… 15 AktG, § 115 GmbHG) dient. 4.4.2 Besteuerung Rz 174: Als betriebliche Privatstiftung hat die Belegschaftsbeteiligungsstiftung das ihr vom Stifter/von den Stiftern zugewendete Vermögen unabhängig davon als Betriebseinnahme anzusetzen, ob es sich dabei um die Beteiligungen selbst, Beträge zur Beteiligungsanschaffung oder um Beträge…
…Ein Betriebsausgabenabzug kommt daher nur bei Zuwendungen an eine Unternehmenszweckförderungsstiftung (siehe Rz 152 ff), eine Arbeitnehmerförderungsstiftung (siehe Rz 163 ff) oder an eine Belegschaftsbeteiligungsstiftung (siehe Rz 173 ff) in Betracht. Von dieser einschränkenden Regelung unberührt ist der Betriebsausgabenabzug im Rahmen der Eigenschaft einer Privatstiftung als…
…6 Abs. 4 KStG 1988, sofern die dort angeführten Leistungsgrenzen eingehalten werden (Rz 163 bis Rz 171). Steuerpflichtige Unterstützungskassenstiftungen Diese liegen vor, wenn die für die Steuerbefreiung erforderlichen Leistungsgrenzen überschritten werden (Rz 172). Rz 10: Belegschaftsbeteiligungsstiftungen gemäß § 4 Abs. 11 Z 1 lit. c EStG…
…Die Arbeitnehmerförderungsstiftung gemäß § 4 Abs. 11 Z 1 lit. b EStG 1988 (siehe Rz 163 bis Rz 172). steuerfreie Unterstützungskassenstiftung (siehe Rz 167 bis Rz 171). steuerpflichtige Unterstützungskassenstiftung (siehe Rz 172). Rz 143: Die Belegschaftsbeteiligungsstiftung gemäß § 4 Abs. 11 Z 1 lit. c EStG 1988…
…06.2009, 2006/13/0183 betreffend Zuwendungen von einem dänischen Familienfonds). Die Besteuerung hat daher mit dem Sondersteuersatz iHv 25 Prozent oder dem tarifmäßigen Hälftesteuersatz zu erfolgen. Rz 234: Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch Zuwendungen einer Belegschaftsbeteiligungsstiftung im Sinne des § 4 Abs. 11…
4.3 Arbeitnehmerförderungsstiftung 4.3.1 Begriffsbestimmung Rz 163: Eine Arbeitnehmerförderungsstiftung liegt gemäß § 4 Abs. 11 Z 1 lit. b EStG 1988 nur vor, wenn die Privatstiftung nach Stiftungsurkunde und tatsächlicher Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Unterstützung von betriebszugehörigen Arbeitnehmern dient. Begünstigte dürfen nur Arbeitnehmer…
3.3.17b Mitarbeiterbeteiligungsstiftung (§ 3 Abs. 1 Z 15 lit. c und d EStG 1988) Rz 90n: Ab 1. Jänner 2018 ist der Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Aktien an Arbeitgebergesellschaften gemäß § 4d Abs. 5 Z 1 EStG 1988 (Definition der Arbeitgebergesellschaften…
…Sinne des § 4d Abs. 2 EStG 1988 bzw. bis 2017 iSd § 4 Abs. 11 Z 1 lit. b EStG 1988) und an Belegschaftsbeteiligungsstiftungen (Privatstiftungen im Sinne des § 4d Abs. 3 EStG 1988 bzw. bis 2017 iSd § 4 Abs. 11 Z 1 lit. c EStG 1988…
…versteuern. Vor allem ist eine steuerneutrale Übertragung in eine Rentenversicherung eines Versicherungsunternehmens, deren Leistungen Einkünfte gemäß § 29 EStG 1988 darstellen, nicht möglich. Rz 766a: Zuwendungen einer Belegschaftsbeteiligungsstiftung im Sinne des § 4d Abs. 3 EStG 1988 (bis 2017 Zuwendungen einer Privatstiftung im Sinne des § 4 Abs…
…anderen Personen (Zustiftungen) erfolgen. Bei Zuwendungen an Unternehmenszweckförderungsstiftungen (siehe Rz 152 ff), Arbeitnehmerförderungsstiftungen (siehe Rz 163 ff) und Belegschaftsbeteiligungsstiftungen (siehe Rz 173 ff) hat die Stiftereigenschaft aber Bedeutung. Des Weiteren ist eine Anrechnung von Stiftungseingangswerten anlässlich eines Widerrufes einer Privatstiftung, die vor dem 01.08…
9.4.4 Bezüge aus Arbeitnehmerstiftungen, Unterstützungskassen und Betrieblichen Vorsorgekassen Rz 683: Zuwendungen von Privatstiftungen im Sinne des § 4 Abs. 11 EStG 1988 ("Arbeitnehmerförderungsstiftungen"), soweit sie als Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis anzusehen sind, sowie Bezüge und Vorteile aus Unterstützungs- und…
4.2 Unternehmenszweckförderungsstiftung 4.2.1 Begriffsbestimmung Rz 152: Eine Unternehmenszweckförderungsstiftung liegt gemäß § 4 Abs. 11 Z 1 lit. a EStG 1988 vor, wenn die Privatstiftung nach der Stiftungsurkunde und der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar dem Betriebszweck des stiftenden Unternehmers oder auch mit diesem…
4.3.2 Mitarbeiterbeteiligungen (ausgenommen Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung gemäß § 67a EStG 1988) Rz 215: Zur ab 2024 anwendbaren Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung siehe Rz 1125d bis 1125x. Die unentgeltliche oder verbilligte Übertragung von Beteiligungen an Arbeitnehmer stellt einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar. Werden vom Arbeitgeber…
3.3.17 Mitarbeiterbeteiligungen (§ 3 Abs. 1 Z 15 lit. b EStG 1988) Rz 85: § 3 Abs. 1 Z 15 lit. b EStG 1988 sieht einen eigenen Freibetrag von 3.000 Euro (bis 2015 1.460 Euro) für den Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten…
3.5 Sparkassen- und Versicherungsvereinsstiftungen 3.5.1 Allgemeines Rz 129: Sparkassen- und Versicherungsvereinsstiftungen sind eigennützige Privatstiftungen, auf die daher die vorstehenden Ausführungen anzuwenden sind. 3.5.2 Folgen der Umwandlung einer anteilsverwaltenden Sparkasse bzw. eines anteilsverwaltenden Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit § 13 Abs. 5 KStG 1988…
2.15 Gemäß § 718 Abs. 9 ASVG errichtete Privatstiftungen (§ 5 Z 15 KStG 1988) Rz 335: Aus Anlass der Organisationsreform des österreichischen Sozialversicherungssystems im Rahmen der 89. ASVG-Novelle (BGBl. I Nr. 100/2018) und der damit einhergehenden Auflösung von Betriebskrankenkassen bestimmter Betriebsunternehmen (Wiener Verkehrsbetriebe…
2.14 Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (§ 5 Z 14 in Verbindung mit § 6b KStG 1988) 2.14.1 Allgemeines Rz 291: Mit dem Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften-Gesetz 2017 (MiFiG-Gesetz 2017), BGBl. I Nr. 106/2017, wurde ein neues Regime für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften geschaffen, das sich im Grundsatz am ausgelaufenen Regime…
19a.2 Voraussetzungen (§ 67a Abs. 2 EStG 1988) 19a.2.1 Sachliche Begründung Rz 1125e: Das Gruppenmerkmal (siehe Rz 75 und 76) ist für die Inanspruchnahme der Begünstigung nicht maßgeblich, dh. die Anteile können auch einzelnen Arbeitnehmern gewährt werden, die keine Gruppe darstellen. Wird die…
2.7 Pensions- und Unterstützungskassen, Arbeitnehmerförderungsstiftungen und Mitarbeitervorsorgekassen (§ 5 Z 7 und § 6 KStG 1988) Rz 184: Pensionskassen sind betriebsbezogene Kassen mit Rechtsanspruch der Anspruchsberechtigten, Unterstützungskassen sind betriebsbezogene Kassen, die keinen Rechtsanspruch auf Leistungen vermitteln. 2.7.1 Pensionskassen 2.7.1.1 Begriff und…