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RAE Rz 1600–161919. Abschreibung von Abgaben (Löschung, Nachsicht §§ 235 und 236 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

… 235 BAO erfassen alle Mitschuldner (VwGH 17.12.1992, 91/16/0075). Rz 1611: Die Abschreibung von Abgaben durch Löschung ist nur von Amts wegen vorzunehmen und liegt im Ermessen der Behörde. Dem Abgabepflichtigen steht kein Rechtsanspruch auf die Löschung zu (VwGH 22.9.200021…

RAE Rz 289–3233.15. Stundungszinsen (§ 212 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Abs. 2 letzter Satz BAO von Amts wegen die Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Rz 308: Unter nachträglicher Herabsetzung einer Abgabenschuld ist jede nach Einreichen des Ansuchens um Zahlungserleichterung durch Bescheid (ausgenommen Bescheide im Einhebungsverfahren, die Abschreibungen von Abgaben, nicht…

RAE23. entfällt
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Rechtswidrigkeiten können im Berufungsweg oder durch einen Antrag gemäß § 299 BAO geltend gemacht werden. Rz 2004: Eine Bescheidaufhebung oder -änderung gemäß § 293a BAO ist eine im Ermessen der Abgabenbehörde liegende Maßnahme. Sie ist nicht nur von Amts wegen, sondern auch auf Antrag der Partei zulässig…

RAE Rz 100–1292. Entrichtung der Abgaben (§ 211 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…keine Rechtswirkung. Eine Abgabenschuld erlischt nicht durch Buchung auf dem Abgabenkonto, sondern durch einen gesetzlichen Tilgungstatbestand. Das Finanzamt hat daher eine der Rechtslage nicht entsprechende Buchung von Amts wegen richtig zu stellen (VwGH 17.9.1990, 90/14/0038; VwGH 7.8.1992, 89/14…

GebR 2025 Rz 1006–101611.1.2. Gültigkeit von Rechtsgeschäften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…auf den Inhalt des Spruches (vgl. VwGH 19.10.1988, 86/01/0062). Rz 1014: Keine Bindung besteht an Entscheidungen der Gerichte über privatrechtliche Fragen dann, wenn das Gericht bei Ermittlung des Sachverhaltes nicht von Amts wegen vorzugehen hat (vgl. § 116 Abs. 2 BAO). Die…

GebR 2025 Rz 1095–110013.2. Formmangel der Urkunde
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…2. Formmangel der Urkunde Rz 1095: In welcher Form die Urkunde über das Rechtsgeschäft errichtet wurde, ist für das Entstehen der Gebührenschuld grundsätzlich unerheblich. Kommt ein Rechtsgeschäft wegen eines Formmangels allerdings zivilrechtlich nicht gültig zustande, wie zB bei Ehepakten ohne Notariatsakt, entsteht keine Gebührenschuld, auch…

EStR 2000 Rz 7569–757328.5.4 Anpassungen von Amts wegen
geltende FassungRichtlinien02.01.2006

28.5.4 Anpassungen von Amts wegen Rz 7569: Eine andere Vorauszahlung als die bisherige ergibt sich grundsätzlich mit der nächstfolgenden Veranlagung. Der der Vorauszahlung zu Grunde liegende Bescheid wird in einem Rechtsmittelverfahren oder zB durch Maßnahmen gemäß §§ 295 oder 299 BAO geändert. Der Vorauszahlungsbescheid…

ZK-02201. Einführung und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…Dezember 20202022 Anwendung finden. die Übergangsbestimmungen setzen eine Reihe von Bestimmungen des UZK und seiner ergänzenden und durchführenden Rechtsakte im Übergangszeitraum aus. Da die Übergangsbestimmungen aus rechtssystematischen Gründen in verschiedenen Vorschriften geregelt werden mussten, werden diese im Interesse der besseren Übersicht und Verständlichkeit in einer…

ZK-06122. Zurücknahme, Widerruf, Änderung
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

2. Zurücknahme, Widerruf, Änderung Für die Zurücknahme und den Widerruf bzw. die Änderung der Bewilligung für die Teilnahme am Informatikverfahren gelten die Bestimmungen der Art. 8 und 9 ZK. Dieentfällt (ersetzt durch ARL ZK-1580) Bewilligung ist grundsätzlich zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen, die zur…

NeuFöR Rz 110–1254.3. Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…Beratung durch die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft oder durch die Wirtschaftskammer entfallen, wenn ausschließlich die Wirkungen des § 1 Z 1 NeuFöG (Befreiung von Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben für die durch eine Neugründung bzw. Betriebsübertragung unmittelbar veranlassten Schriften und Amtshandlungen) eintreten (zB Um- bzw. Anmeldung eines KFZ…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…| Eingaben in Bewirtschaftungsangelegenheiten | Diese Befreiungsbestimmung bezieht sich auf Angelegenheiten im Zusammenhang mit staatlichen Lenkungsmaßnahmen von Waren und Dienstleistungen. | Die Befreiungsbestimmung umfasst keine Eingaben im Rechtsmittelverfahren. | Z 7 | Eingaben im Verwaltungsstrafverfahren | Die Befreiungsbestimmung umfasst Verfahren vor den Verwaltungsbehörden wegen Verwaltungsübertretungen…

KStR 2013 Rz 250–2602.10.5 Ausnahmebescheid (§ 6a Abs. 2 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Kapitals und der Stimmrechte an den Unternehmungen iSd § 7 Abs. 4b WGG umfassen. Das Kapital der Bauvereinigung darf durch die Beteiligung nicht übermäßig gebunden sein (wobei nicht nur die Zurverfügungstellung von Stammkapital, sondern auch Kreditgewährungen und Haftungen usw. bei der Beurteilung der Kapitalbindung einzubeziehen sind)…

GebR 2025 Rz 178030. Exkurs: Ausgewählte Befreiungen außerhalb des Gebührengesetzes
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Befreiungen außerhalb des Gebührengesetzes Rz 1780: Nur in denjenigen Gesetzen, in denen eine Gebührenbefreiung ausdrücklich Verfahren vor den Verwaltungsgerichten sowie vor dem Verwaltungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof umfasst, besteht eine Befreiung von der Gebühr nach der VwG-EGebV und nach § 24a VwGG oder § 17a VfGG (vgl…

NeuFöR Rz 95–1084.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…beim Parteienvertreter, der die Selbstberechnung durchführt) bis zu diesem Zeitpunkt ist für die Inanspruchnahme der Befreiung von der Gesellschaftsteuer gemäß § 1 Z 2 bzw. Z 5 NeuFöG rechtzeitig. Eine zuvor (wegen fehlendemnicht beigebrachtem amtlichen Vordruck) festgesetzte Sicherheitsleistung (oder selbst berechneteist zu erstatten; eine bereits bekanntgegebene…

ZK-02203.4.5. Zuständige Behörde für die Bewilligungserteilung (Art. 22 Abs. 1 UZK, Art. 162 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…2 UZK kann eine begünstigende Entscheidung wegen Nichterfüllung einer darin auferlegten Verpflichtung (Auflage) widerrufen werden. Eine an mehrere Personen gerichtete begünstigende Entscheidung kann allerdings nur gegenüber jener Person widerrufen werden, welche die ihr durch diese Entscheidung erwachsenden Pflichten nicht erfüllt. Die Nichteinhaltung von Verpflichtungen (Auflagen)…

GebR 2025 Rz 1781–178931. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…auferlegt werden, die die objektiven Tatbestände der materiellen Abgabengesetze erfüllen. 31.1.2. Zuständigkeit 31.1.2.1. Einhebung Rz 1785: Die Bundesverwaltungsabgaben sind von der Behörde einzuheben und fließen der Gebietskörperschaft zu, die deren Aufwand zu tragen hat. Den Aufwand trägt jene Gebietskörperschaft, welcher…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…von dem die Gebühr eingezogen werden soll, anzugeben. Besteht hingegen keine Schnittstelle zum Finanzamt Österreich, sind die Ausführungen der Rz 456 ff auch bei Eingaben im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs sinngemäß anzuwenden. Rz 461: Die Verwaltungsgerichte haben die bei ihnen anfallenden Schriften auf die Einhaltung…

KStR 2013 Rz 261–2622.10.6 Feststellungsbescheid (§ 6a Abs. 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…14/0083, 0084). Das Erlassen eines Feststellungsbescheides von Amts wegen ist daher unzulässig. Liegt ein Zweifelsfall nicht vor, ist der Antrag abzuweisen. Unbeschadet der Antragsbedürftigkeit und der Mitwirkungspflicht des Antragstellers hat die Behörde den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln (VwGH 12.9.1989, 89…

RAE Rz 1400–141915. Rückstandsausweis (§ 229 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…im § 15 AbgEO umschrieben (VwGH 10.6.2002, 2002/17/0063). Im Exekutionstitel und damit im Rückstandsausweis unterlaufene offenbare Unrichtigkeiten sind von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabenschuldners zu berichtigen (§ 15 Abs. 1 AbgEO). 15.1. Voraussetzungen für die Ausstellung eines Rückstandsausweises Rz 1403…

NeuFöR Rz 127–1364.5. Elektronische Übermittlung (§ 4 Abs. 5 NeuFöG; ÜbermittlungsVO BGBl. II Nr. 216/2005)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

… 91b ff GOG gespeicherten Vordruck ermöglicht, liegt keine elektronische Übermittlung, sondern die Vorlage des Originals vor (siehe Rz 97). Rz 130: Für die elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 Abs. 1 NeuFöG an Gerichte ist die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den Elektronischen Rechtsverkehr…