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ZustRL Rz 122–1293.3. Stabilitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

3.3. Stabilitätsabgabe Rz 122: Die Erhebung der Stabilitätsabgabe obliegt dem Finanzamt für Großbetriebe (§ 8 StabAbgG). 3.4. Umgründungssteuergesetz 3.4.1. Allgemeines Rz 123: Das Umgründungssteuergesetz teilt punktuell Zuständigkeiten einem der beiden Finanzämter zu und bezieht sich dabei entweder auf die Zuständigkeit zur Erhebung…

ZustRL Rz 153–1603.21. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…jenen Fällen, in denen der Netzbetreiber die Abgabe entrichtet, dem für die Erhebung der Umsatzsteuer des § 4 Abs. 1 Erdgasabgabegesetz) bzw.Netzbetreibers zuständigen Finanzamt; in den Fällen des Netzbetreibers§ 3 Abs. 2 Erdgasabgabegesetz als Haftenden (im Fall desdem für die Erhebung der § 4 Abs. 2…

KStR 2013 Rz 1588–158930.1.2.3.3 Zuständigkeit und Antragsfrist
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…in den vorigen Stand nach §§ 308 ff BAO in Betracht. Für eine Wiedereinsetzung hat die Partei aber glaubhaft zu machen, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Steht im Laufe des Jahres nicht fest, wann die letzte gruppenfähige Körperschaft…

LStR 2002 Rz 1090942.5.11a § 41 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

…Pflichtveranlagungsgrund vor, kann ein Antrag auf ArbeitnehmerInnenveranlagung nicht mehr zurückgezogen werden und sind im Veranlagungsverfahren sämtliche Umstände für das betreffende Kalenderjahr zu berücksichtigen. Im Anlassfall ist daher auf Grund des vorliegenden Pflichtveranlagungstatbestandes die Zurückziehung des Antrages nicht möglich (weder im Rahmen des Berufungsverfahrens noch anderweitig).

ZustRL Rz 161–1663.28. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

3.28. Normverbrauchsabgabe Rz 161: Für die Erhebung der Normverbrauchsabgabe ist in jenen Fällen, in denen der Abgabenschuldner ein Unternehmer iSd § 2 UStG 1994 ist, das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt zuständig (§ 11 Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991). Diese Norm kann somit…

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…EStG 1988). Rz 78a: Dem Finanzamt für Großbetriebe obliegt gemäß ausdrücklicher Anordnung des § 118b Abs. 1 BAO die Teilnahme an multilateralen Verfahren zur Bewertung grenzüberschreitender ertragsteuerlicher Risiken (multilaterale Risikobewertung). Damit einher geht die vom Finanzamt für Großbetriebe zu erledigende Erstellung eines Risikobewertungsberichtes zum Abschluss der…

EStR 2000 Rz 820732.5 Einbehaltung und Abfuhr, Anmeldung, Haftung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

… 107 Abs. 10 EStG 1988) obliegt stets dem Finanzamt, das für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Empfängers der Einkünfte zuständig ist (vgl. ZustRL Rz 103). Rz 8207l: Der Abzugsverpflichtete hat die Abzugsteuer bei jeder Zahlung einzubehalten. Bei Teilzahlungen ist die Abzugsteuer bei jeder…

ZustRL Rz 70–762.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Mittelberg (Vorarlberg). Diese Abgaben werden von den deutschen Zollbehörden erhoben. Rz 72: Zu den Aufgaben, die ausschließlich durch das Finanzamt Österreich zu erledigen sind und die deshalb selbst dann nicht in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe fallen, wenn der persönliche Zuständigkeitsaspekt vorliegt, gehören die…

KStR 2013 Rz 1486–149127.1.3 Beteiligungsertragsbefreiung und KESt-Rückerstattung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

25.1.327.1.3 Beteiligungsertragsbefreiung und KESt-Rückerstattung Rz 1486: Die Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 KStG 1988 ist für gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 beschränkt steuerpflichtige Körperschaften in der Regel nicht anzuwenden und daher unterliegen Ausschüttungen an gemäß § 1 Abs. 3 Z…

ZustRL Rz 99–1043.1.5. Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…5.1. Abfuhr der Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 Rz 99: Für die Wahrnehmung der Angelegenheiten des Steuerabzuges gemäß § 99 EStG 1988 ist das Finanzamt zuständig, das für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Schuldners der abzugsteuerpflichtigen Einkünfte (also des Abzugsverpflichteten) zuständig ist; § 101…

ZustRL Rz 93–983.1.3. Kapitalertragsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Sinne des § 1 Abs. 3 Z 2 und 3 KStG 1988 (siehe KStR 2013 Rz 136 f) von der Steuerpflicht ausgenommen. Die korrespondierende Kapitalertragsteuerbefreiung für diese Einkünfte findet sich in § 94 Z 6 EStG 1988. Sollte ungeachtet der Steuerbefreiung Kapitalertragsteuer einbehalten worden sein, steht der…

ZustRL Rz 105–1123.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…von zu Unrecht erstatteter Einkommensteuer erfolgt, indem die Bausparkasse vom auszuzahlenden Betrag den Rückforderungsbetrag einbehält (LStR 2002 Rz 1314). Rz 109: Für die pauschale Erstattung der Einkommensteuer aufgrund einer prämienbegünstigten Pensionsversorge im Wege des Rechtsträgers der Pensionsvorsorge ist das Finanzamt für Großbetriebe zuständig (§ 108a Abs…

ZustRL Rz 113–1213.2. Körperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…befreiten Körperschaften) können die speziellen Zuständigkeitsregelungen des § 61 Abs. 1 Z 7 und Z 8 BAO greifen. Für andere beschränkt Steuerpflichtige, etwa gemeinnützige Vereine, gelten die allgemeinen Zuständigkeitsregeln. An das für die Erhebung der Körperschaftsteuer zuständige Finanzamt knüpfen auch andere Bestimmungen an (zB § 13, § 15…

VereinsR 2001 Rz 576–5914.6.7 Begünstigte Körperschaft nach § 8 Z 2 KommStG 1993 mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…3.2022, Ro 2019/15/0005). 4.7.2 Freibetrag und Freigrenze Rz 665579: Betreibt die begünstigte Körperschaft (zB Verein zur Beratung von Jugendlichen) einen entbehrlichen Hilfsbetrieb (zB Flohmarkt), ist für diesen entbehrlichen Hilfsbetrieb Kommunalsteuerpflicht hinsichtlich der Arbeitslöhne gemäß § 5 KommStG 1993 gegeben. Hinsichtlich der…

ZustRL Rz 167–1763.34. Zuständigkeitsbegründende Normen im Familienlastenausgleichsgesetz
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…das den dem Fondsbeitrag zugrunde liegenden Grundsteuermessbetrag festzusetzen hat. Das ist gemäß § 30a GrStG 1955 das Finanzamt Österreich (siehe oben, Rz 141). 3.37a. Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz Rz 176a: Für die Registrierung von Plattformbetreibern (§ 7 Abs. 4 DPMG), die Mahnung von meldenden Plattformbetreibern (§ 10 Abs…

AL-10001. Allgemeine Weisungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…dem 28. April 2011 die Anwendung "Altlastenbeitrag Informationssystem Zoll" [Grafik]   zur Verfügung. Der Zugang zu dieser Anwendung erfolgt für die Beitragsschuldner über FinanzOnline. (2) Ab dem Anmeldezeitraum 1. Quartal 2011 sind folgende Anmeldungsdaten in AbisZ zu erfassen: quartalsweise Beitragsanmeldungen, einschließlich Leermeldungen, die gemäß § 9…

NeuFöR Rz 148–1516.1.1. Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…5, TP 6 Abs. 1 und 2 sowie TP 14 des § 14 Gebührengesetz) und Bundesverwaltungsabgaben gilt auch für Schriften und Amtshandlungen, die durch eine Betriebsübertragung unmittelbar veranlasst sind. Dies sind zum Beispiel: bei Umgründungen (zB Einbringung in eine GmbH) die Anzeige gemäß § 11 Abs. 5…

NeuFöR Rz 127–1364.5. Elektronische Übermittlung (§ 4 Abs. 5 NeuFöG; ÜbermittlungsVO BGBl. II Nr. 216/2005)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…und bei einer Übertragung des Betriebes die Voraussetzungen nach § 5a Abs. 1 NeuFöG vorliegen, voraussichtlicher Zeitpunkt der Neugründung oder Übertragung des Betriebes, Bezeichnung und Anschrift der für die Nichterhebung einer Abgabe, Gebühr oder eines Beitrages nach § 1 Z 1 bis 6 NeuFöG in Betracht kommenden…

LRL 2012 Rz 204–20710.5. Verfahrensrechtliche Folgen der Prüfung auf Gemeinschaftsebene bzw. der Sphäre der Gesellschafter
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…ist ein Grundlagenbescheid im Sinne des § 188 BAO. Die Einheitlichkeit als grundsätzliches Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO gilt somit auch für den Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine Feststellung nicht zu erfolgen hat. Soweit eine Personengesellschaft unter Benennung ihrer Gesellschafter dem Finanzamt gegenüber…

ZustRL Rz 138–1433.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Österreich im Auftrag des Finanzamtes für Großbetriebe eine Außenprüfung oder eine Nachschau betreffend die GSBG-Beihilfe durchführen ist (§ 54a Abs. 3 BAO8 GSBG; siehe dazu oben, Rz 22). Um einen sinnvollen Prüfungsablauf zu gewährleisten, hat das Finanzamt Österreich das Finanzamt für Großbetriebe von einer (geplanten…