…KZ 245 ein. Erfolgt die Auszahlung durch den Arbeitgeber, fließen die Bezüge in den Lohnzettel des Arbeitgebers ein (Lohnzettelart 1). Erfolgt die Auszahlung durch die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK), hat sie bis zum 31. Jänner des Folgejahres einen Lohnzettel der Lohnzettelart 20 (Beschäftigungszeitraum Kalenderjahr…
…BGBl. Nr. 414/1972, die direkt von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) ausgezahlt werden, unterliegen ebenfalls einer (vorläufigen) pauschalierten Besteuerung von 20% (bis 31.12.2020 22%). Betreffend die Verpflichtung zur Ausstellung und Übermittlung von Lohnzetteln (§ 84 EStG 1988) gelten die Ausführungen in Rz…
… 67 Abs. 5 erster Teilstrich EStG 1988). Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) hat das Urlaubsentgelts und die Urlaubsabfindung im Sinne der Rz 1083 zu versteuern. Die Bauarbeiter- Urlaubs- und AbfertigungskasseBUAK hat die Lohnsteuer nur dann einzubehalten und abzuführen, wenn sie für das laufende Kalenderjahr…
…Person nach GMSG darstellt. Zur Verwaltungsvereinfachung sowohl bei der BUAK als auch bei den meldenden Finanzinstituten bestehen keine Bedenken, wenn im Zusammenhang mit der Errichtung von besonderen Konten im Sinne von § 8 Abs. 3 BUAG von der Einholung einer Selbstauskunft bei der BUAK abgesehen wird.
…1 und 3 BUAG sind demnach zur Hälfte als laufender Bezug und zur Hälfte als sonstiger Bezug zu behandeln. Für das Urlaubsentgelt gemäß § 8 BUAG gilt unabhängig davon, ob die Auszahlung durch den Arbeitgeber oder die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) erfolgt, gemäß § 67 Abs…