollrechtliche Entscheidungen Unterabschnitt 1 Von den Zollbehörden erlassene Entscheidungen Artikel 8 Allgemeines Verfahren für den Anspruch auf rechtliches Gehör (Artikel 22 Absatz 6 des Zollkodex) (1) Die Mitteilung nach Artikel 22 Absatz 6 Unterabsatz 1 des Zollkodex enthält folgende Angaben: a)eine Bezugnahme…
…Rückstandsausweis (§ 229 BAO) Rz 1400: Der Rückstandsausweis ist eine öffentliche Urkunde und bildet die Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren (Exekutionstitel). Rz 1401: Der Rückstandsausweis ist - im Gegensatz zum Sicherstellungsauftrag - kein Bescheid und daher nicht rechtsmittelfähig (OGH 22.10.1992, 8 Ob 632/92…
26. Mündliche Gebührenfestsetzung (§ 32 GebG) Rz 1217: Hat ein Gebührenschuldner (siehe Rz 1176 ff) ein Interesse daran, eine mit Bescheid festzusetzende Gebühr im Zeitpunkt der Anzeige eines Vertrages sogleich zu entrichten, so kann er beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten beantragen, einen mündlichen Bescheid zu erlassen…
18. Sicherstellungsauftrag (§§ 232 und 233 BAO) 18.1. Allgemeines Rz 1550: Im Zeitraum zwischen der Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO) und dem Eintritt der Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) kann die Abgabenbehörde, um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe zu begegnen, einen Sicherstellungsauftrag erlassen…
…hinweisen. Wird der Antrag nicht rechtzeitig gestellt, tritt die unbeschränkte Steuerpflicht der gemeinnützigen Bauvereinigung ein. Rz 251: Ein Ausnahmeantrag nach der Aufnahme eines Geschäftes kann nur dann als rechtzeitig eingebracht gelten, wenn im Zuge eines auszuführenden begünstigungsunschädlichen Projektes Änderungen vorgenommen werden sollen, die begünstigungsschädlich sind…
10.4.7. Höhe der Gebühr Rz 381: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 3,90 Euro von jedem Bogen (siehe Rz 104 ff). Die Gebühr darf nicht mehr als 21,80 Euro je Beilage betragen. Zur Gebührenermäßigung bei Beilagen zu Anträgen auf…
…mit elektronischer Abgabenerklärung dem Finanzamt angezeigt. Es wird die Befreiung von der Grunderwerbsteuer nach § 5a Abs. 2 NeuFöG auf der Abgabenerklärung (oder im Vertrag) beantragt, aber das Formular NeuFö 32 nicht gleichzeitig beigelegt. Für die Inanspruchnahme der Begünstigungen des § 1 Z 5 und § 5a Abs…
…Verfügung, Anordnung) ist unerheblich. Wesentlich ist die rechtsfeststellende oder rechtsgestaltende Wirkung der Entscheidung gegenüber Rechtsunterworfenen (Parteien). Keine Entscheidungen sind daher bloß vorbereitende verfahrensrechtliche Maßnahmen (verfahrensleitende Verfügungen im Sinne des § 94 BAO), an nachgeordnete Organe oder Organwalter gerichtete Weisungen (FINDOK) oder amtliche (schriftliche oder mündliche) Auskünfte…
…Die elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 Abs. 1 NeuFöG an Abgabenbehörden des Bundes ist nicht zulässig. Rz 129: Wird der jeweils zuständigen Abgabenbehörde im Zuge der elektronischen Abgabenerklärung oder Selbstberechnung der Zugriff auf einen in einem Urkundenarchiv iSd §§ 91b ff GOG gespeicherten Vordruck ermöglicht…