5.9.10 Fachliteratur Rz 353: Aufwendungen für Fachliteratur, die im Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre steht, sind als Werbungskosten absetzbar (zB Gesetzeskommentar eines Richters). Es genügt, wenn die Aufwendungen an sich - auch ohne konkret erkennbare Auswirkung auf die Einkünfte - geeignet sind, die Berufschancen zu…
Bilder Rz 1506: Siehe "Kunstwerke" (Rz 1586). Bildungsfreibetrag Rz 1507: Siehe Rz 1352Randzahl 1507: derzeit frei ff. Blumenspenden Rz 1508: Siehe auch "Geschenke" (Rz 1548) sowie Rz 4715 "Blumenspenden". Brillen Rz 1509: Die Aufwendungen sind nicht abzugsfähig, selbst wenn die Brille für die betriebliche oder…
5.9.21.5 Fachliteratur Rz 383e: Aufwendungen für Fachliteratur sind als Werbungskosten absetzbar (Rz 353). Die Fachliteratur muss jedoch im Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre stehen. Allgemein bildende Werke (zB Nachschlagwerke, Lexika) stellen keine Fachliteratur dar. Zeitungen sind nach den allgemeinen Grundsätzen nicht absetzbar…
14.2.2.2 ABC der nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung Armbanduhr Rz 4710: Sie ist als Gegenstand des täglichen Lebens der privaten Lebensführung zuzurechnen (VwGH 18.11.1960, 0291/60). Ausbildungskosten Rz 4711: Siehe Rz 1376 f. Autogenes Training Rz 4712: Aufwendungen für autogenes…
5.9.14.8 Absetzbare Aufwendungen Rz 365: Als Werbungskosten kommen in Betracht: Unmittelbare Kosten der Aus- und Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen: Kursgebühren, Kosten für Kursunterlagen, Skripten und Fachliteratur, Kosten des PC bei einer Computerausbildung (siehe auch Rz 339). Kosten der Anschaffung von Hilfsmittel wie zB…
Aktenkoffer, Aktentasche, Aktenmappe Rz 1467: Die Aufwendungen sind bei ausschließlicher oder zumindest weitaus überwiegender betriebsbezogener Nutzung (zB Transport oder Aufbewahrung betrieblich oder beruflich verwendeter Unterlagen, wie zB Gerichtsakten eines Rechtsanwaltes, steuerliche Unterlagen eines Steuerberaters, Unterlagen eines auf Werkvertragsbasis tätigen Außendienstmitarbeiters, usw.) abzugsfähig. Anbahnungsspesen Rz 1468…
6.4 Anschaffungs- und Herstellungskosten, Teilwert 6.4.1 Anschaffungskosten 6.4.1.1 Allgemeines Rz 2164: Das EStG 1988 enthält keine gesetzliche Umschreibung des Begriffes. Da die allgemeinen und die unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im Bereich der Anschaffungskosten nicht voneinander abweichen, gilt der unternehmensrechtliche…
Fachbücher, Fachliteratur, Fachzeitschriften Rz 1525: Abzugsfähige Aufwendungen liegen dann vor, wenn sie derart auf die spezifischen betrieblichen oder beruflichen Bedürfnisse des Steuerpflichtigen abgestellt sind, dass ihnen die Eignung fehlt, private Bedürfnisse literarisch interessierter Bevölkerungskreise zu befriedigen (VwGH 22.3.1991, 87/13/0074). Es ist…
5.9.27 Studienreisen 5.9.27.1 Voraussetzungen Rz 389: Eine berufliche Veranlassung liegt nur dann vor, wenn die Reise ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist. Die (nahezu) ausschließliche berufliche Veranlassung von Kongress-, Studien- und Geschäftsreisen ist durch Anlegung eines strengen Maßstabs festzustellen…
Kongress Rz 1575: Siehe "Studienreisen" (Rz 1651). Konventionalstrafe Rz 1576: Siehe "Strafen" (Rz 1649). Konversationslexikon Rz 1577: Siehe "Fachliteratur" (Rz 1525). Kosmetika Rz 1578: Siehe Rz 4732, Stichwort "Kosmetika". Körperbehinderung Rz 1579: Siehe Rz 4733, Stichwort "Körperbehinderung", sowie LStR 2002, Rz 839 bis 864. Kraftfahrzeug…
Vermögensumschichtung Rz 1679: Ist ein Gehaltsvorschuss (an die Ehegattin) als Darlehen zu qualifizieren (wenn sie ein Vielfaches des laufenden Arbeitslohnes ausmachen, für einen bestimmten Zweck gewährt und nach einem festen Tilgungsplan zurückgezahlt werden), führt die Hingabe zu keinen Betriebsausgaben. Ausgenommen davon ist ein echter Gehaltsvorschuss…
5.9.8 Computer Rz 339: Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Computers einschließlich des Zubehörs (zB Disketten, Drucker, Modem, Scanner) sind Werbungskosten, soweit eine berufliche Verwendung eindeutig feststeht (kein Aufteilungsverbot). Eine berufliche Verwendung wird grundsätzlich anzunehmen sein, wenn das Gerät auf dem Arbeitsplatz…
5.2.2 Aufwandszuordnung Rz 1093: Grundsätzlich sind Aufwendungen bei dem Betrieb zu berücksichtigenund Ausgaben sind jener Einkunftstätigkeit zuzuordnen, der zur Leistung verpflichtet ist unddurch die sie auch tatsächlich leistetkonkret veranlasst werden (siehe VwGH 16.12.198628.11.2007, 2004/15/012885/14/0098; VwGH…
5.9.21.7 Nachweis und Geltendmachung von Werbungskosten Rz 383g: Sollen Werbungskosten bereits im laufenden Jahr berücksichtigt werden, so müssen sie bis spätestens 30. Juni des laufenden Jahres beim zuständigen FA (Formular L 54) glaubhaft gemacht werden. Auf Grund eines solchen Antrages wird ein…
Messen Rz 1595: Aufwendungen für die Teilnahme an Messen und Ausstellungen sind Betriebsausgabe, siehe dazu auch unter "Ausstellung" (Rz 1483). Miet- und Pachtzahlungen Rz 1596: Miet- und Pachtzahlungen sind Betriebsausgaben, sofern sie für betrieblich genutzte Wirtschaftsgüter bezahlt werden. In Bezug auf die Verteilung von Vorauszahlungen…
Finanzierungskosten Rz 1531: Siehe Rz 1421 ff. Firmenwert Rz 1532: Zur Abschreibbarkeit siehe Rz 3187 ff. Fitness-Studio Rz 1533: Siehe Rz 4719, Stichwort "Fitness-Studio". Flugzeug Rz 1534: Siehe Rz 4783 ff. Randzahl 1535: derzeit frei Forschungsprämie - Feststellungsbescheid Rz 1535a: Kosten für eine Bestätigung…
Waffen Rz 1695: Siehe Rz 4755, Stichwort "Waffen". Wecker Rz 1696: Siehe Rz 4756, Stichwort "Wecker". Werbung Rz 1697: Die Kosten der betrieblich veranlassten Werbung sind abzugsfähig (zB Fernsehspots, Einschaltung in Tageszeitungen). Zur Bewirtung siehe Rz 4808 ff, zu Werbegeschenken siehe Stichwort "Geschenke" (Rz 1548…
Betrieb gewerblicher Art Rz 706: In der Beziehung zwischen dem Betrieb gewerblicher Art und der Trägerkörperschaft können grundsätzlich verdeckte Ausschüttungen zum Tragen kommen (VwGH 30.11.1981, 3166/79, 3225/79, 3226/79, 3227/79, VwGH 21.10.1999, 94/15/0113; EStR 2000 Rz…
4.8.2 Anschaffungskosten im betrieblichen Bereich Rz 790: Nach § 27a Abs. 4 Z 2 EStG 1988 sind bei Kapitalanlagen und Derivaten, die einem der beiden besonderen Steuersätze (25% bzw. 27,5%) unterliegen, die Anschaffungskosten ohne Anschaffungsnebenkosten anzusetzen. Für im Betriebsvermögen gehaltene Kapitalanlagen und Derivate…
18.8. Buchmäßiger Nachweis 18.8.1. Allgemeines Rz 2581: Nach dem UStG 1994 ist ein buchmäßiger Nachweis in folgenden Fällen vorgesehen: § 6 Abs. 1 Z 3 lit. a bis c UStG 1994: Die Beförderung von Gegenständen und sonstige Leistungen, die sich auf die eingeführten…