3 Steuerbefreiungen (§ 3 EStG 1988) 3.1 Allgemeines zu den einzelnen Steuerbefreiungen Siehe LStR 2002 Rz 18 bis 22. 3.2 Die einzelnen Steuerbefreiungen 3.2.0 Beihilfen des Arbeitsmarktservices (§ 3 Abs. 1 Z 5 lit. d EStG 1988) Rz 300: Gemäß § 3 Abs. 1…
…wenn die wirtschaftliche Existenz des nahen Angehörigen überhaupt verloren zu gehen droht, dieser also seine berufliche Existenz nicht auch auf andere ihm zumutbare Weise hätte erhalten können. Die besicherten Kredite dürfen nicht dazu dienen, den Betrieb des Schuldners zu erweitern oder ihm sonst bessere Ertragschancen…
… Bürgschaftserklärungen von Kreditunternehmungen an Körperschaften des öffentlichen Rechtes sowie an Eisenbahnunternehmungen, die dem öffentlichen Verkehr dienen; Bürgschaftserklärungen, die zu gemäß § 33 TP 5 Abs. 4 Z 1 GebG gebührenfreien Wohnungsmietverträgen (siehe Rz 1353 ff) abgegeben werden. Rz 1433: Bürgschaften zu Darlehensverträgen, Kreditverträgen und Haftungs- und…
…ausgefolgt. Bürge Die Zulassung eines Bürgen richtet sich im Anwendungsgebiet nach § 58 ZollR-DG. Gemäß § 58 ZollR-DG sind als taugliche Steuerbürgen zugelassen: akkreditiertes Kreditinstitut oder Finanzinstitut oder Versicherungsunternehmen, das den Wohnsitz, Sitz oder Niederlassung in der Union hat. Die Haftung des Bürgen wird durch…
5.9.7 Bürgschaften Rz 338: Aufwendungen eines Arbeitnehmers aus einer zu Gunsten des Arbeitgebers übernommenen Bürgschaft können Werbungskosten sein, wenn die Bürgschaftsübernahme beruflich veranlasst war. Eine berufliche Veranlassung kann insbesondere im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen anzunehmen sein. Die Übernahme von Verpflichtungen einer GmbH durch einen…
Bilder Rz 1506: Siehe "Kunstwerke" (Rz 1586). Bildungsfreibetrag Rz 1507: Siehe Rz 1352Randzahl 1507: derzeit frei ff. Blumenspenden Rz 1508: Siehe auch "Geschenke" (Rz 1548) sowie Rz 4715 "Blumenspenden". Brillen Rz 1509: Die Aufwendungen sind nicht abzugsfähig, selbst wenn die Brille für die betriebliche oder…
…gelten gemäß § 1 Abs. 2 Z 1 lit. a Kreditinstitute im Sinne des § 1 Bankwesengesetz (BWG), deren überwiegender satzungsmäßiger und tatsächlicher Unternehmensschwerpunkt die Finanzierung von Wohnbauten ist. Der Unternehmensschwerpunkt einer Wohnbaubank ist die Finanzierung von Wohnbauten im weiteren Sinne, wenn sie die ihr zur Verfügung…
…Kapitalanlagen bezeichnet, die zur Tilgung eines endfälligen Kredites angespart werden. Dabei werden nur die anfallenden Zinsen laufend beglichen, während zur Tilgung des endfälligen Kredites langfristige Veranlagungsprodukte - als Tilgungsträger oder Tilgungsersatzmittel bezeichnet - angespart werden. Um die aufgrund der Steuerpflicht der Tilgungsträgergewinne entstehende Finanzierungslücke zu verhindern, ist…
…94 Bürge (1) Der in Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe b genannte Bürge ist ein im Zollgebiet der Union ansässiger Dritter. Sofern es sich nicht um ein in der Union nach den geltenden Unionsvorschriften akkreditiertes Kreditinstitut oder Finanzinstitut oder Versicherungsunternehmen handelt, muss der Bürge von…
…nehmen und insb. zu prüfen ist, ob der Rückkauf von Lebensversicherungen zumutbar ist. Wird der Betrag des rechnerischen Einnahmenüberschusses nicht zur Kredittilgung verwendet, wird die vormalige Betriebsschuld mit diesem Betrag (rechnerischer Einnahmenüberschuss) zur Privatschuld. Es kommt daher zu einer Aufteilung der vormaligen Betriebsschuld. Nur jener…
…Sicherheitstiteln berechtigten Personen" Liste der zur Ausgabe von TC32-Einzelsicherheitstiteln berechtigten Bürgen (Stand 29.12.2006) Diese Liste beruht auf den Mitteilungen der Mitgliedstaaten und der EFTA-Länder. Verzeichnis der Bürgen | Land | Bürge | Tag der Annahme | Bemerkungen | Belgien | - |…
…Gleiches gilt, wenn der Gesellschafter das Darlehen aus seinem Einzelunternehmen gewährt und die Darlehensgewährung auf seine Gesellschafterfunktion zurückzuführen ist. Eine Ausnahme stellt die Darlehensgewährung durch ein Kreditinstitut zu fremdüblichen Bedingungen dar (VwGH 17.2.1988, 87/13/0028). Die Darlehensgewährung durch eine Trägerkörperschaft (Körperschaft öffentlichen…
…verdeckte Ausschüttung, weil für sie keine Sicherheit vereinbart wurde, sofern die Konzernbeziehung für sich gesehen schon eine Sicherheit bedeutet). Rz 722: Zahlungen des laufenden privaten Verbrauches des Anteilsinhabers der Körperschaft bedürfen eindeutiger Vereinbarungen (über Rückzahlung, Zinsfälligkeiten, Kreditrahmen, Sicherheiten; siehe unter "Entnahmen", Rz 750). Die Bonität…
…Langfristige, formal unverzinsliche oder nicht marktüblich verzinste Verbindlichkeiten sind ab einem Wirtschaftsjahr, das im Jahr 2015 beginnt, marktüblich abzuzinsen, wenn sie in wirtschaftlicher Betrachtungsweise Zinskomponenten enthalten ("verdecktes Kreditgeschäft"). Diese stellen nicht Anschaffungskosten der Verbindlichkeit, sondern laufenden Zinsaufwand dar (VwGH 23.11.1994, 91/13/0111)…
18.2.3.221.2.3.2 Zuordenbarkeit der Finanzierungsaufwendungen Rz 1278: Es bedarf einer kausalen Sachverhaltsfeststellung, dass der Beteiligungserwerb und eine zeitnah gelagerte Kreditaufnahme nach Entstehung und Zweckbestimmung miteinander verbunden sind. Der Veranlassungszusammenhang bestimmt sich nach der tatsächlichen Darlehensverwendung, die auf den Erwerb einer…
12.8.12 Darlehen Rz 895: Die Schuldaufnahme zur Bestreitung von Aufwendungen, die an sich eine außergewöhnliche Belastung darstellen, stellt noch keinen Aufwand dar. Erst die Schuldtilgung kann - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - zu einer Belastung führen (VwGH 19.2.1986, 84/13/0011; VwGH…
2.14.7 Finanzierungsbereich (§ 6b Abs. 2, 3 und 4 KStG 1988) Rz 304: § 6b Abs. 2 KStG 1988 regelt die Investitionsmöglichkeiten von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften im Finanzierungsbereich. Diese können ausschließlich in operative Unternehmen in der Frühphase (Rz 305 f) und Unternehmen in der Wachstumsphase (Rz 307…
7.6.2 Achtjährig gebundene Beträge (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG 1988) 7.6.2.1 Begünstigte Unternehmen Rz 497: Mindestens achtjährig gebundene Beträge, die vom Wohnungswerber zur Schaffung von Wohnraum an Bauträger, das sind gemeinnützige Bau-, Wohnungs- und Siedlungsvereinigungen, Unternehmen, deren…
5.5.13.2 Betrieblich genutzte Liegenschaften und Fremdmittelzuordnung Rz 1429: Verbindlichkeiten für Liegenschaften belasten diese gleichmäßig. Daher sind die Zinsen in dem Ausmaß abzugsfähig, mit dem die Liegenschaft dem Betriebsvermögen zuzurechnen ist (VwGH 21.5.1985, 85/14/0004). Rz 1430: Bei einem hergestellten…
…97/15/0164). Ein enger zeitlicher Zusammenhang mit der Anschaffung von Wirtschaftsgütern rechtfertigt den Schluss, dass die Kreditschuld mit der Anschaffung in ursächlichem Zusammenhang steht (VwGH 26.6.1984, 83/14/0204). Aus einer für frühere Zeiträume durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung ergibt sich hinsichtlich der Zuordnung…