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RAE Rz 408–4644.7. Voraussetzungen für die Aussetzung (§ 212a Abs. 1 und 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…als es sich nicht als zu Unrecht angenommen herausstellt (VwGH 15.9.1999, 94/13/0063). Rz 463: Die Einräumung eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes bezüglich der im Alleineigentum des Abgabepflichtigen stehenden Liegenschaft berechtigt zur Schlussfolgerung, dass das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit…

RAE Rz 465–5184.8. Zurückweisung eines Aussetzungsantrages, Bescheidbeschwerde gegen Abweisung eines Aussetzungsantrages (§ 212a Abs. 3 und 4 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Umsatzsteuerbescheid gerichteten Beschwerde vorbringt, dass ein Teil der vom Finanzamt als steuerbar behandelten Umsätze nicht steuerbare Auslandsumsätze sind und er bei Darstellung der Ermittlung des für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages die Auswirkungen umsatzabhängiger Positionen (zB Höhe des Vorsteuerabzuges bei Vorsteuerpauschalierung gemäß § 14 Abs…

RAE Rz 537–5794.15. Tilgung von ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten durch Verwendung von Zahlungen, sonstigen Gutschriften und Guthaben nur auf Verlangen (§ 212a Abs. 8 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…in den Fällen des § 85 Abs. 2 BAO eine fristgerechte Mängelbehebung, so ist ein (rechtsmittelfähiger) Bescheid zu erteilen, mit dem ausgesprochen wird, dass der Antrag als zurückgenommen gilt. Gemäß § 212a Abs. 7 zweiter Satz BAO in Verbindung mit § 217 Abs. 4 BAO steht auch in…

LStR 2002 Rz 1090942.5.11a § 41 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

42.5.11a § 41 EStG 1988 Rz 10909: § 41 EStG 1988 - Pflichtveranlagung bei überschneidenden Bezügen, wenn das steuerpflichtige Einkommen unter Euro 10.900 liegt (Rz 909) (2008) Der Steuerpflichtige erzielte im Kalenderjahr 2007 folgende Einkünfte: 01.01. bis 31.10.2007: Arbeitslosengeld in Höhe von…

ZK-02201. Einführung und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…Bescheide, die sonstige Eingangs- oder Ausgangsabgaben oder andere Geldleistungen (Nebenansprüche) betreffen. Dieser Anwendungsvorrang gilt sowohl gegenüber zeitlich früherem innerstaatlichem Recht als auch gegenüber zeitlich späterem. Es kommt dabei nicht zu einer Aufhebung (materiellen Derogation) des innerstaatlichen Rechts, dieses bleibt vielmehr als unanwendbares Recht bestehen, so…

NeuFöR Rz 110–1254.3. Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…ein begründeter Anlass, die sachliche Richtigkeit der Erklärung in Zweifel zu ziehen, sind von der jeweils in Anspruch genommenen Behörde die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln. Rz 114: Die für die Erhebung der Abgaben, Gebühren und Beiträge zuständigen Institutionen sind berechtigt, den jeweils zuständigen…

RAE Rz 400–4074. Aussetzung der Einhebung (einschließlich Aussetzungszinsen, § 212a BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Betracht, wenn ein Bescheid zu einer Nachforderung geführt hat (siehe Rz 424 bis Rz 431), der Abgabepflichtige als Folge einer Beschwerdevorentscheidung oder eines Erkenntnisses (bzw. Beschlusses) eine Minderung der Abgabenschuldigkeit erwartet (siehe Rz 465 bis Rz 472) und - falls der angefochtene Bescheid von einem Anbringen…

NeuFöR Rz 127–1364.5. Elektronische Übermittlung (§ 4 Abs. 5 NeuFöG; ÜbermittlungsVO BGBl. II Nr. 216/2005)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…1 zweiter bis letzter Satz NeuFöG aufzubewahren. Die Daten bestehen in diesem Fall aus dem elektronischen Abbild. Zur Aufbewahrung kommt sowohl eine dauerhafte Wiedergabe der übermittelten Daten als auch eine Speicherung auf Datenträger nach näherer Regelung gemäß § 7 Abs. 1 NeuFöG in Betracht. 4.6…

LRL 2012 Rz 185–18910. Verfahrensrecht
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

… VwGH 17.2.2000, 99/16/0090); der Bescheid ist daher nicht nur in seiner Überschrift, sondern auch in seinem Spruch als vorläufig zu bezeichnen. In der Begründung (§ 93 Abs. 3 lit. a BAO) des vorläufigen Bescheides ist die für die Vorläufigkeit maßgebende Ungewissheit anzugeben…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…Der Bewilligungswerber gibt eine Stellungnahme ab. Die Stellungnahme unterliegt als sonstige Eingabe einer Gebühr in Höhe von 30 Euro (zur Befreiung von Einwendungen und Stellungnahmen zur Wahrung der rechtlichen Interessen zu Vorhaben der Errichtung oder Inbetriebnahme von Bauwerken aller Art sowie im Verfahren zur Genehmigung…

LRL 2012 Rz 204–20710.5. Verfahrensrechtliche Folgen der Prüfung auf Gemeinschaftsebene bzw. der Sphäre der Gesellschafter
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…ausgesprochen wird, dass eine Feststellung von Einkünften unterbleibt, ist ein Grundlagenbescheid im Sinne des § 188 BAO. Die Einheitlichkeit als grundsätzliches Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO gilt somit auch für den Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine Feststellung nicht zu erfolgen hat. Soweit eine…

ZK-02203. Zollrechtliche Entscheidungen (Art. 22 bis 32 UZK, Art. 8 bis 18 UZK-DA, Art. 8 bis 15 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…wenn der Antragsteller sich in Beweisnotstand befindet, sind eigenen Ermittlungen der Zollbehörden enge Zumutbarkeitsgrenzen gesetzt (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit). In anderen als Antragsverfahren gilt weiterhin der Grundsatz der amtswegigen Erforschung der objektiven Wahrheit (§ 115 BAO) in Verbindung mit den jeweils gegebenen Mitwirkungspflichten der Parteien. 3.3…

ZT-25007. Rechtsbehelf und Erlass/Erstattung von Abgaben
geltende FassungRichtlinien31.10.2018

…Feld 38 der betreffenden Position der Zollanmeldung zu berichtigen. Ergibt diese Berichtigung dass die Summe der Eigenmassen aller Positionen in der Zollanmeldung höher ist als die Rohmasse dieser Anmeldung, wird auch eine Berichtigung der Eigenmasse anderer Positionen erforderlich sein. Es wird darauf hingewiesen dass bei…

ZK-02203.8. Anwendbarkeit von Bescheidberichtigungsinstrumenten der BAO außerhalb von Rechtsmittelverfahren
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…Unmittelbar und persönlich betroffen ist jedenfalls der Adressat der Entscheidung, der Gesamtrechtsnachfolger und auch Dritte, die nach dem Zollrecht als Einzelrechtsnachfolger in Betracht kommen (zB der Verfahrensinhaber nach Art. 218 UZK). Die Behauptung einer Beschwerde oder einer Rechtsverletzung durch die Entscheidung ist nicht erforderlich. Einen…

RAE Rz 1550–156518. Sicherstellungsauftrag (§§ 232 und 233 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…begegnen, einen Sicherstellungsauftrag erlassen; dieser ist Exekutionstitel sowohl für das finanzbehördliche als auch für das gerichtliche Sicherungsverfahren (Exekution zur Sicherstellung). Rz 1551: Der Sicherstellungsauftrag bildet bei noch nicht vollstreckbaren Abgaben die Grundlage für die Exekution zur Sicherstellung, durch die der Pfandrang für die nachfolgende, auf…

NeuFöR Rz 95–1084.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…über das Rechtsgeschäft in einem solchen Urkundenarchiv gespeichert und wird der jeweils zuständigen Behörde der Zugriff auf diese Urkunde ermöglicht, ist dies als Vorlage des Originales zu sehen. Eine gesonderte körperliche Übersendung des amtlichen Vordrucks ist dann nicht mehr erforderlich. Rz 98: Am entsprechenden amtlichen…

LStR 2002 Rz 10343–1036642.5.4.5 Rz 10343 bis Rz 10366
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…von der fachlichen Prüfung getrennt als eigene Prüfung abgelegt werden. Weiters berechtigt die Unternehmerprüfung nach einem Jahr kaufmännischer Tätigkeit zum Erwerb des Gewerbescheines "Handel mit Waren aller Art". Die Unternehmerprüfung ist an keine Zulassungsvoraussetzung gebunden und "gewerbeneutral". Der Prüfungsstoff umfasst die Gebiete Kommunikation und Verhalten…

RAE Rz 1400–141915. Rückstandsausweis (§ 229 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…die Anführung einer Anschrift im Rückstandsausweis; die Nennung einer Anschrift bedeutet jedoch nicht, dass nur an der im Rückstandsausweis bezeichneten Anschrift Exekution geführt werden darf. Die Anschrift dient lediglich als Identifizierungsmerkmal. Rz 1408: Etwaige gesetzliche Vertreter (Eltern minderjähriger Kinder, Vormund, Sachwalter, MasseverwalterInsolvenzverwalter) sind im Rückstandsausweis…

ZK-0220Einleitung
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

  Die Arbeitsrichtlinie ZK-0220 (Zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…

GebR 2025 Rz 1790–179931.1.3. Vorschreibung von Verwaltungsabgaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

31.1.3. Vorschreibung von Verwaltungsabgaben Rz 1790: Ergeht im Zusammenhang mit einer Amtshandlung, für die eine Bundesverwaltungsabgabe zu entrichten ist, ein Bescheid, so ist die Vorschreibung der Verwaltungsabgabe in dessen Spruch aufzunehmen. Dies gilt auch für Bescheide der Berufungsbehörden, wenn der Anlass für die…