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11 Treffer1593 msnur geltende Fassungen
InvFR 2018 Rz 573–5807.4.3. Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…6 OECD-MA darstellen. Dies führt zu einem uneingeschränkten Besteuerungsrecht für den Belegenheitsstaat. Österreich als Ansässigkeitsstaat des Fonds müsste - abhängig vom jeweiligen Methodenartikel - diese Einkünfte entweder befreien oder die darauf angefallene Steuer anrechnen. Einkünfte aus der Bewirtschaftung inländischer Immobilien fallen mangels Grenzüberschreitung nicht unter Artikel…

InvFR 2018 Rz 587–5987.4.3.2. Ausländische Fonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…OECD-MA anwendbar, wenn die Anteile mehr als 50% ihres Wertes aus den zugrundeliegenden Immobilieninvestitionen beziehen. Daher erhält der Belegenheitsstaat der Grundstücke ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht an den Veräußerungsgewinnen. Ist jedoch ein Fonds im Besitz von Großinvestoren bspw. als Personengesellschaft oder Trust organisiert, so ist Art…

EStR 2000 Rz 7911–791330.1.3 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 98 Abs. 1 Z 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Betriebes ist. Maßgeblich ist die Belegenheit der bewirtschafteten Grundstücke im Inland. Der Ort der Geschäftsleitung ist unmaßgeblich. Rz 7912: Auf Abkommensebene gelten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft als Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen und werden dem Belegenheitsstaat zur Besteuerung zugewiesen (Art. 6 OECD-Musterabkommen bzw. Art…

InvFR 2018 Rz 581–5867.4.3.1.3. Besteuerung von Ausschüttungen an inländische und ausländische Anteilinhaber
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Steuerpflichtigen vorgenommen und belegt werden. Rz 582: Sieht das DBA mit dem Belegenheitsstaat die Befreiungsmethode vor, sind die Bewirtschaftungsgewinne der ausländischen Immobilien von der Bemessungsgrundlage gemäß § 40 ImmoInvFG ausgenommen, da sie unter Art. 6 OECD-MA fallen und daher nur im Belegenheitsstaat steuerpflichtig sind (vgl…

InvFR 2018 Rz 393–4004.1.1.1.4. Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Einschränkungen des Besteuerungsrechts durch DBA oder Maßnahmen gemäß § 48 BAO Rechnung getragen. Rz 395: Hält der Fonds Immobilien im Ausland, ist das jeweilige DBA mit dem Belegenheitsstaat zu berücksichtigen. Im Fall der Anwendbarkeit der Befreiungsmethode ist der Jahresgewinn gemäß § 14 ImmoInvFG um die Gewinne bzw…

InvFR 2018 Rz 541–5527.4.1.1.2. Besteuerung von Fondseinkünften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…mehr als 50% ihres Wertes aus Immobilienvermögen beziehen, können die Substanzgewinne gemäß der Art. 13 Abs. 4 OECD-MA nachgebildeten Bestimmung im Belegenheitsstaat der Immobilien besteuert werden. Der Ansässigkeitsstaat des Anteilinhabers hat die Gewinne zu befreien oder die Steuer anzurechnen. Ist jedoch Art. 13 Abs…

UmgrStR 2002 Rz 54–881.1.6. Besteuerungsrecht der Republik Österreich
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…eine Art. 13 Abs. 1 OECD-MA entsprechende Regelung enthalten, weisen das Besteuerungsrecht für die Einkünfte aus der Veräußerung dieses Vermögens dem Belegenheitsstaat (Österreich) zu. Rz 67: Außerbetriebliche Einkünfte beschränkt steuerpflichtiger Körperschaften iSd § 1 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 sind nur mehr relevant, wenn…

EStR 2000 Rz 7973–798430.1.8 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 98 Abs. 1 Z 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

… 99a EStG 1988 erfüllen, sind von der beschränkten Steuerpflicht ausgenommen. Rz 7981: Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen (zB Einkünfte aus der Vermietung von Grundstücken) werden dem Art. 6 OECD-Musterabkommen folgend im Belegenheitsstaat besteuert, und zwar auch dann, wenn es sich um Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen…

EStR 2000 Rz 7985–798730.1.9 Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen (§ 98 Abs. 1 Z 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Ist das anzuwendende Doppelbesteuerungsabkommen dem Art. 13 OECD-Musterabkommen nachgebildet, erfolgt die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen im Belegenheitsstaat. Einkünfte aus der Veräußerung von beweglichem Vermögen wirdwerden hingegen dem Ansässigkeitsstaat des Einkünfteempfängers zur Besteuerung zugeteilt, ausgenommen es handelt sich um Vermögen…

KStR 2013 Rz 304–3142.14.7 Finanzierungsbereich (§ 6b Abs. 2, 3 und 4 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…lit. a bis d an ausländischen Zielunternehmen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass im Ansässigkeitsstaat bzw. im Belegenheitsstaat des Zielunternehmens nachweislich ein Marktversagen vorliegt; darüber hinaus ist eine Einbeziehung ausländischer Zielunternehmen vor unionsrechtlichem Hintergrund nicht erforderlich. Bei internationalen Schachtelbeteiligungen iSd § 10 Abs. 2 KStG 1988 ist …

UmgrStR 2002 Rz 440–4642.1.4. Grenzüberschreitende Umwandlung
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Dabei ist maßgeblich, welchem Staat das Besteuerungsrecht an den stillen Reserven des Vermögens und des Firmenwerts nach der Umwandlung zukommt (zB Ansässigkeitsstaat des Rechtsnachfolgers oder Belegenheitsstaat der Betriebsstätte, der das Vermögen nach der Umwandlung zuzuordnen ist). Wird dagegen durch die Umwandlung das Besteuerungsrecht hinsichtlich der…