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ZK-25404. Beförderung
geltende FassungRichtlinien01.11.2023

4. Beförderung Art. 214 und 219 UZK, Art. 179 Abs. 1 UZK-DA, Art. 178 UZK-DA, Art. 267 UZK-IA Beförderungen der Waren der Endverwendung sind unter nachstehenden Bedingungen zulässig: In der Bewilligung (formell/vereinfacht) ist festzulegen, unter welchen Voraussetzungen Einfuhrwaren zwischen verschiedenen Verwendungsorten…

ZK-25602.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten
geltende FassungRichtlinien28.05.2021

…seinen Aufzeichnungen auf und wird von seiner Haftung befreit Verwendet der Übernehmer eine Standard-Zollanmeldung, teilt er dem Übergeber die MRN und den Zeitpunkt der Überführung in das anschließende Zollverfahren mit. Der Übergeber übernimmt diese Angaben in seine Aufzeichnungen. Im Falle der Beförderung zur Ausgangszollstelle…

ZK-23702.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

…Erledigung des besonderen Verfahrens entgegenzunehmen, befördert werden. Die Beförderung von Waren zur Ausgangszollstelle im Hinblick auf die Erledigung eines Zolllagerverfahrens durch die Verbringung der Waren aus dem Zollgebiet der Union erfolgt im Rahmen der Wiederausfuhranmeldung. Die Wiederausfuhr ist kein Zollverfahren, sondern ein faktischer Teil des…

ZK-25005. Beförderung der Einfuhrwaren
geltende FassungRichtlinien20.02.2024

…Buchstabe e UZK-DA). 5.2.3. Zollstelle der Erledigung - Ausgangszollstelle Die Beförderung von der Zollstelle der Erledigung zur Ausgangszollstelle im Hinblick auf die Wiederausfuhr ist im Rahmen des Verfahrens der Vorübergehenden Verwendung mit der Wiederausfuhranmeldung möglich. In diesem Fall ist das Verfahren erst beendet…

VS-10004.4. Beförderungen im steuerrechtlich freien Verkehr
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…Mit Umsetzung der Neufassung der SystemRL wurde das bis dahin papiergestützte Verfahren zur Beförderung vstW im steuerrechtlich freien Verkehr durch ein EDV-gestütztes System abgelöst. Um den Aufwand für die Verwaltungen der MS in diesem Zusammenhang möglichst gering zu halten, wurde auf EU-Ebene entschieden…

UZK-DAArtikel 69 Unmittelbare Beförderung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 69 Unmittelbare Beförderung (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Als unmittelbar aus dem begünstigten Land oder Gebiet in die Union oder aus der Union in das begünstigte Land oder Gebiet befördert gelten: a)Waren, die befördert werden, ohne dabei das Gebiet eines anderen…

GK-05001. Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…1) Grenzüberschreitender Kombinierter Verkehr im Sinne dieser Verordnung ist die Beförderung von Gütern einschließlich der Leerfahrten 1.vom Absender zum nächstgelegenen technisch geeigneten Verladebahnhof unter Berücksichtigung der transportwirtschaftlichen Zumutbarkeit, wenn sie auf der kürzesten verkehrsüblichen und nach den kraftfahrrechtlichen und straßenpolizeilichen Vorschriften zulässigen Route durchgeführt…

ZK-25603.3. Überführung in eine Anschlussveredelung
geltende FassungRichtlinien07.11.2022

3.3. Überführung in eine Anschlussveredelung Die Überführung in eine Anschlussveredelung zwischen zwei Inhabern einer Bewilligung erfolgt im Rahmen der Beförderungsbestimmungen ohne Zollformalitäten. Die Beförderung ist in den Aufzeichnungen (Abschnitt 2.5.3.) zu erfassen bzw. siehe Standardinformationsaustausch (Abschnitt 2.7.). 3.4. Vorzeitige Ausfuhr…

VS-10003.3.7. Beförderungen unter Steueraussetzung im Anschluss an eine zollrechtliche Einfuhr
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…Daten im e-VD. Die Einfuhrzollanmeldung hat darüber hinaus die folgenden Mindestinformationen zu enthalten: die VID des registrierten Versenders der Beförderung, die VID des Empfängers (Steuerlager), an den die Waren versandt werden, und sofern zutreffend und auf Anforderung des Zollamtes, einen Nachweis, dass die betreffenden…

ZK-22601.13. Eisenbahnverkehr
geltende FassungRichtlinien06.12.2017

…Hinweis auf die jeweilige Zollstelle enthalten. 1.13.1.2. Internationale Bahnhöfe Allgemeine Bestimmungen a)Als in der Gemeinschaft beginnende Beförderung gilt jede Beförderung, die von einem EVU eines Mitgliedstaats in einem in einem Drittland gelegenen Bahnhof übernommen worden ist. Die in dieser Weise beförderten…

UStR 2000Anhang 5 Innergemeinschaftliche Lieferung iSd Art. 7 UStG 1994 - Erklärung über die Beförderung von Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet
geltende FassungRichtlinien19.12.2012

Anhang 5 Innergemeinschaftliche Lieferung iSd Art. 7 UStG 1994 - Erklärung über die Beförderung von Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet (§ 2 Z 3 VO, BGBl. Nr. 401/1996 in der geltenden Fassung) (Erläuterung: diese Verbringungserklärung sollten Sie verwenden, wenn der/die Kunde/Kundin die Ware selbst…

GK-04001.3. Werkverkehr
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.3. Werkverkehr Werkverkehr ist ein nichtkommerzieller Verkehrsdienst ohne Erwerbszweck, den eine natürliche oder juristische Person unter folgenden Bedingungen durchführt: bei der Beförderungstätigkeit muss es sich lediglich um eine Nebentätigkeit der natürlichen oder juristischen Person handeln und die eingesetzten Fahrzeuge müssen im Eigentum der natürlichen…

UZKArtikel 135 Beförderung zum zugelassenen Ort
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 135 Beförderung zum zugelassenen Ort (1) Wer Waren in das Zollgebiet der Union verbringt, hat diese unverzüglich und gegebenenfalls nach Maßgabe der von den Zollbehörden festgelegten Einzelheiten auf dem von ihnen bezeichneten Verkehrsweg zu der von diesen Behörden bezeichneten Zollstelle oder zu einem anderen…

UZK-IAArtikel 138 Beförderungskosten
geltende FassungRichtlinien14.06.2017

Artikel 138 Beförderungskosten (Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe e des Zollkodex) (1) Werden Waren mit auf gleichem Beförderungsmittel Beförderungsart über den Ort des Verbringens in das Zollgebiet der Union hinaus weiterbefördert, so werden die Beförderungskosten im Verhältnis zur Entfernung bis zum Ort des Verbringens in…

ZK-2630Einleitung
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

…Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen…

GK-04001.2. Gelegenheitsverkehr
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…einschließlich der Sonderformen des Linienverkehrs, entspricht und für den kennzeichnend ist, dass auf Initiative eines Auftraggebers oder des Verkehrsunternehmers selbst vorab gebildete Fahrgastgruppen befördert werden. Solche Fahrten verlieren ihre Eigenschaft als Gelegenheitsverkehr auch dann nicht, wenn sie mit einer gewissen Häufigkeit durchgeführt werden. (2) Der…

GK-0420Anlage 4
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 4 Bescheid gemäß § 57 AVG [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]  

VS-10004.4.4. Beginn und Ende der Beförderung im steuerrechtlich freien Verkehr
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…UZK) erforderlich. Alternativ können vstW des steuerrechtlich freien Verkehrs auch in ein Steueraussetzungsverfahren überführt werden (zB Aufnahme in ein Steuerlager) und in weiterer Folge im Zuge einer Beförderung im Steueraussetzungsverfahren über einen anderen MS in ein Drittland ausgeführt werden. 4.4.7. Einfuhr in den…

VS-10003.3. Beförderung unter Steueraussetzung
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…Beförderung unter Steueraussetzung 3.3.1. Allgemeines VstW können vor ihrer Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr innerhalb EU-VstGeb unter Steueraussetzung befördert werden. Das Steueraussetzungsverfahren ist aber nur für den gewerblichen Verkehr vorgesehen. Auf Verbringungen zu privaten Zwecken finden die Bestimmungen über das Steueraussetzungsverfahren…

UZKArtikel 219 Beförderung von Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 219 Beförderung von Waren Abgesehen vom Versand und von der Freizone können die in ein besonderes Verfahren übergeführten Waren in bestimmten Fällen zwischen verschiedenen Orten innerhalb des Zollgebiets der Union befördert werden.