…18.7. Begründung des Sicherstellungsauftrages Rz 1564: Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages setzt zunächst die Verwirklichung jenes Tatbestandes voraus, an den die Abgabepflicht geknüpft ist. Die Verwirklichung dieses Tatbestandes muss schon im Hinblick auf die auch für Sicherstellungsaufträge geltende Begründungspflicht iSd § 93 Abs. 3 lit. a…
…Im Ermessen liegt die Inanspruchnahme persönlich Haftender auch dann, wenn mehrere Personen (zB Vertreter und tatsächlich Einfluss nehmende Personen) den Haftungstatbestand verwirklicht haben. Daher liegt es auch im (begründungspflichtigen) Ermessen, welche der Haftungspflichtigen für den gesamten Haftungsbetrag (bzw. welche Personen für welche Teilbeträge) mit Haftungsbescheid…
12.3.5 Zwangsläufigkeit (§ 34 Abs. 3 EStG 1988) Rz 828: Eine Belastung erwächst zwangsläufig, wenn sich der Steuerpflichtige ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Eine Belastung erwächst nicht zwangsläufig, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist (vgl. beispielsweise…
3.1.6.6. Kapitalanteil 3.1.6.6.1. Allgemeines Rz 725: Als einbringungsfähige Kapitalanteile im Sinne des § 12 Abs. 2 Z 3 UmgrStG gelten Anteile an inländischen und vergleichbaren ausländischen Kapitalgesellschaften sowie an inländischen und vergleichbaren ausländischen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, die folgende Voraussetzungen…
5.3 Nachweis der Betriebsausgaben 5.3.1 Allgemeines (Nachweis oder Glaubhaftmachung) Rz 1098: Der Abgabepflichtige hat dem Finanzamt über Verlangen die geltend gemachten Aufwendungen nachzuweisen oder, wenn ihm dies nicht zumutbar ist, wenigstens glaubhaft zu machen (§ 138 Abs. 1 BAO). 5.3.2 Nachweis…
7. Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG) 7.1. Verlass auf Selbstauskünfte und Belege (§ 47 GMSG) Rz 43: Ein meldendes Finanzinstitut darf sich nicht auf eine Selbstauskunft oder auf Belege verlassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein müsste, dass die Selbstauskunft oder Belege nicht…
27.4.1.3. Erfüllungsübernahme Rz 1413: Eine Erfüllungsübernahme stellt keinen Schuldbeitritt dar und unterliegt nicht der Gebühr gemäß § 33 TP 7 GebG. Bei der Erfüllungsübernahme (§ 1404 ABGB) verpflichtet sich lediglich der Übernehmer intern gegenüber dem Schuldner, dessen Gläubiger zu befriedigen. Die Erfüllungsübernahme (interne Schuldübernahme…
5. Meldeverpflichtung (§ 5 NeuFöG) Rz 137: Wird die Betriebsinhabervoraussetzung iSd § 2 Z 2 NeuFöG nicht erfüllt oder wird der neu gegründete Betrieb (siehe Rz 55 ff, Rz 164 ff) iSd §§ 2 Z 5 NeuFöG 2 Z 5erweitert (siehe Rz 85 f NeuFöG erweitert), fallen bereits…
13. Inhalt der Urkunde - Urkundenprinzip (§ 17 GebG) 13.1. Unwiderlegbare Vermutung bei deutlichem Urkundeninhalt - Gegenbeweis bei undeutlichem Urkundeninhalt 13.1.1. Unwiderlegbare Vermutung bei deutlichem Vertragsinhalt Rz 1083: Das Urkundenprinzip besagt, dass die Gebührenpflicht grundsätzlich an das Vorhandensein einer Schrift gebunden ist, für die Feststellung…
22.5.2.2 Ermittlung der ImmoESt und Haftung des Parteienvertreters Rz 6710: Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken aus einer Verlassenschaft (vor Einantwortung) sind grundsätzlich ab dem Todestag den Erben zuzurechnen (siehe Rz 108a). Wurden Erbantrittserklärungen zum gesamten Nachlass abgeben und ist das Erbrecht…
3. Teil: Dokumentations- und Meldepflichten 3.1. Allgemeine Dokumentationsvorschriften 3.1.1. Rechtsgrundlagen Rz 402: § 124 BAO sieht vor, dass derjenige, der nach Unternehmensrecht oder anderen gesetzlichen Vorschriften zur Führung und Aufbewahrung von Büchern verpflichtet ist, diese Verpflichtungen auch im Interesse der Abgabenerhebung zu erfüllen…
4.3. Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG) Rz 110: Am amtlichen Vordruck hat die für den Betriebsinhaber zuständige gesetzliche Berufsvertretung zu bestätigen, dass die Erklärung unter Inanspruchnahme der Beratung erstellt worden ist bzw. es sich um ein freies Gewerbe handelt und der Betriebsinhaber…
5.3.6 Nachweis von Tatsachen mit Auslandsbezug 5.3.6.1 Erhöhte Mitwirkungspflicht Rz 1119: Die amtswegige Ermittlungspflicht stößt dort an Grenzen, wo der Behörde weitere Nachforschungen nicht zugemutet werden können (VwGH 27.7.199415.12.2009, 922006/13/0136/13/0140). Rz 1120…