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RAE Rz 1300–130612. Sachhaftungen (§ 225 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

12. Sachhaftungen (§ 225 BAO) Rz 1300: Eine Sachhaftung (sachliche Haftung) liegt vor, wenn eine Sache grundsätzlich ohne Rücksicht darauf, wer die Sache im Zeitpunkt der Geltendmachung der Haftung innehat (zB als Eigentümer oder Besitzer), für bestimmte Abgabenschulden in Anspruch genommen werden kann. Rz 1301: Wesentliches…

RAE Rz 1566–157918.9. Ermessen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

18.9. Ermessen Rz 1566: Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Das der Abgabenbehörde eingeräumte Ermessen erfordert dem § 20 BAO zufolge die Beachtung der Grundsätze der Billigkeit und Zweckmäßigkeit. Bei der Ermessensübung sind demnach berechtigte Interessen des Abgabepflichtigen gegenüber dem öffentlichen Interesse…

GebR 2025 Rz 1371–138127.3.5. Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.5. Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr Rz 1371: Für Bestandverträge besteht für den Bestandgeber (Vermieter, Verpächter, Leasinggeber usw.), der im Inland (Bundesgebiet der Republik Österreich) einen Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz hat oder eine inländische Betriebsstätte unterhält, die Verpflichtung, die Bestandvertragsgebühr…

KStR 2013 Rz 240–2432.10.2.3 Vermögensverwaltung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

2.10.2.3 Vermögensverwaltung Rz 240: Die begünstigungsunschädliche Vermögensverwaltung einer gemeinnützigen Bauvereinigung besteht aus der verzinslichen Anlage von Kapitalvermögen sowie der Vermietung und, Verpachtung von unbeweglichem Vermögenoder Überlassung zur sonstigen Nutzung mit der Einschränkung des § 7 Abs. 6 WGG (§ 39 Abs. 17a WGG). Zum…

RAE Rz 800–8297. Verwendung von Guthaben (§ 215 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

7. Verwendung von Guthaben (§ 215 BAO) 7.1. Verwendung von Guthaben im Regelfall (§ 215 Abs. 1 und 2 BAO) Rz 800: Guthaben ist ein Begriff der Abgabenverrechnung und bringt zum Ausdruck, dass auf dem Abgabenkonto per Saldo ein Überschuss zu Gunsten des Abgabepflichtigen besteht (VwGH…

ZK-25405. Überwachung
geltende FassungRichtlinien15.07.2024

5. Überwachung In der Bewilligung wird eine Überwachungszollstelle festgelegt, die die ordnungsgemäße Abwicklung der Begünstigung sicherstellt. 5.1. Aufgaben der Überwachungszollstelle Im Rahmen der Zollaufsicht obliegt der Überwachungszollstelle die Wahrnehmung der zollamtlichen Überwachung (Art. 5 Z 27 UZK in Verbindung mit § 17 ZollR-DG) sowie…

ZK-22601.9.2. Einzelsicherheit durch Bürgschaftsleistung
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

1.9.2. Einzelsicherheit durch Bürgschaftsleistung 1.9.2.1. Bürgschaftsurkunde Vordruck Für die Einzelsicherheit durch Bürgschaftsleistung ist eine Bürgschaftsurkunde nach dem Muster im Anhang 32-01 UZK-IA zu verwenden. Aufbewahrung Ist die Stelle der Bürgschaftsleistung nicht gleichzeitig Abgangszollstelle, so bewahrt sie eine Kopie…

ZustRL Rz 15–201.3. Zuständigkeit für die Erledigung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

1.3. Zuständigkeit für die Erledigung 1.3.1. Allgemeines Rz 15: Die Zuständigkeit für die Erledigung einer Sache ergibt sich aus den jeweils einschlägigen Bestimmungen. Allerdings bedarf es allgemeiner Regelungen für folgende Fälle: Die Zuständigkeit ist nicht eindeutig geregelt und es kommt aufgrund unterschiedlicher…

GebR 2025 Rz 1424–143527.4.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.4.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1424: Die Gebühr beträgt 1% vom Wert der verbürgten Verbindlichkeit. Rz 1425: Der Wert der verbürgten Verbindlichkeit ergibt sich vorbehaltlich von Sonderregelungen des GebG nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes 1955. Auf die Pro-fisco Klausel des § 22 GebG…

RAE Rz 1550–156518. Sicherstellungsauftrag (§§ 232 und 233 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

18. Sicherstellungsauftrag (§§ 232 und 233 BAO) 18.1. Allgemeines Rz 1550: Im Zeitraum zwischen der Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO) und dem Eintritt der Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) kann die Abgabenbehörde, um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe zu begegnen, einen Sicherstellungsauftrag erlassen…

ZK-23706. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung
geltende FassungRichtlinien01.04.2023

6. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung 6.1. Mitteilungspflichten | UZK | DA | IA | TDA | 23 (2) | | | Der Bewilligungsinhaber ist verpflichtet, der Überwachungszollstelle Mitteilung über alle Ereignisse zu machen, die nach Erteilung der Bewilligung für die Zolllagerung…

AL-1000§ 17 Altlastensanierungsgesetz - Zwangsrechte
geltende FassungRichtlinien13.04.2012

§ 17 Altlastensanierungsgesetz - Zwangsrechte § 17 Abs. 1 Altlastensanierungsgesetz Die Verfahrenskonzentration beim Landeshauptmann tritt zu dem Zeitpunkt ein, zu dem die Verdachtsfläche vom Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie nach Vornahme der Gefährdungsabschätzung und der Bewertung des Gefährdungspotentials als Altlast im öffentlich zugänglichen Altlastenatlas ausgewiesen wird. Um…

RAE Rz 1400–141915. Rückstandsausweis (§ 229 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

15. Rückstandsausweis (§ 229 BAO) Rz 1400: Der Rückstandsausweis ist eine öffentliche Urkunde und bildet die Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren (Exekutionstitel). Rz 1401: Der Rückstandsausweis ist - im Gegensatz zum Sicherstellungsauftrag - kein Bescheid und daher nicht rechtsmittelfähig (OGH 22.10.1992, 8 Ob 632…

AL-1000§ 20 Altlastensanierungsgesetz - Messeinrichtungen, Deponieausstattung
geltende FassungRichtlinien28.04.2011

§§ 20 Altlastensanierungsgesetz 20- Messeinrichtungen, Deponieausstattung Gemäß §§ 20 Altlastensanierungsgesetz 20 ALSAG hat derjenige, der Abfälle langfristig ablagert, mit Abfällen Geländeunebenheiten verfüllt, Geländeanpassungen vornimmt, Abfälle in geologische Strukturen einbringt oder zur langfristigen Ablagerung außerhalb des Bundesgebietes befördert, sich geeigneter Messeinrichtungen zur Feststellung der Masse der Abfälle zu…

GebR 2025 Rz 1413–142327.4.1.3. Erfüllungsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.4.1.3. Erfüllungsübernahme Rz 1413: Eine Erfüllungsübernahme stellt keinen Schuldbeitritt dar und unterliegt nicht der Gebühr gemäß § 33 TP 7 GebG. Bei der Erfüllungsübernahme (§ 1404 ABGB) verpflichtet sich lediglich der Übernehmer intern gegenüber dem Schuldner, dessen Gläubiger zu befriedigen. Die Erfüllungsübernahme (interne Schuldübernahme…

EStR 2000 Rz 1679–1693Vermögensumschichtung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

Vermögensumschichtung Rz 1679: Ist ein Gehaltsvorschuss (an die Ehegattin) als Darlehen zu qualifizieren (wenn sie ein Vielfaches des laufenden Arbeitslohnes ausmachen, für einen bestimmten Zweck gewährt und nach einem festen Tilgungsplan zurückgezahlt werden), führt die Hingabe zu keinen Betriebsausgaben. Ausgenommen davon ist ein echter Gehaltsvorschuss…

ZK-23702.3.4. Personenbezogene Bewilligungserteilung
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

2.3.4. Personenbezogene Bewilligungserteilung Die Bewilligung wird ausschließlich Personen erteilt, die das Zolllager oder das Verwahrungslager selbst betreiben. Im Fall von öffentlichen Zolllagern können auch andere Personen als der Bewilligungsinhaber die Zollanmeldung zur Überführung von Waren in das Zolllager abgeben (Bewilligungsinhaber muss nicht Verfahrensinhaber…

GebR 2025 Rz 1189–119223. Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 29 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

23. Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 29 GebG) Rz 1189: Unter Geschäftsführung ohne Auftrag versteht man die eigenmächtige Besorgung der Angelegenheiten eines anderen in der Absicht, dessen Interessen zu fördern. Eigenmächtig ist ein Tätigwerden dann, wenn es ohne Bevollmächtigung erfolgt. Rz 1190: Genehmigt der Geschäftsherr die Geschäftsführung…

RAE Rz 159–1652.6. Abtretung (Zession)
geltende FassungRichtlinien18.10.2005

2.6. Abtretung (Zession) Rz 159: Bietet ein Abgabenschuldner zur Tilgung von Abgabenschulden die Abtretung (Zession) einer ihm gegen einen Dritten zustehenden Forderung an, so wird die Zession gemäß § 1392 ABGB erst dadurch wirksam, dass die Abgabenbehörde dieses Anbot annimmt. Rz 160: Zur Entrichtung von…

VereinsR 2001 Rz 215–2331.2.6 Vermögensverwaltung
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

1.2.6 Vermögensverwaltung 1.2.6.1 Begriff 1.2.6.1.1 Allgemeines Rz 215: Entsprechend § 47 BAO schaden jene wirtschaftlichen Betätigungen, welche eine Körperschaft im Rahmen der Vermögensverwaltung gemäß § 32 BAO vornimmt, der Gewährung abgabenrechtlicher Begünstigungen nicht. Rz 216: Daraus ergibt sich…