2. Bemessungsgrundlage 2.1. Bemessungsgrundlage Die Bemessungsgrundlage für das MinStG 1995 ist nicht einheitlich. Die Steuersätze beziehen sich entweder auf die Litermenge (1.000 Liter) der entsprechenden Ware (gilt insbesondere für Treibstoffe) oder auf das Eigengewicht (1.000 kg, gilt insbesondere für Heizöle und Flüssiggas)…
…zur Durchführung des Finanzstrafverfahrens für die in § 5 dieses Bundesgesetzes genannten Finanzvergehen die in § 58 Abs. 1 lit. a FinStrG genannten Zollämter zuständig, wenn diese Finanzvergehen in ihrem Bereich begangen oder entdeckt worden sind. (7) Gemäß § 31 FinStrG beträgt die Verjährungsfrist für die in Abs…
…Freimengen/Freigrenzen für die Einfuhr von Tabakwaren | 200 Stück | Zigaretten oder | 100 Stück | Zigarillos (Zigarren mit einem Höchstgewicht von 3 g/Stück) oder | 50 Stück | Zigarren oder | 250 Gramm | Rauchtabak oder | | eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser…
…Gefahr im Verzug gemäß § 29 ZollR-DG zur Verhinderung einer unzulässigen Verfügung zu beschlagnahmen. Der Verstoß sowie die erfolgte Beschlagnahme ist der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ungesäumt anzuzeigen; die beschlagnahmten Waren sind dieser Behörde nach Möglichkeit auszufolgen. Auf Artikel 83 Abs. 2 UZK, wonach für Suchtgifte…
…was die Gewährung der Steuerfreiheit verhindert. Steuerfreiheit ist hingegen möglich im Falle der Mitnahme von vstW, welche für Familienangehörige oder zur Bewirtung von privaten Gästen bestimmt sind. Von den Fällen der Selbstbeförderung sind die Sendungen von Privat an Privat zu unterscheiden (Abschnitt 6.4.3…
…3. Zuständige Strafbehörden Gemäß § 85 AußWG 2011 sind für Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen die Finanzstrafbehörden zuständig. 4.4. Vereinfachte Strafverfügung Gemäß § 86 AußWG 2011 kann, wenn jemand durch dieselbe Tat Finanzvergehen gemäß § 85 AußWG 2011 und geringfügige Finanzvergehen im Sinne von § 146 FinStrG begangen hat…
…zur Durchführung des Finanzstrafverfahrens für die in § 5 dieses Bundesgesetzes genannten Finanzvergehen die in § 58 Abs. 1 lit. a FinStrG genannten Zollämter zuständig, wenn diese Finanzvergehen in ihrem Bereich begangen oder entdeckt worden sind. (7) Gemäß § 31 FinStrG beträgt die Verjährungsfrist für die in Abs…
…einen Abgabenschuldner oder eine dritte Person ein Finanzstrafverfahren nach § 82 Abs. 3 FinStrG oder § 83 Abs. 3 FinStrG eingeleitet oder ein Finanzvergehen nach § 54 Abs. 1 FinStrG oder § 82 Abs. 2 FinStrG angezeigt, so ist auch diesem Fall das Zollamt Wien für die Abgabenerhebung zuständig…
…es zur Einhebung einer vorläufigen Sicherheit oder zur Erlassung von Organstrafverfügungen durch die Zollorgane im Hinblick auf die ab 1. Juli 2007 im § 34 Abs. 2 ZollR-DG normierte direkte gesetzliche Ermächtigung nicht. (5) Ohne Rücksicht auf Maßnahmen anderer Behörden ist erforderlichenfalls ein Finanzstrafverfahren einzuleiten.
…Tabakwaren) Die Steuerschuld entsteht mit der Auslieferung der Ware an die Privatperson im Steuergebiet. Steuerschuldner ist der Versandhändler. Wurde ein Beauftragter zugelassen, wird dieser neben dem Versandhändler Steuerschuldner und hat die sonstigen steuerlichen Pflichten des Versandhändlers zu erfüllen. Der Steuerschuldner hat für die vstW, für…
…es zur Einhebung einer vorläufigen Sicherheit oder zur Erlassung von Organstrafverfügungen durch die Zollorgane im Hinblick auf die ab 1. Juli 2007 im § 34 Abs. 2 ZollR-DG normierte direkte gesetzliche Ermächtigung nicht. (4) Ohne Rücksicht auf Maßnahmen anderer Behörden ist erforderlichenfalls ein Finanzstrafverfahren einzuleiten.
…Erlassung von Organstrafverfügungen durch die Zollorgane im Hinblick auf die ab 1. Juli 2007 im § 34 Abs. 2 ZollR-DG normierte direkte gesetzliche Ermächtigung nicht. (4) Ohne Rücksicht auf Maßnahmen anderer Behörden ist erforderlichenfalls ein Finanzstrafverfahren einzuleiten. Anlage 1 Muster der Mitteilung für Fischkonserven [Grafik]…
…Artikel 4 Z 1 lit. e). Die Freimengen für Tabakwaren, Alkohol und alkoholische Getränke, nicht schäumende Weine und Bier gelten nicht für Reisende unter 17 Jahren (§ 6 Abs. 6 lit. e UStG 1994). 1.2.2. Personenkreis Die Einschränkungen gelten für Einfuhren im "Grenzverkehr", dh…
…ist der Zollwert im Falle des Art. 86 Abs. 3 UZK für die in die aktive Veredelung übergeführten Waren nach einer nachrangigen Methode nach Art. 74 UZK zu ermitteln. Soll der Zollwert der veredelten Waren dagegen anhand der Bemessungsgrundlagen für die veredelten Waren ermittlet werden…
…vorläufigen Sicherheit oder zur Erlassung von Organstrafverfügungen durch die Zollorgane im Hinblick auf die ab 1. Juli 2007 im § 34 Abs. 2 ZollR-DG normierte direkte gesetzliche Ermächtigung nicht. (4) Ohne Rücksicht auf Maßnahmen anderer Behörden ist erforderlichenfalls ein Finanzstrafverfahren einzuleiten. (5) Unabhängig davon besteht…
…weder zur Einhebung einer vorläufigen Sicherheit oder zur Erlassung von Organstrafverfügungen durch die Zollorgane im Hinblick auf die ab 1. Juli 2007 im § 34 Abs. 2 ZollR-DG normierte direkte gesetzliche Ermächtigung nicht. (4) Ohne Rücksicht auf Maßnahmen anderer Behörden ist erforderlichenfalls ein Finanzstrafverfahren einzuleiten.
…zur Durchführung des Finanzstrafverfahrens für die in § 5 BG Tierproduktverbote genannten Finanzvergehen die indas Zollamt § 58 Abs. 1 lit. a FinStrG genannten ZollämterÖsterreich zuständig, wenn diese Finanzvergehen in ihrem Bereich begangen oder entdeckt worden sind. (8) Gemäß § 31 FinStrG beträgt die Verjährungsfrist für die in…
…2011 ist im SKG 2013 nicht enthalten. 3.4. Strafbarkeit des Versuches (1) Zur Strafbarkeit des Versuches siehe § 15 StGB. Nach § 15 Abs. 1 StGB gelten die Strafdrohungen gegen vorsätzliches Handeln nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede…
…Zollorgane in Ausübung ihres Dienstes, sei es im Zuge einer Abfertigung oder auch in anderen Fällen (zB Nachschau) feststellen, dass Waren entgegen den Bestimmungen des Suchtmittelgesetzes eingeführt oder ausgeführt werden, so sind diese Organe gemäß § 43 Abs. 5 des Suchtmittelgesetzes berechtigt, für Sicherheitsbehörden Personen festzunehmen (§…
…Eingang von vstW aus einem Drittland in das Steuergebiet entsteht die Steuerschuld im Zeitpunkt des unrechtmäßigen Eingangs. Sofern eine Einfuhrzollschuld nach den Bestimmungen des UZK erlischt (zB Beschlagnahme), führt dies zur Nichterhebung der Verbrauchsteuer. Für die Anmeldung und Entrichtung gelten die zollrechtlichen Bestimmungen (Abschnitt 5…