RIS AI
6 Treffer1534 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 157–1688.2. Entstehen der Gebührenschuld nach § 11 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 15 Abs. 7 erster Teilstrich NÖ Bauordnung 2014 nicht untersagt und dies dem Anzeigenleger schriftlich zur Kenntnisnahme mitgeteilt, so hat diese schriftliche Zurkenntnisnahme der Bauanzeige eine rechtliche Konsequenz für das Verfahren und stellt damit eine schriftliche Erledigung für die Bauanzeige dar. Rz 160: Die Zustellung…

EStR 2000 Rz 6476–647921.4.6 Herstellungsaufwand
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…von Türen und Fenstern), Stellplatz-Ausgleichsabgaben in Zusammenhang mit der Errichtung eines Gebäudes (zB gemäß § 41 Niederösterreichische Bauordnung 2014). Rz 6477: Herstellungsaufwand auf ein vorhandenes Gebäude ist grundsätzlich auf die Restnutzungsdauer zu verteilen. Gegebenenfalls ist eine neue Restnutzungsdauer zu ermitteln (siehe dazu Rz 3163 ff)…

AL-1000§ 3 Altlastensanierungsgesetz - Beitragspflicht
geltende FassungRichtlinien15.01.2019

…bei dem es zu einer Verletzung der öffentlichen Interessen gemäß § 1 Abs. 3 AWG 2002Wasserrechtsgesetz kommt, Naturschutzgesetz oder Bauordnung) vorliegenist jedenfalls als nicht geeignet anzusehen (vgl zB VwGH vom 18. Februar 2010, Zl. 2009/07/0131). Die zeitweilige Lagerung von Abfällen auf Baustellen (Gelände der…

GebR 2025 Rz 368–38010.4.3. Beilagen zu anderen Schriften als Eingaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…unterliegt grundsätzlich jede Ausfertigung der Beilagengebühr. Dabei ist es unerheblich, ob die Vorlage der Beilage in mehrfacher Ausfertigung freiwillig oder auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung erfolgt. Beispiele: In Bauordnungen ist gesetzlich angeordnet, dass jeweils mehrere Pläne und Baubeschreibungen anzuschließen sind. Die gemäß § 17 Stmk…

EStR 2000 Rz 6668–666922.4.4.6 Pauschale Einkünfteermittlung (§ 30 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

… 30 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 erfüllt sind. War die ursprüngliche Bebauungsmöglichkeit (aufgrund der damaligen Baubewilligung) auf eine Art "Einzelgenehmigung in bestimmtem Umfang" (vgl. zB § 14 Abs. 5 Kärntner Bauordnung 1996, LGBl. Nr. 62/1996 idgF) begründet, dann wird durch eine nachfolgende Umwidmung die…

EStR 2000 Rz 6489–649421.5. Bauherreneigenschaft
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

21.5. Bauherreneigenschaft 21.5.1 Allgemeines Rz 6489: Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist zu unterscheiden: die Bauherreneigenschaft für den Bereich der Absetzungen gemäß § 28 Abs. 2 und 3 EStG 1988; hiefür ist die Bauherrenverordnung, BGBl. Nr. 321/1990, maßgebend; die Bauherreneigenschaft…