RIS AI
6 Treffer1521 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 1240–124133 AUSKUNFTSPFLICHT DER BEHÖRDE (§ 90 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

… VwGH 24.5.1993, 92/15/0037). Die erteilte Auskunft kann mangels Bescheidcharakter weder den Steuerpflichtigen noch die Abgabenbehörde binden. Weicht die Abgabenbehörde von der erteilten Auskunft im Zuge des weiteren Verfahrens ab, so ist diese gesetzwidrige Vorgangsweise nach den zum Grundsatz von Treu und…

RAE Rz 850–8698. Abrechnungsbescheid (§ 216 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…21.3.1995, 95/14/0008; VwGH 5.7.1999, 99/16/0115). Rz 857: Mitteilungen über Kontenbewegungen kommt kein Bescheidcharakter zu. Sie berühren daher zwar nicht den Anspruch auf Abrechnungsbescheid, doch können sie - ebenso wie die Einsichtnahme in das Abgabenkonto (Akteneinsicht gemäß § 90 BAO…

LRL 2012 Rz 204–20710.5. Verfahrensrechtliche Folgen der Prüfung auf Gemeinschaftsebene bzw. der Sphäre der Gesellschafter
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

10.5. Verfahrensrechtliche Folgen der Prüfung auf Gemeinschaftsebene bzw. der Sphäre der Gesellschafter 10.5.1. Einkunftsquelle bei Gesellschaft, nicht jedoch bei allen Gesellschaftern Rz 204: Ein Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine Feststellung von Einkünften unterbleibt, ist ein Grundlagenbescheid im Sinne des § 188…

RAE Rz 1400–141915. Rückstandsausweis (§ 229 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

15. Rückstandsausweis (§ 229 BAO) Rz 1400: Der Rückstandsausweis ist eine öffentliche Urkunde und bildet die Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren (Exekutionstitel). Rz 1401: Der Rückstandsausweis ist - im Gegensatz zum Sicherstellungsauftrag - kein Bescheid und daher nicht rechtsmittelfähig (OGH 22.10.1992, 8 Ob 632…

GebR 2025 Rz 139–1428.1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

8.1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip Rz 139: Weist eine Schrift oder Amtshandlung die gesetzlich geforderten Merkmale auf, unterliegt sie einer festen Gebühr (siehe Rz 55). Das GebG knüpft - besonders im Bereich der festen Gebühren - an formale Kriterien an (VwGH 15.1.1981, 3627…

KStR 2013 Rz 261–2622.10.6 Feststellungsbescheid (§ 6a Abs. 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

2.10.6 Feststellungsbescheid (§ 6a Abs. 3 KStG 1988) Rz 261: Die zuständige Abgabenbehörde ist nach § 6a Abs. 3 KStG 1988 nur im Zweifelsfall zum Erlassen eines Feststellungsbescheides verpflichtet. Ein solcher Feststellungsbescheid kann nur über Antrag einer gemeinnützigen Bauvereinigung ergehen und darf keinen über den…