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RAE Rz 712–7386.4. Verrechnungsweisungen (§ 214 Abs. 4 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…unterlassenen Verrechnungsweisung zu beseitigen sind, ist eine Berichtigung der Verbuchung der Gebarung und damit auch eine rückwirkende Änderung der Verrechnung entrichteter Beträge vorzunehmen. Ein allfälliger Säumniszuschlagsbescheid ist aufzuheben. Rz 735: Ein etwaiger Terminverlust iSd § 230 Abs. 5 BAO ist in den Fällen des § 214 Abs…

VereinsR 2001 Rz 833–8658.5 Geltendmachung der Haftungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Abgabe eines in der Regel verlässlichen Kreditinstituts und führt dieses Kreditinstitut die Überweisung verspätet durch, so liegt kein grobes Verschulden des Abgabepflichtigen vor. Werden Selbstberechnungsabgaben (zB Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträge, Kommunalsteuer, Umsatzsteuervorauszahlungen) zeitgerecht in der selbst berechneten Höhe entrichtet, erweist sich aber die Selbstberechnung als nicht richtig…

GebR 2025 Rz 80–873.2.3. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…im selben elektronischen Ordner). 3.2.3.3. Anzeige und Entrichtung Rz 85: Die selbstberechneten und in den Aufschreibungen erfassten Hundertsatzgebühren sind vom Inhaber der Bewilligung bis zum 15. Tag (Fälligkeitstag) des dem Entstehen der Gebührenschuld zweitfolgenden Monats (zB Gebührenschuld entstanden im Jänner, Fälligkeitstag 15…

GebR 2025 Rz 1371–138127.3.5. Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die selbstberechnete Gebühr mit Verrechnungsweisung (§ 214 Abs. 4 BAO) im Wege von FinanzOnline bis zum Fälligkeitstag entrichtet wird. Rz 1374: Auf den Urkunden (Original, Gleichschriften) ist ein Vermerk über die erfolgte Selbstberechnung anzubringen, der den Gebührenbetrag, das Datum der Selbstberechnung und die Unterschrift des Bestandgebers…

GebR 2025 Rz 88–953.2.4. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4a GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…November 2024 Die selbst berechnete Gebühr ist unter Anführung der Abgabenart (GEB) und des Zeitraumes (Monat, in dem die Selbstberechnung erfolgte, zB September 2024) auf dem Erlagschein spätestens am Fälligkeitstag für alle selbstberechneten Gebühren dieses Zeitraumes in einem Gesamtbetrag zu entrichten. 3.2.4.4…

FlugAbgR Rz 26–307. Abgabenschuld und Abgabenerhebung (§ 7 FlugAbgG)
geltende FassungRichtlinien02.12.2020

…berechnen, elektronisch über FinanzOnline anzumelden und an das FA GVG (bis 31.12.2020) - ab 1.1.2021 an das Finanzamt Österreich abzuführen. Die Anmeldung ist spätestens bis zum 15. Tag des auf den Kalendermonat, in dem die Abgabenschuld entstanden ist, zweitfolgenden Kalendermonats einzureichen. Anmeldungszeitraum…

GebR 2025 Rz 1384–138827.3.5.4. Bestandgeber, zu deren Geschäftstätigkeit laufend der Abschluss von Bestandverträgen gehört
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…zu deren Geschäftstätigkeit laufend der Abschluss von Bestandverträgen gehört (zB Gebietskörperschaften, Wohnbauvereinigungen, Leasingfirmen usw.), ist eine sinngemäße Anwendung der Bestimmungen des § 3 Abs. 4a GebG über die Führung von Aufschreibungen und die Entrichtung der Hundertsatzgebühr vorgesehen. In diesem Falle ist nach Rz 88 ff vorzugehen. …

InvFR 2018 Rz 214–2233.1.1.4.5. Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge für Nichtmeldefonds durch Anleger (Selbstnachweis)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.1.1.4.5. Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge für Nichtmeldefonds durch Anleger (Selbstnachweis) 3.1.1.4.5.1. Allgemeines Rz 214: Beim Nichtmeldefonds ist die Ausschüttung voll steuerpflichtig und die ausschüttungsgleichen Erträge sind nach den Vorgaben des § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG…

LStR 2002 Rz 124133a.6 Berechnung der Steuer
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…bis 810) Der Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag, der Kinderabsetzbetrag, der Unterhaltsabsetzbetrag, der Familienbonus Plus und der Kindermehrbetrag stehen beschränkt Steuerpflichtigen nicht zu. Ebenfalls stehen beschränkt Steuerpflichtigen die Erstattung des Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrages, die SV-Rückerstattung und der SV-Bonus nicht zu (§ 33 Abs. 8 EStG 1988…

GebR 2025 Rz 1215–121425.1.3. Form der Gebührenanzeige
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…dazugehörende Anbotschreiben anzuschließen. Rz 1206: Gebührenanzeigen unter Verwendung der Internet-Technologie oder mittels eines Telefaxgerätes sind nicht zulässig (§ 2 Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an das Bundesministerium für Finanzen, an die Verwaltungsgerichte sowie an die Finanzämter…

LStR 2002 Rz 1307–131039.3.2 Abgabenerklärung
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Prämienbegünstigung für mitberücksichtigte Personen, Bemessungsgrundlage für die Prämienbegünstigung (eingezahlte prämienwirksame Beiträge), Vertragsbeginn des Bausparvertrages, Ende der Prämienbegünstigung. Rz 1308: Bemessungsgrundlage ist der eingezahlte Beitrag - höchstens 1.200 Euro pro Person. Werden mehrere Abgabenerklärungen mit gleichzeitiger Prämienwirksamkeit zu Gunsten des Antragstellers oder einer mitberücksichtigten Person festgestellt…

UZK-IAUnterabschnitt 4 Eigenkontrolle
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Ablauf des von den Zollbehörden in dieser Bewilligung festgelegten Zeitraums bei der Überwachungszollstelle Angaben zu dem gemäß Absatz 1 ermittelten Betrag ein. Die Zollschuld gilt als zum Zeitpunkt dieser Einreichung mitgeteilt. (3) Der Inhaber der Bewilligung entrichtet den in Absatz 2 genannten Betrag innerhalb des…

EStR 2000 Rz 6715–672122.5.2.3 Ausnahmen von der Pflicht zur ImmoESt-Selbstberechnung
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Umständen des Sachverhalts bereits im Zeitpunkt der Vornahme der Selbstberechnung gemäß § 11 GrEStG 1987 offensichtlich absehbar ist, dass der Zufluss gemäß § 19 EStG 1988 erst nach Ablauf eines Jahres nach dem Veräußerungsgeschäft erfolgen wird. Anders als beim Entfall der Pflicht zur Entrichtung der selbstberechneten ImmoESt…

GebR 2025 Rz 96–1013.2.4.5. Sonstige Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…so bleibt der Fälligkeitstag der 15. Tag des auf den Zeitpunkt der Selbstberechnung zweitfolgenden Monats. 3.2.4.5.2. Haftung des Parteienvertreters Rz 98: Die Parteienvertreter haften für die Entrichtung der selbst berechneten Gebühr, nicht hingegen für die Richtigkeit der Selbstberechnung. 3.2.4…

ZT-25004.1. Bei Zahlungsaufschubbewilligung (Nachhineinzahlung)
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Bei Zahlungsaufschubbewilligung (Nachhineinzahlung) Bei der Berechnung der Abgaben ist anlässlich der Abfertigung davon auszugehen, dass die Abfertigung im Rahmen des Kontingentes oder des Zollplafonds erfolgt. Es ist daher der Kontingent- oder PlafondzollsatzKontingentzollsatz der Abgabenberechnung zugrundezulegen. Bei Kontingentanträgen (nicht jedoch bei Plafondanträgen) ist außerdem eine Sicherheit…

LStR 2002 Rz 113–1183.4 Hochrechnung steuerfreier Bezugsteile bei der Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften (§ 3 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

3.4 Hochrechnung steuerfreier Bezugsteile bei der Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften (§ 3 Abs. 2 EStG 1988) Rz 113: Bestimmte steuerfreie Bezüge lösen bei Durchführung der (Arbeitnehmer-)Veranlagung im Sinne des § 41 Abs. 1 oder 2 EStG 1988 eine besondere Berechnung aus. Es handelt sich dabei…

UZK-IAAnhang 33-04 Formular für die Berechnung der Zölle und Abgaben aus dem Anspruch auf Entrichtung der Abgabenschuld gegenüber dem bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Folgende Angaben sind der Reihe nach zu machen: 1.Carnet ATA Nr.: ................................................................................................................................. 2.Nummer des Versand-/Einfuhrabschnitts 1): ................................................................................................................................. ................................................................................................................................. 3.Datum des Sichtvermerks auf dem Trennabschnitt: ................................................................................................................................. 4.Inhaber und Anschrift: ................................................................................................................................. 5.Handelskammer: ................................................................................................................................. 6.Ursprungsland: ................................................................................................................................. 7.Datum des Ablaufs der Gültigkeitsdauer des Carnets: ................................................................................................................................. 8.Datum der Wiederausfuhr: ........…

InvFR 2018 Rz 224–2303.1.1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Investmentfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…werden, bedeutet dies, dass es neben der Besteuerung der laufenden Erträge eines Investmentfonds (ordentliche Erträge und Substanzgewinne im Fonds) zu einer Besteuerung des realisierten Wertzuwachses anlässlich der Veräußerung eines Investmentfondsanteils kommt. Bei inländischen Investmentfonds stellt die Rücknahme eines Fondsanteilscheins den üblichen Fall einer Veräußerung dar…

EStR 2000 Rz 820732.5 Einbehaltung und Abfuhr, Anmeldung, Haftung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Verpflichtung des Abzugsverpflichteten, die Abzugsteuer fristgerecht abzuführen. Er haftet in gleicher Weise für die Entrichtung wie im Fall der Zuwendung von Geld. Die Abzugsteuer ist - analog zu § 95 Abs. 4 EStG 1988 hinsichtlich der Kapitalertragsteuer - dem Einkünfteempfänger vorzuschreiben, wenn der Schuldner die geschuldeten Beträge nicht…

EnAbgR Rz 37–431.5 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

…Jahres offen gelegt werden. Stromlieferungen, für die ein Netzbetreiber die Elektrizitätsabgabe als Haftender abführt, dürfen in die Jahresabgabenerklärung des eigentlichen Stromlieferers nicht aufgenommen werden. Ist die Nichtbezahlung der gelieferten Menge elektrischer Energie durch den Abnehmer (endgültiger Forderungsausfall) nachweisbar, dann bestehen keine Bedenken, wenn die Abgabe…