27.3.2.1.3.2. Baukostenbeiträge und Errichtungskosten als Nebenleistungen Rz 1306: Baukosten- und Finanzierungsbeiträge sind in die Bemessungsgrundlage der Gebühr einzubeziehen; dies jedoch nur anteilsmäßig, wenn sie als wiederkehrende Leistungen anzusehen sind (siehe Rz 1292). Rz 1307: Auch der Wert der vom Bestandnehmer…
…als 35%, so sind die Anzahlungen zur Gänze zu versteuern. Beispiel: Endgültiger Hotelpreis 490 Euro, Anzahlung 50 Euro. Anzahlung unter 35% des endgültigen Beherbergungspreises und somit nicht zu versteuern. Grund- und Baukostenbeiträge, die vom Nutzungsberechtigten zur Finanzierung eines Bauvorhabens vereinnahmt werden (zB Finanzierungsbeiträge nach § 14…
7.6.3.2 Errichtereigenschaft Rz 506: Sonderausgaben für Aufwendungen zur Errichtung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung liegen nur vor, wenn der Steuerpflichtige das Gebäude herstellt oder herstellen lässt. Rz 507: Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung bestehen keine Bedenken, die Errichtereigenschaft anzunehmen, wenn dem Steuerpflichtigen gegenüber…
21.5.3 Aufwendungen außerhalb des § 28 Abs. 2 und 3 EStG 1988 Rz 6495: Die Bauherrenverordnung gilt nur für den Bereich des § 28 Abs. 2 und 3 EStG 1988. Hinsichtlich jener mit der Übertragung des Grundstücks verbundenen Aufwendungen, die nicht zu den Instandsetzungs- und…
7.6.2 Achtjährig gebundene Beträge (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG 1988) 7.6.2.1 Begünstigte Unternehmen Rz 497: Mindestens achtjährig gebundene Beträge, die vom Wohnungswerber zur Schaffung von Wohnraum an Bauträger, das sind gemeinnützige Bau-, Wohnungs- und Siedlungsvereinigungen, Unternehmen, deren…
7.6.3 Wohnraumschaffung (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. b EStG 1988) 7.6.3.1 Allgemeines Rz 503: Begünstigt sind sowohl die eigentlichen Errichtungskosten als auch Aufwendungen für den Ankauf eines unbebauten Grundstücks im Ausmaß einer ortsüblichen Bauparzelle zur Errichtung eines Eigenheimes oder…
21.5. Bauherreneigenschaft 21.5.1 Allgemeines Rz 6489: Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist zu unterscheiden: die Bauherreneigenschaft für den Bereich der Absetzungen gemäß § 28 Abs. 2 und 3 EStG 1988; hiefür ist die Bauherrenverordnung, BGBl. Nr. 321/1990, maßgebend; die Bauherreneigenschaft…
Baukostenzuschuss Rz 6827: Die Vorauszahlung eines Teils des monatlichen Mietentgeltes in Form eines Baukostenzuschusses stellt keine Entschädigung iSd §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 32 Z 1 lit. a EStG 1988 dar (VwGH 10.7.1964, 0012/63; VwGH 18.12.1964…
39.1.2 Art der Förderung Rz 1294: Für Beiträge an eine Bausparkasse, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland hat, wird auf Antrag Einkommensteuer (Lohnsteuer) erstattet. Die Erstattung erfolgt mit einem Pauschbetrag, der sich nach einem Prozentsatz der geleisteten Beiträge bemisst. Der Prozentsatz…
10.4.7. Höhe der Gebühr Rz 381: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 3,90 Euro von jedem Bogen (siehe Rz 104 ff). Die Gebühr darf nicht mehr als 21,80 Euro je Beilage betragen. Zur Gebührenermäßigung bei Beilagen zu Anträgen auf…
2.2.4.2. Zuordnung von Finanzierungsaufwendungen und -erträgen Rz 365: Finanziert ein Unternehmen dem Auftraggeber die Auftragssumme, sind die Finanzierungserlöse abzüglich eventueller Refinanzierungsaufwendungen in der Regel dem Stammhaus zuzuordnen, da dieses die entsprechenden Leistungen erbringt und Risiken trägt. Ein eventueller Leistungsbeitrag der Betriebsstätte bei…
…97/16/0063, VwGH 28.2.2002, 2001/16/0606). Beispiele: Wiederkehrende Leistungen sind zB die monatliche Miete (Pacht). Einmalige Leistungen sind etwa Baukostenbeiträge, Investitionsablösen. 27.3.2.1.1. Allgemeines zum Umfang und zur Bewertung Rz 1290: Einmalige und wiederkehrende Leistungen für die Gebrauchsüberlassung…
…Das sind zB: Betriebskosten zB für Wasser, Heizung, Müllabfuhr oder die Grundsteuer (siehe Rz 1302 ff); Baukostenbeiträge und Darlehensannuitäten (siehe Rz 1306 ff), die nach Maßgabe der tatsächlichen Dauer des Bestandverhältnisses dem Bestandgeber verbleiben ("abgewohnte" Kostenanteile); gesetzliche Umsatzsteuer vom Mietzins (siehe Rz 1309 ff); Mietzinsvorauszahlungen…
…Bank B erbringt eine gemäß § 6 Abs. 1 Z 8 lit. c UStG 1994 steuerfreie Forderungsabtretung. Die vereinbarungsgemäß für A durchgeführten Einziehungsmaßnahmen stellen unselbständige Nebenleistungen zum steuerfreien Forderungsverkauf dar. "Einmalzahlungen" an Fernwärmegenossenschaften (zB Baukostenbeiträge, Anschlussgebühren, Beitrittsgebühren, nicht rückzahlbare Eigenkapitalzuschüsse), die mit einer Leistung der Genossenschaft…
…zur Nutzung vom Nutzer geleistete Zahlungen (einschließlich Betriebskostenakonti uä.) vermindert um Eigentümer-/Leerstehungsaufwand sowie Betriebskosten, wobei eine allfällige Umsatzsteuer außer Ansatz bleibt. Mietvorauszahlungen und Veränderungen von rückzahlbaren Baukostenbeiträgen sind periodengerecht verteilt zu berücksichtigen. Lediglich kleinere Instandhaltungsaufwendungen dürfen sofort abgezogen werden. Wird eine Immobilie fremdfinanziert angeschafft…
…Z 16 UStG 1994 steuerfrei (vgl. VwGH 23.9.2010, 2007/15/0245). Mietkaufverträge, das sind Verträge die dem Mieter eine Kaufoption unter Anrechnung des Mietzinses oder von Baukostenbeiträgen einräumen, bleiben bis zur Ausübung der Option Bestandverträge. Leasingverträge sind, soweit sie als Gebrauchsüberlassung zu beurteilen…
22.4.3.2 Herstellerbefreiung (Errichterbefreiung) 22.4.3.2.1 Tatbestand und Umfang der Befreiung Rz 6645: Gemäß § 30 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 sind Einkünfte aus der Veräußerung von im Privatvermögen selbst hergestellten Gebäuden grundsätzlich (zur Nutzung zur Einkünfteerzielung siehe Rz 6647…
12.8.27 Wohnkosten Rz 908: Wohnungskosten hat die Mehrzahl der Steuerpflichtigen zu tragen. Ihnen fehlt das Element der Außergewöhnlichkeit (VwGH 15.7.1998, 95/13/0270). Auch stellen die Kosten der Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung bzw. eines Eigenheimes eine bloße Vermögensumschichtung dar (zB…
22.4.4.5 Regeleinkünfteermittlung (§ 30 Abs. 3 EStG 1988) Rz 6659: Die Regeleinkünfteermittlung ist zwingend für Neugrundstücke und als Wahlrecht für Altgrundstücke (siehe Rz 780 und 6675) anzuwenden. Als Einkünfte nach § 30 Abs. 3 EStG 1988 gelten: | | Veräußerungserlös (siehe Rz 6655 ff…
2.2.4. Bauausführungen und Montagen 2.2.4.1. Allgemeine Grundsätze Rz 358: Nach den allgemeinen Grundsätzen über die steuerliche Gewinnermittlung wird der Gewinn aus der Bau- oder Montagebetriebsstätte in der Regel erst mit der Abnahme des Bauvorhabens realisiert. Der Gewinn ist bei Bau…