EStR 2000 Rz 4140–414611.3 Land- und Forstwirtschaft (Veranlagungsjahre 2011 bis 2014: LuF-PauschVO 2011 idF BGBl. II Nr. 164/2014; Veranlagungsjahre ab 2015: LuF-PauschVO 2015 idF BGBl. II Nr. 164/2014, BGBl. II Nr. 559/2020 bzw. BGBl. II Nr. 559/2020)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024 …einheitlicher Marktauftritt, überwiegend gemeinschaftliche Nutzung von Maschinen und Geräten; keine klare Abgrenzung bei Wirtschaftsgebäuden und Flächen, keine exakte Zuordenbarkeit im Belegwesen, bei Verträgen und Behördenmeldungen).
Bei der Beurteilung, ob ein einheitlicher Betrieb vorliegt, ist auf das Gesamtbild der Verhältnisse abzustellen.
Getrennte Betriebe liegen dann vor…