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UZKArtikel 39 Bewilligung des Status
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 39 Bewilligung des Status Für die Bewilligung des Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: a)Der Antragsteller darf keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße gegen die zoll- oder steuerrechtlichen Vorschriften und keine schweren Straftaten im Rahmen seiner Wirtschaftstätigkeit begangen haben, b)der…

UP-400111. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Übereinkommens Der Ausschuss (darin ist jede Vertragspartei vertreten) kann beschließen, die Bestimmungen dieser alternativ geltenden Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen zu ändern. 11.2. Beitritt von weiteren Staaten Sämtliche am Regionalen Übereinkommen teilnehmende Staaten können Vertragspartei dieser alternativ geltenden Ursprungsregeln…

ZK-25602.3. Bewilligungsvoraussetzungen
geltende FassungRichtlinien12.11.2020

2.3. Bewilligungsvoraussetzungen | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 211 Abs. 3 bis 6 | Art. 161, Art. 166, Art. 167 | Art. 259 | - 2.3.1. Ansässigkeit Sofern nichts anderes bestimmt ist, wird die Bewilligung ausschließlich…

UP-400211. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2025

11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Übereinkommens Der Gemischte Ausschuss (darin ist jede Vertragspartei vertreten) kann beschließen, die Bestimmungen dieser geltenden Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen zu ändern. 11.2. Beitritt von weiteren Staaten Sämtliche am Regionalen Übereinkommen teilnehmende Staaten können Vertragspartei dieser geltenden Ursprungsregeln werden…

UZKAbschnitt 4 Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 4 Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter Artikel 38 Antrag und Bewilligung (1) Ein im Zollgebiet der Union ansässiger Wirtschaftsbeteiligter, der die Kriterien des Artikels 39 erfüllt, kann beantragen, dass ihm der Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten bewilligt wird. Die Zollbehörden bewilligen, gegebenenfalls nach Rücksprache mit den anderen zuständigen…

UP-40012. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse der Vertragspartner Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt der EU Serie C (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen/weitere-informationen-ursprung-praeferenzen.html). Der räumliche Anwendungsbereich der Abkommen umfasst…

KStR 2013 Rz 1015–102015.2.7 Gruppenmitglieder als Mitbeteiligte einer Beteiligungsgemeinschaft
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

15.2.7 Gruppenmitglieder als Mitbeteiligte einer Beteiligungsgemeinschaft 15.2.7.1 Rechtslage für zum 30.6.2010 bestehende Beteiligungsgemeinschaften Rz 1015: Auf zum 30. Juni 2010 bestehende Beteiligungsgemeinschaften ist § 9 Abs. 2 KStG 1988 idF vor dem Abgabenänderungsgesetz 2010, BGBl. I Nr. 34/2010…

VB-03012.6. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren
geltende FassungRichtlinien04.12.2020

2.6. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren Für Bewilligungen zum Anschreibeverfahren bestehen keine besonderen Bewilligungsvoraussetzungen.

ZK-23702.3. Bewilligungsvoraussetzungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

2.3. Bewilligungsvoraussetzungen | UZK | DA | IA | TDA | 148 (2) - (4), 211 (3) - (6) | 117, 166 | - | - 2.3.1. Ansässigkeit Die Bewilligung eines Zolllagers oder eines Verwahrungslagers wird nur in der Union ansässigen Personen erteilt. Die Ansässigkeit im…

VB-05003.7. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren
geltende FassungRichtlinien30.06.2025

3.7. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren Für Bewilligungen zum Anschreibeverfahren bestehen keine besonderen Bewilligungsvoraussetzungen.

KStR 2013 Rz 1157–115916.2.1 Beteiligungsertragsbefreiung gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 bis 6 KStG 1988
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

16.2.1 Beteiligungsertragsbefreiung gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 bis 6 KStG 1988 16.2.1.1 Voraussetzungen 16.2.1.1.1 Allgemeine Voraussetzungen Rz 1157: Für die Beteiligungsertragsbefreiung ist kein prozentuelles oder betragliches Mindestausmaß der Beteiligung erforderlich (daher löst auch eine einzelne…

EStR 2000 Rz 335Anhang (zu Abschnitt 3.4.1)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

Anhang (zu Abschnitt 3.4.1) Rz 335: Asiatische Entwicklungsbank, BGBl. Nr. 13/1967; Aushilfegesetz, BGBl. Nr. 712/1976 (§ 17 Abs. 1); Auslandsanleihengesetz, BGBl. Nr. 239/1958 (§ 4); Besatzungsschädengesetz, BGBl. Nr. 126/1958 (§ 29); Donaukommission, BGBl. Nr. 249/1965 (Art. V); Energieanleihegesetz 1955, BGBl. Nr…

UP-40022. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien01.01.2025

2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse der Vertragspartner Anwendung, je nach Stand der Matrix über Kumulierungsmöglichkeiten, verlautbart im Amtsblatt der EU Serie C (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen/weitere-informationen-ursprung-praeferenzen.html). Der räumliche Anwendungsbereich…

UZK-DAUnterabschnitt 2 Allgemeine Vorschriften für Entscheidungen auf Antrag
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Unterabschnitt 2 Allgemeine Vorschriften für Entscheidungen auf Antrag Artikel 11 Bedingungen für die Annahme eines Antrags (Artikel 22 Absatz 2 des Zollkodex) (1) Ein Antrag auf eine Entscheidung im Zusammenhang mit der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften wird angenommen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: a…

AH-11202. Befreiungen durch Einräumung von Privilegien
geltende FassungRichtlinien12.05.2014

2. Befreiungsbestimmungen nach AbkommenBefreiungen durch Einräumung von Privilegien 2.02.1. Anwendung der Befreiungsbestimmungen im Abschnitt 2. (1) Die Befreiungsbestimmungen sind ohne zusätzliche Dokumente oder Anträge anzuwenden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Hinweis: Befreiungen, die für Einzelpersonen der Organisationen gelten, sind hier nicht berücksichtigt…

KStR 2013 Rz 1160–116216.2.1.1.2 Voraussetzungen für die Befreiung von ausländischen Beteiligungserträgen
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

16.2.1.1.2 Voraussetzungen für die Befreiung von ausländischen Beteiligungserträgen Rz 1160: Bei Beteiligungserträgen aus ausländischen Beteiligungen ist zu differenzieren: Liegen die Voraussetzungen für eine internationale Schachtelbeteiligung vor (Beteiligungsausmaß mindestens 10%, Behaltedauer mindestens ein Jahr), ist die Befreiung für internationale Schachtelbeteiligungen anzuwenden (siehe…

VPR 2021 Rz 172–1751.3.5.3. Ein- und Austritt
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

1.3.5.3. Ein- und Austritt Rz 172: Unternehmen, die sich zu einem späteren Zeitpunkt an dem KVV beteiligen, müssen eine Eintrittszahlung leisten, wenn die bisherigen KVV-Teilnehmer dem Eintretenden materielle und immaterielle Ergebnisse überlassen. Die Eintrittszahlungen werden nach den Grundsätzen des Fremdvergleichs bestimmt…