12 Außergewöhnliche Belastungen (§§ 34 und 35 EStG 1988) 12.1 Allgemeines Rz 814: Außergewöhnliche Belastungen sind bei Ermittlung des Einkommens unter bestimmten Voraussetzungen abzuziehen. Der Abzug erfolgt nach Berücksichtigung des bereits um die Sonderausgaben geminderten Gesamtbetrags der Einkünfte. Rz 815: Der Abzug außergewöhnlicher Belastungen setzt…
…Blindenführerzulage; siehe auch VwGH 26.9.2000, 99/13/0190, 0191), sofern nach dem Leistungszweck die entsprechenden Ausgaben (Aufwendungen) abgedeckt werden sollen. Rz 823: Eine "Belastung" liegt nur dann vor, wenn Ausgaben getätigt werden, die zu einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigen Wertverzehr, somit zu…
33a.5 Außergewöhnliche Belastung Rz 1241k: Die § 34 und 35 EStG 1988 sind bei beschränkter Steuerpflicht nicht anzuwenden.
12.8 ABC der außergewöhnlichen Belastungen 12.8.1 Adoption Rz 885: Kosten der Adoption eines Kindes sind in Hinokblick auf das öffentliche Interesse der Gesellschaft an Kindern als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig (VwGH 06.06.2011, 2007/13/0150).
26 Tarif, außergewöhnliche Belastung (§§ 33 bis 35 EStG 1988) 26.1 Allgemeines Siehe LStR 2002 Rz 767. 26.2 Steuerabsetzbeträge Siehe LStR 2002 Rz 768 bis 810. 26.3 Negativsteuer Siehe LStR 2002 Rz 811 bis 812. 26.4 Durchschnittssteuersatz Siehe LStR 2002 Rz 813…
…Taxikosten, § 4 betr. Hilfsmittel und Heilbehandlung; siehe dazu Rz 850 f). Mehraufwendungen für Krankendiätverpflegung sind in diesem Fall ebenfalls stets in Höhe der Pauschalbeträge des § 2 der Verordnung des BMF über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. Nr. 303/1996 idgF, anzusetzen. Werden an Stelle der Pauschbeträge nach…
…20.9.2001, 2001/15/0056). Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel (VwGH 5.4.1957, 0975/55) oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte" führen. Dieses Ergebnis wird selbst dann vertreten, wenn Zinsverluste zu endgültigen Vermögenseinbußen führen. Eine Verschleuderung…
…feststehen; der Zeitpunkt der Passivierung ist von der Fälligkeit unabhängig (VwGH 11.12.1964, 2334/63). 6.9.2 Einzelfälle Ausweis einer Verbindlichkeit Rz 2419: Maßgeblich für den Ausweis von Verbindlichkeiten ist das wirtschaftliche Bestehen einer konkreten Belastung (Last), wie zB die Verpflichtung eines Gastwirtes…
…darauf entfallenden Zinsen nicht mehr abzugsfähig, als der Erlös und die zurückbehaltenen Aktivwerte nicht zur Tilgung der Verbindlichkeiten verwendet werden; für solche Zinsen kommt mangels Zwangsläufigkeit auch keine außergewöhnliche Belastung in Betracht. Beispiel: Verbindlichkeiten 5 Mio500.000 Euro. S. Ein Grundstück mit einem Verkehrswert von…
…bzw. Grenzgängerabsetzbetrag nach § 33 Abs. 5 EStG 1988), Pensionistenabsetzbetrag nach § 33 Abs. 6 EStG 1988, außergewöhnliche Belastungen im Sinne der §§ 34 und 35 EStG 1988, die Tarifbegünstigung nach § 38 EStG 1988, die Veranlagungsbestimmungen gemäß § 41 EStG 1988, Freibeträge für Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen gemäß …
2.3.2 Fruchtgenuss 2.3.2.1 Allgemeines Rz 111: Einkünfte aus einem Fruchtgenuss iSd ABGB sind dem Fruchtgenussberechtigten als eigene Einkünfte zuzurechnen, wenn er auf die Einkünfteerzielung Einfluss nimmt, indem er am Wirtschaftsleben teilnimmt und die Nutzungsmöglichkeiten nach eigenen Intentionen gestaltet (VwGH 4…
…besteuert werden dürfen, gelten in diesem Zusammenhang als nicht der österreichischen Einkommensteuer unterliegend. Rz 9: Mit dem Antrag auf Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig sind bei Vorliegen der Voraussetzungen zu berücksichtigen (siehe auch Rz 14): Familienbonus Plus, Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Kindermehrbetrag, außergewöhnliche Belastungen nach § 34 und…
…1 UStG 1994). Aus anderen Gründen erforderliche Rechnungskorrekturen (zB bei Rückwaren oder nicht vertragsgemäßer Lieferung) können jedoch durch den Leistungsempfänger mit einer entsprechenden Belastungsnote erfolgen. Derartige Belege können jedoch nur unter den für die Erteilung von Gutschriften vorgesehenen Bedingungen als Rechnungen (Gutschriften) anerkannt werden. 11…
…so wäre eine Aussetzung ausgeschlossen, wenn der Abgabepflichtige in der Bescheidbeschwerde ausschließlich erstmals die Berücksichtigung einer außergewöhnlichen Belastung beantragt. Rz 445: Eine Aussetzung kann nur in jenem Umfang bewilligt werden, in dem sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Beschwerdeerledigung eine Minderung der…
…VwGH 10.5.2001, 2001/15/00332001/15/0033; VwGH 27.6.2013, 2013/15/0173). Rz 1675: Die sich aus einer Gesetzesänderung ergebenden Unterschiede in der Belastung, je nach dem, ob die entsprechenden Sachverhalte vor oder nach dieser Änderung verwirklicht wurden, können zu subjektiv…
…des Arbeitszeitgesetzes bzw. Arbeitsruhegesetzes, sondern um eine regelmäßig verschobene Abrechnung. Laut Rz 1106 LStR 1999 sind Überstundenentlohnungen für abgelaufene Kalenderjahre mit dem Belastungsprozentsatz zu versteuern. Ist der Belastungsprozentsatz auch für solche Überstundenentlohnungen anzuwenden, die regelmäßig verschoben im Nachhinein abgerechnet werden? Bestehen Bedenken, wenn der Arbeitgeber…
42.5.11 § 34 EStG 1988 Rz 10823: § 34 EStG 1988 - Pflegeheimkosten als außergewöhnliche Belastung (Rz 823 und Rz 887) (2007) Frau K. S. ist seit 4/99 im Pflegeheim gemeldet. Seit 5/99 bezieht sie Pflegegeld. Mit Schenkungsvertrag vom 15. Mai 2000 wurde die…
…34 Abs. 6 EStG 1988 und § 35 EStG 1988) 12.5.1 Anspruchsvoraussetzungen bei Behinderung Rz 839: Hat der Steuerpflichtige Aufwendungen (außergewöhnliche Belastungen) durch eine eigene körperliche oder geistige Behinderung, bei Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag durch eine Behinderung des (Ehe-) Partners (§ 106 Abs. 3 EStG…
…3 EStG 1988 auslösen (vgl. VwGH 21.12.1999, 99/14/0262). Die (Pausch-)Beträge gemäß den § 2, § 3 und 4 der Verordnung des BMF über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. Nr. 303/1996 idgF, stehen hingegen auch dann zu, wenn Pflegegeld bezogen wird und ein Freibetrag…
…6 EStG 1988. Sonstiger Unterhaltsberechtigter (zB mittelloser Elternteil, Student, für den keine Familienbeihilfe mehr ausbezahlt wird): Berücksichtigung einer außergewöhnlichen Belastung gemäß § 34 Abs. 7 EStG 1988 mit Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten (siehe Rz 868). Bei Gebäuden ist grundsätzlich vom grundbücherlichen Eigentum im Zeitpunkt des Schadensfalles auszugehen…