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ZK-22608.2.4. Folgen der Ergebnisse des Suchverfahrens
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

8.2.4. Folgen der Ergebnisse des Suchverfahrens Die zuständige Behörde des Abgangslandes entscheidet auf der Grundlage der erhaltenen Antworten einschließlich der gegebenenfalls vom Inhaber des Unionsversandverfahrens erhaltenen Angaben, ob das Unionsversandverfahren beendet worden ist und erledigt werden kann bzw. welche weiteren Schritte vorzunehmen sind…

ZK-22608.3.2. Inanspruchnahme des Sicherungsgebers bzw. des bürgenden Verbandes
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

8.3.2. Inanspruchnahme des Sicherungsgebers bzw. des bürgenden Verbandes Zeitpunkt der Inanspruchnahme (1) Im Carnet TIR Verfahren wird der bürgende Verband durch das Zollamt Wien in Anspruch genommen, wenn die Abgabenschuldner die vorgeschriebenen Abgaben nicht innerhalb der Zahlungsfrist entrichtet haben. (2) Die Zweijahresfrist nach…

ZK-0612Datengruppe Zollstelle der Beendigung (EndCO, 99x, A)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

Datengruppe Zollstelle der Beendigung (EndCO, 99x, A) | Beschreibung: | Bei Zollverfahren, deren Beendigung bei einer bestimmten Zollstelle vorgeschrieben ist (z.B. passive Veredelung), ist die Zollstelle der Beendigung des Verfahrens anzugeben.   | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld…

ZK-0612Datengruppe Zollstelle der Beendigung (EndCO, 99x, A)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

Datengruppe Zollstelle der Beendigung (EndCO, 99x, A) | Beschreibung: | Bei Zollverfahren, deren Beendigung bei einer bestimmten Zollstelle vorgeschrieben ist (z.B. passive Veredelung), ist die Zollstelle der Beendigung des Verfahrens anzugeben.   | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld…

ZK-0612Datengruppe Zollstelle der Beendigung (EndCO, 99x, A)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

Datengruppe Zollstelle der Beendigung (EndCO, 99x, A) | Beschreibung: | Bei Zollverfahren, deren Beendigung bei einer bestimmten Zollstelle vorgeschrieben ist (z.B. aktive Veredelung), ist die Zollstelle der Beendigung des Verfahrens anzugeben.   | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld…

ZK-23704. Erledigung des Verfahrens (Entnahme aus dem Zolllager/Verwahrungslager)
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

…ist nicht verlängerbar, ein Verstreichen der Frist ohne die Waren des Verwahrungslagers einer erlaubten Beendigung zuzuführen führt daher zur Zollschuldentstehung nach Art. 79 UZK. Als Beendigungsnachweis des Zolllagerverfahrens/der vorübergehenden Verwahrung dient die Wiederausfuhranmeldung, die jeweilige Zollanmeldung für das nachfolgende Zollverfahren bzw. der Nachweis über…

UZK-IAArtikel 312 Alternativnachweis für die Beendigung des Unionsversandverfahrens
geltende FassungRichtlinien14.06.2017

Artikel 312 Alternativnachweis für die Beendigung des Unionsversandverfahrens (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Das Unionsversandverfahren gilt als ordnungsgemäß beendet, wenn der Inhaber des Verfahrens eines der folgenden von der Zollbehörde des Abgangsmitgliedstaats anerkannten Dokumente…

ZK-25406. Beendigung
geltende FassungRichtlinien15.09.2025

6. Beendigung 6.1. Frist für die Beendigung der zollamtlichen Überwachung Der UZK regelt die Tatbestände, wann die zollamtliche Überwachung bei der Endverwendung endet, zur Frist ist aber nur der Art. 254 Abs. 3 für den Fall der Mehrfachverwendung angegeben. Andererseits ist aber gemäß Art…

UZK-IAArtikel 281 Alternativnachweis für die Beendigung eines TIR-Verfahrens
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 281 Alternativnachweis für die Beendigung eines TIR-Verfahrens (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe b und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe b des Zollkodex) (1) Das TIR-Verfahren gilt als ordnungsgemäß innerhalb der Frist gemäß Artikel 276 Absatz 2 beendet, wenn der Inhaber des Carnet…

UZK-IAArtikel 284 Alternativnachweis für die Beendigung des ATA-Versandvorgangs
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 284 Alternativnachweis für die Beendigung des ATA-Versandvorgangs (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe c und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe c des Zollkodex) (1) Der ATA-Versandvorgang gilt als ordnungsgemäß beendet, wenn der Inhaber des Carnet ATA innerhalb der Fristen, die bei Ausstellung des…

ZK-22601.5.3. Verfahren bei der Durchgangszollstelle
geltende FassungRichtlinien06.12.2017

1.5.3. Verfahren bei der Durchgangszollstelle Durchgangszollstelle ist die Eingangszollstelle jedes EFTA-Landes, dessen Gebiet berührt werden soll, und, wenn bei der Beförderung das Gebiet eines EFTA-Landes berührt wurde, die Eingangszollstelle, über die die Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft wiedereingeführt werden, oder…

ZK-22601.11. Förmlichkeiten bei der Durchgangszollstelle
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

1.11. Förmlichkeiten bei der Durchgangszollstelle Nach Art. 304 UZK-IA sind die Waren jeder Durchgangszollstelle unter Angabe der MRN der Versandanmeldung vorzuführen. Die Durchgangszollstelle erfasst den Grenzübergang der Waren anhand der Angaben zum Unionsversandverfahren, die sie von der Abgangszollstelle erhalten hat. Die Durchgangszollstelle unterrichtet…

ZK-23704.6. Erledigung durch Versand
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

4.6. Erledigung durch Versand | UZK | DA | IA | TDA | 149, 215 | - | - | - Liegt der Bestimmungsort der Lagerwaren nicht in einem Drittland oder an einer Ausgangsstelle, ist die Erledigung mittels Wiederausfuhranmeldung nicht zulässig, stattdessen ist das externe Versandverfahren zu…

ZK-22608.6. Suchverfahren im Unionsversandverfahren (Betriebs-kontinuitätsverfahren)
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

8.6. Suchverfahren im Unionsversandverfahren (Betriebs-kontinuitätsverfahren) Dieser Abschnitt gilt nur, wenn das Unionsversandverfahren im Betriebskontinuitätsverfahren eröffnet wurde. 8.6.1. Suchanzeige im Unionsversandverfahren oder des vereinfachten Verfahrens bei bestimmten Beförderungsarten Dieser Abschnitt basiert auf einer der folgenden Unterlagen, die im Fall des Betriebskontinuitätsverfahrens als…

ZK-25006. Erledigung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

6. Erledigung 6.1. Allgemeines 6.1.1. Neues Zollverfahren Art. 215 UZK, Leitlinien, nationale Weisung Das Verfahren der vorübergehenden Verwendung wird ordnungsgemäß erledigt, wenn die Einfuhrwaren vor Ablauf der Beendigungsfrist in ein anschließendes Zollverfahren übergeführt werden, aus dem Zollgebiet der Union verbracht oder zerstört…

UStR 2000 Rz 3981–4020107. Innergemeinschaftliche Lieferung (Art. 7 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

107. Innergemeinschaftliche Lieferung (Art. 7 UStG 1994) 107.1. Allgemeine Voraussetzungen für die Steuerfreiheit Rz 3981: Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist steuerfrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Gegenstand der Lieferung muss von einem Mitgliedstaat in das übrige Gemeinschaftsgebiet, dh. in einen anderen Mitgliedstaat, befördert oder…

EStR 2000 Rz 7396–740027.10.3 Beendigung der Verteilung (Z 7 und 8)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

27.10.3 Beendigung der Verteilung (Z 7 und 8) Rz 7396: In § 37 Abs. 4 Z 7 EStG 1988 sind die Gründe taxativ aufgezählt, die zur Beendigung der Verteilung führen: a)Tod des Steuerpflichtigen. Noch offene Drittelbeträge sind in diesem Fall dem Erblasser zuzurechnen…

ZK-22602.18. Verschlussanerkenntnisse
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

2.18. Verschlussanerkenntnisse [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]  

ZK-26307. Bescheinigung des Ausgangs aus dem Zollgebiet (Ausgangsbescheinigung)
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

7. Bescheinigung des Ausgangs aus dem Zollgebiet (Ausgangsbescheinigung) 7.1. Zuständige Zollstelle Der Ausgang der Waren aus dem Zollgebiet der Union wird gemäß Artikel 334 Abs. 1 UZK-IA von der Ausfuhrzollstelle bescheinigt, wenn diese a) von der Ausgangszollstelle mittels Ergebnisse beim Ausgang über den…

UZK-IAAnhang 33-05 Muster für Verfahrensübernahmeerklärung zur Mitteilung über die erfolgte Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem bürgenden Verband in dem Mitgliedstaat, in dem die Zollschuld im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA entstanden ist
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 33-05 Muster für Verfahrensübernahmeerklärung zur Mitteilung über die erfolgte Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem bürgenden Verband in dem Mitgliedstaat, in dem die Zollschuld im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA entstanden ist Briefkopf der Zentralstelle des zweiten Mitgliedstaats, der den Anspruch erhebt Empfänger…