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2 Treffer1513 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 322–3235.9.2 Arbeitskleidung
geltende FassungRichtlinien10.12.2008
5.9.2 Arbeitskleidung Rz 322: Der Bekleidungsaufwand kann nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn es sich um typische Berufskleidung oder um bloße Arbeitsschutzkleidung handelt. Eine ausschließliche berufliche Verwendung ist nicht erforderlich, es genügt die überwiegend berufliche Verwendung (VwGH 10.10.1978, 0167/76…
LStR 2002 Rz 69010.2 Überlassung von Arbeitskleidung (§ 26 Z 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005
10.2 Überlassung von Arbeitskleidung (§ 26 Z 1 EStG 1988) Rz 690: Bei der unentgeltlich überlassenen Arbeitskleidung muss es sich um eine typische Berufskleidung handeln, wie zB Schlosseranzüge, Arbeitsmäntel, Uniformen, Arbeitsschutzkleidung (siehe auch § 16 EStG 1988 - ABC "Arbeitskleidung", Rz 322). Der gleiche Begriff findet sich…