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LStR 2002 Rz 117721.9 Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz - Entsendungen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

21.9 Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz - Entsendungen Rz 1177c: Mit BGBl. I Nr. 104/2005 vom 19.8.2005 wurde das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) geändert. Die Bestimmungen betreffend Urlaub sind für die Beschäftigung von Arbeitnehmern, die von einem Arbeitgeber ohne Sitz in Österreich…

LStR 2002 Rz 123331.9 Lohnzettelausstellung bei Bezügen gemäß § 67 Abs. 5 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…1 Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz3 BUAG siehe Rz 1083. 2) Bezüge gemäß § 67 Abs. 5 zweiter Teilstrich EStG 1988 (Jahreszwölftel): Die weiteren sonstigen Bezüge innerhalb des Jahreszwölftels (zB Weihnachtsgeld) sind wie die sonstigen Bezüge innerhalb des Jahressechstels in die KZ 220 und die darauf entfallende…

GMSR Rz 97–10315. Zweifelsfragen
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Gemäß § 8 Abs. 3 Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) hat ein unter die Bestimmungen des BUAG fallender Arbeitgeber ein besonderes Konto einzurichten, damit sichergestellt ist, dass der in § 12 BUAG geforderte Pfändungsschutz für Leistungen der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) gegeben ist. Im Sinne von …

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Urlaubs- und Abfertigungskasse abzuführenden Lohnsteuer (§ 8 Abs. 8 BUAG, § 9 Abs. 6 BUAG und § 13l Abs. 8 BUAG) Zulassung einer übermittlungspflichtigen Organisation zur elektronischen Datenübermittlung betreffend Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Z 2 der Verordnung BGBl. II Nr. 289/2016) Zuerkennung und Widerruf der Spendenbegünstigung und…

LStR 2002 Rz 117621.5 Winterfeiertagsvergütung, Urlaubsentgelt und Urlaubsersatzleistung (§ 69 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

…8 Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz ausgezahlt wird, sowie bei Auszahlung der Urlaubsersatzleistung übernimmt die BUAK die Pflichten des Arbeitgebers. Die BUAK hat die Lohnsteuer unter Berücksichtigung des § 67 Abs. 5 erster Teilstrich EStG 1988 einzubehalten. Das heißt, das Urlaubsentgelt und die Urlaubsersatzleistung sind zur Hälfte…

LStR 2002 Rz 108319.5 Bauarbeiterurlaubsentgelt, -ersatzleistung, -abfindung, Überbrückungsabgeltung und Jahreszwölftel (§ 67 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…1083a: Gemäß § 67 Abs. 5 zweiter Teilstrich EStG 1988 sind weitere sonstige Bezüge (zB Weihnachtsgeld) für Arbeitnehmer, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz unterliegen, insoweit nach § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 zu besteuern, als diese vor Abzug der in § 67 Abs. 12 EStG…

LStR 2002 Rz 1055–105619.2 Sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Abs. 1 und 2 EStG 1988 geschaffene Begünstigung nicht dadurch, dass sie im selben Kalenderjahr zB infolge Krankheit, Präsenzdienst oder Karenzurlaub nicht gleichzeitig mit laufendem Arbeitslohn ausgezahlt werden (VwGH 02.07.1985, 84/14/0150). Für Arbeitnehmer, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz unterliegen, kommt…

LStR 2002 Rz 11053–1111442.5.13 § 67 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse zu leisten sind und der Arbeitgeber daher an diese Kasse die vorgeschriebenen Beiträge zu entrichten hat, liegt eine Änderung des Dienstverhältnisses vor, die für eine begünstigte Besteuerung der Abfertigungszahlung nicht schädlich ist. Rz 11074: § 67 Abs. 3 und 6…

EStR 2000 Rz 3330–33358.5 Vorsorge für Abfertigungen
geltende FassungRichtlinien12.01.2009

8.5 Vorsorge für Abfertigungen 8.5.1 Allgemeines 8.5.1.1 Abfertigungsverpflichtungen und Vordienstzeiten Rz 3330: Die Bildung einer Abfertigungsrückstellung nach § 14 Abs. 1 EStG 1988 ist nur zulässig für gesetzliche oder kollektivvertragliche Abfertigungsansprüche für Abfertigungsansprüche, die den gesetzlichen (kollektivvertraglichen) Abfertigungsansprüchen dem Ausmaß…

LStR 2002 Rz 121229a Haftung bei Beauftragung zur Erbringung von Bauleistungen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…bei Weitergabe von Bauleistungen eine Haftung des Auftraggebers (Auftrag gebendes Unternehmen) für lohnabhängige Abgaben des beauftragten Bauunternehmens eingeführt. Die Haftung für lohnabhängige Abgaben knüpft zum großen Teil an dieselben Voraussetzungen wie die Haftung im Bereich des Sozialversicherungsrechts für Beiträge und Umlagen an österreichische Krankenversicherungsträger nach §…

LStR 2002 Rz 10696–1075642.5.9 § 26 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…wenn eine solche nicht unmittelbar im Anschluss an die Dienstverrichtung und/oder auf direktem Weg erfolgt. Die Kosten der Rückreise fallen daher auch dann unter § 26 Z 4 EStG 1988, wenn anschließend an die Dienstverrichtung ein Urlaub am Ort der Dienstverrichtung in Anspruch genommen wird…

LStR 2002 Rz 1142–114420.4 Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Lohnbestandteil vorausgesetzt wird, macht deutlich, dass das Tatbestandsmerkmal des Vorliegens einer Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit für sich allein noch nicht dazu führt, dass ein Teil des für solche Arbeiten bezahlten Lohnes steuerfrei ist. Vielmehr muss die Art der Entlohnung darauf schließen lassen, dass in ihr…

LStR 2002 Rz 1045842.5.6 § 18 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

42.5.6 § 18 EStG 1988 Rz 10458: § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 - Zukunftssicherung während Zeiten des Präsenzdienstes bzw. Karenzurlaubes (Rz 84 und Rz 458) Siehe Rz 10084

LStR 2002 Rz 129539.1.3 Bausparkassen in Österreich
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

39.1.3 Bausparkassen in Österreich Rz 1295: Folgende Bausparkassen verfügen derzeit über eine Konzession zum Geschäftsbetrieb im Inland: Allgemeine Bausparkasse reg. Gen.m.b.H., Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG, Bausparkasse Wüstenrot AG, Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H.

EStR 2000 Rz 6827–6831Baukostenzuschuss
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

Baukostenzuschuss Rz 6827: Die Vorauszahlung eines Teils des monatlichen Mietentgeltes in Form eines Baukostenzuschusses stellt keine Entschädigung iSd §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 32 Z 1 lit. a EStG 1988 dar (VwGH 10.7.1964, 0012/63; VwGH 18.12.1964…

LStR 2002 Rz 45–483.3.5 Arbeitslosengeld, Notstandshilfe usw. (§ 3 Abs. 1 Z 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Karenzurlaubshilfe und Überbrückungshilfe bzw. nach landesgesetzlichen Vorschriften gewährten Aushilfen (§ 3 Abs. 1 Z 5 lit. b und c EStG 1988), sowie das Kinderbetreuungsgeld gemäß Kinderbetreuungsgeldgesetz, BGBl. I Nr. 103/2001, und das Pflegekarenzgeld gemäß § 21c Abs. 1 des Bundespflegegeldgesetzes. Die Schlechtwetterentschädigung nach dem Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz…

LStR 2002 Rz 649–6559.1.3 Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…verbrauchten Urlaub, für Mehrarbeit oder besondere Leistungen. Siehe Rz 1084 ff. 9.1.3.3 Aufsichtsratsvergütungen Rz 651: Aufsichtsratsvergütungen sind gemäß § 22 Z 2 EStG 1988 Einkünfte aus selbständiger Arbeit. 9.1.3.4 Aufwandsentschädigungen Rz 652: Aufwandsentschädigungen sind grundsätzlich zur Gänze steuerpflichtig, und zwar…

LStR 2002 Rz 110819.9 Besteuerung von Ersatzleistungen (sowie freiwillige Abfertigungen oder Abfindungen für diese Ansprüche) für nicht verbrauchten Urlaub und für nicht konsumierte Postensuchtage (§ 67 Abs. 8 lit. d EStG 1988).
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…8 lit. d EStG 1988 vorzunehmen, und zwar auch dann, wenn der Anspruch auf Ersatzleistungen für nicht verbrauchten Urlaub in Form einer freiwilligen Abfindung oder einer freiwilligen Abfertigung abgegolten wird (VwGH 29.1.2004, 2000/15/0113). Werden derartige Ersatzleistungen hingegen erst im Rahmen von…

LStR 2002 Rz 108919.6.3 Zusätzliche Begünstigung für freiwillige Abfertigungen
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…bleibt es dem Arbeitnehmer überlassen, "bis zu welchem Zeitpunkt zurück die Dienstverhältnisse nachgewiesen werden". Der Nachweis muss beim aktuellen Dienstverhältnis beginnen und hat in zeitlicher Hinsicht so weit zurück zu erfolgen, wie es dem Arbeitnehmer möglich ist oder opportun erscheint. Ein Außerachtlassen einzelner Jahre bzw…

LStR 2002 Rz 56–653.3.10.2 Voraussetzungen für die Steuerfreiheit
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…EStG 1988 in typisierender Betrachtungsweise immer dann anzunehmen, wenn es sich um Tätigkeiten handelt, die zu Bauarbeiten im engeren Sinn zählen. Dazu zählen insbesondere die Errichtung, Aufstellung, Inbetriebnahme, Instandsetzung, Instandhaltung, Wartung oder der Umbau von Bauwerken (inklusive Fertigbauten) und ortsfesten Anlagen, Demontage, Abbauarbeiten sowie Abbrucharbeiten…