RIS AI
7 117 Treffer335 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1413–142327.4.1.3. Erfüllungsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.4.1.3. Erfüllungsübernahme Rz 1413: Eine Erfüllungsübernahme stellt keinen Schuldbeitritt dar und unterliegt nicht der Gebühr gemäß § 33 TP 7 GebG. Bei der Erfüllungsübernahme (§ 1404 ABGB) verpflichtet sich lediglich der Übernehmer intern gegenüber dem Schuldner, dessen Gläubiger zu befriedigen. Die Erfüllungsübernahme (interne Schuldübernahme…

GebR 2025 Rz 1146–114917.2.3. Vertragsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

17.2.3. Vertragsübernahme Rz 1146: Die Vertragsübernahme ist mangels Parteienidentität kein Anwendungsfall des § 21 GebG. Die Vertragsübernahme ist ein eigenes Rechtsinstitut und bewirkt, dass durch einen einheitlichen Akt nicht nur die Gesamtheit aller wechselseitigen Rechte und Pflichten übertragen wird, sondern dass der Vertragsübernehmer an…

GebR 2025 Rz 1424–143527.4.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.4.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1424: Die Gebühr beträgt 1% vom Wert der verbürgten Verbindlichkeit. Rz 1425: Der Wert der verbürgten Verbindlichkeit ergibt sich vorbehaltlich von Sonderregelungen des GebG nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes 1955. Auf die Pro-fisco Klausel des § 22 GebG…

ZK-22601.9.2. Einzelsicherheit durch Bürgschaftsleistung
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

1.9.2. Einzelsicherheit durch Bürgschaftsleistung 1.9.2.1. Bürgschaftsurkunde Vordruck Für die Einzelsicherheit durch Bürgschaftsleistung ist eine Bürgschaftsurkunde nach dem Muster im Anhang 32-01 UZK-IA zu verwenden. Aufbewahrung Ist die Stelle der Bürgschaftsleistung nicht gleichzeitig Abgangszollstelle, so bewahrt sie eine Kopie…

UZK-DAAnhang 32-02 Verpflichtungserklärung - Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 32-02 Verpflichtungserklärung - Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln GEMEINSAMES VERSANDVERFAHREN/UNIONSVERSANDVERFAHREN (1)Bürge: Name und Vorname oder Firmenbezeichnung (2)Bürge: Vollständige Anschrift (3)Sehen die Rechtsvorschriften des betreffenden Landes ein Wahldomizil nicht vor, so hat der Bürge in diesem Land einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen; die unter…

LStR 2002 Rz 3385.9.7 Bürgschaften
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

5.9.7 Bürgschaften Rz 338: Aufwendungen eines Arbeitnehmers aus einer zu Gunsten des Arbeitgebers übernommenen Bürgschaft können Werbungskosten sein, wenn die Bürgschaftsübernahme beruflich veranlasst war. Eine berufliche Veranlassung kann insbesondere im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen anzunehmen sein. Die Übernahme von Verpflichtungen einer GmbH durch einen…

ZK-2260Anhang 10AC "Übernahme - Bahn"
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

Anhang 10AC "Übernahme - Bahn" | Sprachen | Vermerke | ES | Retoma de carga - ferrocarril | DK | OVERTAGELSE - JERNBANE | DE | Übernahme - Bahn | GR |   | IR | Acceptance Railway | UK | Acceptance - Railway | FR | Prise en charge…

EStR 2000...ABC der Vereinbarungen:
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…zwischen Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern von Bedeutung | VwGH 26.5.1993, 89/13/0082 | Fremdunüblichkeit der Bürgschaftsübernahme eines Rechtsanwaltes bei Verknüpfung der Erlangung einer Syndikusposition und gleichzeitiger Übernahme einer Beteiligung an jener GmbH, deren Syndikus er werden soll | VwGH 30.9.1999…

EStR 2000 Rz 1196–11995.4.8 Rechtsbeziehungen zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…26.5.1999, 99/13/0039, 99/13/0072). Rz 1198: Nach der im Wirtschaftsleben geübten Praxis hält eine Bürgschaftsübernahme eines Rechtsanwaltes für einen Klienten dann dem Fremdvergleich nicht stand, wenn zwar eine Verknüpfung der Erlangung einer Syndikusposition mit dieser Bürgschaft besteht, die getroffene Vereinbarung…

EStR 2000 Rz 1506–1511Bilder
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…betr. Rechtsanwalt). Dies gilt selbst dann, wenn durch die Bürgschaftsübernahme eine drohende Insolvenz des Klienten verhindert und dadurch eine bereits bestehende Honorarforderung gesichert werden soll (VwGH 22.2.1993, 92/15/0051; VwGH 21.3.1996, 95/15/0092).Die diesbezüglichen Aufwendungen können bei einem…

EStR 2000 Rz 6611–661222.2.5 Beispiele
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…RV/5101768/2014; siehe auch Rz 115a). Bürgschaftsübernahme gegen Entgelt. Die Zustimmung von Wohnungseigentümern zum Ausbau des Dachbodens durch einen Wohnungseigentümer gegen Erbringung von Sanierungsmaßnahmen an deren Eigentumswohnungen (zB Austausch der Fenster). Entgelte für den Verzicht auf ein höchstpersönliches Recht (vgl. VwGH 31.1.2018…

VPR 2021 Rz 125–1291.3.3.3. Garantien, Bürgschaften und Patronatserklärungen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…zB bei gegenseitigen Garantien im Cash-Pool (Rz 123) der Fall sein. Rz 127: Für Bürgschaftsübernahmen (Garantien) innerhalb des Konzerns ist eine fremdübliche Provision zu leisten, wenn die Bürgschaftsübernahme aus wirtschaftlichen Gründen und nicht auf Grund des Gesellschaftsverhältnisses erfolgt. Beispiel: Eine österreichische Muttergesellschaft übernimmt für…

LStR 2002 Rz 828–83212.3.5 Zwangsläufigkeit (§ 34 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

…22.03.2010, 2007/15/0256) oder sich als Folge eines vom Steuerpflichtigen übernommenen Unternehmerwagnisses darstellt (vgl. beispielsweise VwGH 20.11.1996, 96/15/0004, betr. Bürgschaftsübernahme zur Erhaltung von Arbeitsplätzen; VwGH 17.12.1998, 97/15/0055, bzw. VwGH 16.12.1999, 97/15…

LStR 2002 Rz 893–89412.8.11 Bürgschaft
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

…02.03.1993, 9393/14/0018/14/0018; VwGH 10.9.1998, 93/15/0051) sowie für eine Bürgschaftsübernahme durch einen Kommanditisten (Geschäftsführer der Komplementär-GmbH) für die KG, wenn dies im Rahmen des Unternehmerwagnisses geschieht (VwGH 20.11.1996, 96/15/0004). Allenfalls können…

KStR 2013 Rz 706–719Betrieb gewerblicher Art
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…eine nicht verrechnete Avalgebühr führt zu keinen weiteren steuerlichen Konsequenzen. Zu einer verdeckten Ausschüttung führt auch der spätere Verzicht auf den möglichen Regressanspruch, wenn die Bürgschaftsübernahme unter fremdüblichen Bedingungen erfolgt ist, in diesem Fall führt auch die fehlende Verrechnung einer Avalgebühr zu einer verdeckten Ausschüttung…

LStR 2002Einleitung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…dargestellt (Rz 813a bis 813c). Außergewöhnliche Belastungen (§§ 34 und 35 EStG 1988) Die Bürgschaftsübernahme zur Erhaltung der Arbeitsplätze oder die Abwendung der Insolvenzgefahr sind nicht zwangsläufig (Rz 828). Definition des Begriffes "Katastrophenschaden"; zu einer außergewöhnlichen Belastung führen Katastrophenschäden, die den in- oder ausländischen Hauptwohnsitz betreffen…

UZK-IAAnhang 32-01 Verpflichtungserklärung des Bürgen - Einzelsicherheit
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

Anhang 32-01 Verpflichtungserklärung des Bürgen - Einzelsicherheit I. Verpflichtungserklärung des Bürgen 1.Der Unterzeichner 1) . .................................................................................................... mit Wohnsitz (Sitz) in 2) ……......................................................................................... leistet hiermit bei der Zollstelle der Sicherheitsleistung ……………….................................. bis zu einem Höchstbetrag von .................................................................................... selbstschuldnerische Bürgschaft gegenüber der Europäischen…

UZK-DAAnhang 32-01 Verpflichtungserklärung des Bürgen - Einzelsicherheit
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 32-01 Verpflichtungserklärung des Bürgen - Einzelsicherheit Gemeinsame Datenanforderungen (1)Bürge: Name und Vorname oder Firmenbezeichnung (2)Bürge: Vollständige Anschrift (3)Zollstelle der Sicherheitsleistung (4)Höchstbetrag der Sicherheitsleistung (5)Name und Vorname oder Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift des Sicherheitsleistenden (6)Angabe eines der folgenden Zollvorgänge…

UZK-DAAnhang 32-03 Verpflichtungserklärung des Bürgen - Gesamtsicherheit
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 32-03 Verpflichtungserklärung des Bürgen - Gesamtsicherheit Gemeinsame Datenanforderungen (1)Bürge: Name und Vorname oder Firmenbezeichnung (2)Bürge: Vollständige Anschrift (3)Zollstelle der Sicherheitsleistung (4)Höchstbetrag der Sicherheitsleistung (5)Name und Vorname(n) oder Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift des Sicherheitsleistenden. (6)Referenzbeträge für die einzelnen…

UZK-IAAnhang 32-02 Verpflichtungserklärung des Bürgen - Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

Anhang 32-02 Verpflichtungserklärung des Bürgen - Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln Gemeinsames Versandverfahren/Unionsversandverfahren I. Verpflichtungserklärung des Bürgen 1.Der Unterzeichner 1)) .................................................................................................... mit Wohnsitz (Sitz) in 2)) ............................................................................................... leistet hiermit bei der Zollstelle der Sicherheitsleistung ……………………............................. selbstschuldnerische Bürgschaft gegenüber der Europäischen…