Anlage 1 Liste der in den Art. 4 Abs.1, Art. 5 Abs. 1, Art. 7 und 9 Abs. 1, Buchstabe a genannten zuständigen Behörden (Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 101/2011) BELGIEN https://diplomatie.belgium.be/nl/Beleid/beleidsthemas/vrede_en_veiligheid/sancties…
1. Rechtsgrundlagen 1.1. Unmittelbar anwendbares Recht der Europäischen Gemeinschaft 1.1.1. Allgemeine Rechtsnormen (1) Verordnung (EG) 2015/479 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 über eine gemeinsame Ausfuhrregelung (kodifizierte Fassung), ABl. Nr. L 83 vom 27.03.2015 S…
2. Ausfuhr 2.1. Allgemeines Die Ausfuhr aller Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen, die im Eigentum oder Besitz von in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 377/2012 aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen sind, werden eingefroren. 2.2. Ausfuhrverbot von wirtschaftlichen Ressourcen (1…
1. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmungen 1.1. Rechtsgrundlage (1) Die Rechtsgrundlage für die vom Zollamt Österreich und den Zollorganen anzuwendende Beschränkung ist die Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 des Rates vom 27. Dezember 2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung…
Anlage 8 Marktüberwachungsbehörden Allgemeine Anfragen Für Fragen rund um die F-Gase Verordnung wurde eine Kontaktstelle im Umweltbundesamt eingerichtet. Anfragen können über ein Auskunftsformular unter nachstehenden Link eingereicht werden: F-Gase Helpdesk | Auskunft für Unternehmen | Umweltbundesamt Alternativ steht folgende Emailadresse zur Verfügung: f…
6. Strafbestimmungen 6.1. Geltungsumfang der VerordnungAußenwirtschaftsgesetz 2011 Die Verordnung gilt -im Gebiet der Union einschließlich ihres Luftraums, -an Bord der Luftfahrzeuge und Schiffe, die der Hoheitsgewalt eines Mitgliedstaats unterstehen, -für natürliche Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, innerhalb und außerhalb des Gebiets der…
0.2. Fachliche Weisungen Die Zollorgane unterstehen gemäß § 4 Abs. 3 TTG 2007 in fachlicher Hinsicht der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Fachliche Weisungen dieser Behörde zum Tiertransportgesetz 2007 sind daher entgegenzunehmen und zu beachten.
2.2. Einfuhrkontrolle 2.2.1. Kontrollorgane (1) Die Einfuhrkontrolle obliegt in Österreich fachlich befähigten Kontrollorganen des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (BAES), Gruppe Vermarktungs- und Qualitätsnormen, Spargelfeldstraße 191, 1220 Wien, Tel. 05 555 4131232352, E-Mail: kontrolle-baes@baes.gv.at. (2) Die Verständigung der Kontrollorgane…
Anlage 4 Liste der Chemikalieninspektorinnen und -inspektoren Burgenland: | Name | Dienststelle | Tel.Nr. | Ing. Gerhard Gross | Amt der Burgenländischen Landesregierung Abt. 5 - Gewässeraufsicht Wulkawiesen 11 7401 Wulkaprodersdorf | Tel: 057 / 600 - 5116 Fax: 057 / 600 - 5177 E-Mail: gerhard.gross@bgld…
Artikel 11 Für die Entgegennahme von Anträgen zuständige Zollbehörde (Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Zollkodex) Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission ein Verzeichnis der in Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Zollkodex genannten Zollbehörden, die sie für die Entgegennahme von Anträgen benennen. Die…
Anlage 3 Liste der für die Beurteilung von Abfall zuständigen Stellen bei den Ämtern der Landesregierungen | Landesregierung | Telefonnummer | E-Mail | Wiener Landesregierung Wiener Umweltschutzabteilung Magistratsabteilung 22 Dresdner Straße 45 1200 Wien | 01/4000 -73440 | post@ma22.wien.gv.at…
5. Verwaltungsstrafbestimmungen 5.1. Rechtsgrundlagen § 87 AußWG 2011 Verwaltungsstrafbestimmungen; § 88 AußWG 2011 Verfall und Entsorgung von Chemikalien bei Verwaltungsübertretungen.; § 26 SKG 2013 Verwaltungsstrafbestimmungen. 5.2. Güter Siehe Abschnitt 3.2. 5.3. Zuständige Strafbehörden Zur Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig…
1a. Aufgaben der Zollorgane, Kontrollbefugnisse und Nachweispflichten 1a.1. Aufgaben der Zollverwaltung (1) Neben den in § 6 Abs. 1 ZollR-DG genannten Aufgaben sind 1.die Überwachung der Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 338/97, der Durchführungsverordnung und des Artenhandelsgesetzes 2009 sowie 2.die Ermittlungen…
1. Allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit 1.1. Begriffsbestimmungen 1.1.1. Der Begriff der "Zuständigkeit" Rz 1: Seit 1. Jänner 2021 gibt es zwei bundesweit zuständige Finanzämter: das Finanzamt Österreich (FAÖ) und das Finanzamt für Großbetriebe (FAG). Dass das Finanzamt Österreich infolge seines bundesweiten Aufgabenbereichs…
10.5.3. Privatperson Rz 408: Unter einer Privatperson sind alle natürlichen und juristischen Personen des privaten und des öffentlichen Rechtes zu verstehen, sofern sie nicht im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises tätig sind. Beispiele: Ein Notar, der in seiner Eigenschaft als Gerichtskommissär eine Eingabe…
Anlage 2 Websites mit Informationen über die in den Artikeln 4, 7 und 8 der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 des Rates genannten zuständigen Behörden und Anschrift für Notifikationen an die Europäische Kommission Anhang II BELGIEN https://diplomatie.belgium.be/en/policy/policy_areas/peace…
3.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen Rz 138: Die Erhebung dieser Abgabe (dh. die Berechnung und Auszahlung der Beihilfen und Ausgleichszahlungen gemäß §§ 1 bis 3 GSBG sowie die Entgegennahme der Beträge gemäß § 9 GSBG und der Kostenerstattungen im Sinne des § 4 Abs. 4 der V…
2.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO Rz 47: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Abgaben: Feuerschutzsteuer (§ 6 Feuerschutzsteuergesetz 1952) Flugabgabe (§ 7 FlugAbgG) Gebühren (§ 3 GebG, § 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG…
3. Maßnahmen der Aufsichtsorgane 3.1. Lebensmittelaufsichtsorgane (1) Die Lebensmittelaufsichtsorgane (d.s. die vom Landeshauptmann bestellten Lebensmittelinspektoren) sind befugt, überall dort, wo sich Waren befinden, die den Bestimmungen des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes unterliegen, Nachschau zu halten; dabei können sie auch Warenproben entnehmen. (2) Bei Waren…
Anlage 1 Websites mit Informationen über die in den Artikeln 4, 7 und 9 der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates genannten zuständigen Behörden und Anschrift für Notifikationen an die Europäische Kommission (Anhang II der Verordnung (EU) 401/2013) BELGIEN http://www.diplomatie.be…