RIS AI
7 Treffer1552 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 109–122A.3.2. Rettungsdienst oder Krankenwagen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Rz 1400 sowie Rz 1630. Rz 110: Unter dem Begriff der "Krankenbeförderung" im Sinne des § 3 Z 3 TS 5 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 24/2007 ist die Beförderung einer Person, weil sie krank ist, also eine durch die Krankheit bedingte besondere Beförderung…

KStR 2013 Rz 1350–135525.3 Versicherungsunternehmen und Pensionskassen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…transferiert. Der Versicherer produziert damit Versicherungsschutz über mehrere Perioden. Durch die Zuführungen zu versicherungstechnischen Rückstellungen soll also der Geldbedarf gedeckt werden, der durch den Eintritt eines Versicherungsfalles (zB Schaden, Unfall, Krankheit, Erleben, Ableben) verursacht wird. Rz 1351: § 15 Abs. 1 erster Satz KStG 1988 normiert…

VB-02302. Arzneiwaren
geltende FassungRichtlinien15.07.2025

…zur Abwehr oder Verhinderung der Weiterverbreitung von Tierseuchen oder -krankheiten benötigt werden, weil in Österreich keine immunologische Tierarzneispezialität gegen die betreffende Tierseuche oder -krankheit für die jeweilige Tierart zugelassen und verfügbar ist, hat die Meldung an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen gemäß § 8 Abs…

LStR 2002 Rz 828–83212.3.5 Zwangsläufigkeit (§ 34 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

…97/15/0126, betr. die Abwendung einer Insolvenzgefahr durch den Ehepartner). Rz 829: Die Belastung muss nicht nur dem Grunde nach, sondern auch der Höhe nach vom Begriff der Zwangsläufigkeit umfasst sein. Dabei ist ein objektiver Maßstab anzulegen (vgl. VwGH 12.6.1990, 89/14…

LStR 2002 Rz 10823–1090842.5.11 § 34 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

…Belastung muss folgende Merkmale erfüllen: Sie muss außergewöhnlich sein, sie muss zwangsläufig erwachsen und sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Alle Voraussetzungen müssen zugleich gegeben sein. Aus dem Begriff "Belastung" ist abzuleiten, dass nur eine endgültige Vermögensminderung abzugsfähig ist. Eine Belastung liegt nur vor…

KStR 2013 Rz 1502–150627.2.2 Befreiungstatbestände
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…die erfolgten Leistungszusagen klar ersichtlich sein. Der Begriff der Aufwendungen für Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtungen ist grundsätzlich eng auszulegen und umfasst lediglich tatsächlich anfallende Aufwendungen. Aufwendungen, die nicht iZm Leistungen aus dem Titel der Altersversorgung im engeren Sinn sowie aus dem Titel der Unterstützung bei Krankheit…

LStR 2002 Rz 3825.9.19 Krankheitskosten
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…Krankheiten kommen nur dann als Werbungskosten in Betracht, wenn es sich um typische Berufskrankheiten handelt (zB Staublunge eines Bergarbeiters, Asbestose) oder ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Beruf und Krankheit besteht (zB nach einem Arbeitsunfall im Betrieb). Andere Krankheitskosten sind als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig (siehe Rz 902).