…als unrichtig erkannten - Verwaltungsübung führt nicht zu einer unbilligen HärteRechtsauslegungen des Verfassungsgerichtshofes oder des Einzelfalles. Die Einhebung der Abgabe ergibt sich lediglich als Auswirkung der allgemeinen Rechtslage,Verwaltungsgerichtshofes abweicht, wenn im Vertrauen auf die betreffende Rechtsprechung für die Verwirklichung des die alle Abgabepflichtigen in gleicher…
…und Pflichten, wodurch die Kontinuität der Rechtsverhältnisse sichergestellt werden soll. 1.3.1.2. Gesellschaftsrechtliche Gesamtrechtsnachfolge Rz 115: § 225a Abs. 3 Z 1 AktG bewirkt den Übergang sämtlicher privatrechtlicher Rechtsverhältnisse des Rechtsvorgängers. Rz 116: Für öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnisse fehlt eine vergleichbare allgemeine normative Aussage. Diese…
…den allgemeinen Grundsätzen gemäß § 1 IF-VO keine Auswirkungen (siehe Rz 379). Im Falle von negativen Innenfinanzierungsständen ist bei side-stream-Einbringungen der Logik des § 20 Abs. 4 UmgrStG entsprechend wie mit negativen Anschaffungskosten bzw. Buchwerten umzugehen (siehe Rz 1130); die negative Innenfinanzierung der übertragenden…
…wird und sich die Ausführungen der VereinsR 2001 in der gegenwärtigen Form auf die derzeitige Rechtslage beziehen. Nach dem derzeitigen Wissensstand sind allerdings keine wesentlichen Auswirkungen dieses neuen Vereinsgesetzes auf den abgabenrechtlichen Bereich zu erwarten. Die VereinsR 2001 sind ab der Veranlagung 2001 generell anzuwenden…
…Körperschaftsteuer- oder Einkünftefeststellung betreffen, haben auf den Fristenlauf keine Auswirkung. Nachträgliche Änderungen in Bezug auf die zuerkannte Prämie sind nach Maßgabe des § 108c Abs. 4 EStG 1988 im Rahmen der Bescheiderlassung gemäß § 201 BAO zu beurteilen. Fortsetzung des Beispiels: Das abweichende Wirtschaftsjahr 2022/2023 beginnt…
…zu dokumentieren. Die Darstellung der steuerrechtlichen Werte in Bilanzform ist dann nicht erforderlich, wenn im Verschmelzungsvertrag die Abweichungen zwischen UGB-Bilanz und Steuerbilanz beschrieben werden und auch das steuerliche Verschmelzungskapital dargestellt wird. 1.2.5. Steuerliche Bewertung 1.2.5.1. Allgemeines Rz 100: Zur…
…somit in diesem Fall 140 (1.000*0,14). A hat die Wertsteigerungen, die ab dem Wechsel der Gewinnermittlungsart bis zum Zusammenschlussstichtag eingetreten sind, nach allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätzen zu ermitteln. Die zu versteuernden stillen Reserven betragen somit 500 (Teilwert im Zeitpunkt des Zusammenschlusses 1.500 minus…
…Rechtslage für ab 1.1.2019 ausgestellte Gutscheine Einzweckgutschein: Die entgeltliche Übertragung eines Einzweckgutscheins gilt bereits als Erbringung der darin bezeichneten Leistung und unterliegt der Besteuerung nach den allgemeinen Besteuerungsvorschriften (Soll- oder Istbesteuerung). Mehrzweckgutschein Einzweckgutschein: Die entgeltliche Übertragung eines Einzweckgutscheins gilt bereits als Erbringung der…
…sodass mit Grund angenommen werden könnte, ein Erwerber des ganzen Unternehmens hätte für das Betriebsgebäude nicht einmal die Beträge der Bilanzwerte aufgewendet (VwGH 21.5.1965, 0240/65). 6.21.2.3 Anschaffungsnahe Erhaltungsaufwendungen Rz 2620: Rechtslage für (anschaffungsnahe) Erhaltungsaufwendungen, die bis 31.12.2010…
…und von diesem in der Gruppenveranlagung 02 erfasst. [Grafik] [Grafik] 3.10.2.1.3. Einbringung im Zusammenhang mit einer Beteiligungsgemeinschaft Rz 1245d: Für Zeiträume bis zum Inkrafttreten des AbgÄG 2010, BGBl. I Nr. 34/2010, gilt Folgendes (Rechtslage für zum 30.6…
…3.9 Auswirkungen eines nachträglich zu aktivierenden Aufwandes Rz 3163: Kommt es bei einem Gebäude nachträglich zu aktivierungspflichtigen Aufwendungen, so erhöhen diese Aufwendungen den Restbuchwert. Dieser erhöhte Restbuchwert ist sodann auf die sich aus dem jeweiligen AfA-Satz ergebende Restnutzungsdauer abzuschreiben. Beispiel 1: Rechtslage bis…
…Anwendung. Rechtslage bis Veranlagung 2023: Da die Bestimmung des § 3 Abs. 2 EStG 1988 auf einen Durchschnittssteuersatz abstellt, kommt wie beim allgemeinen Progressionsvorbehalt die in § 33 Abs. 10 EStG 1988 zentral verankerte Berechnung zur Anwendung. Die in Frage kommenden Steuerabsetzbeträge werden daher bereits bei der…
…die Mitunternehmerschaft auf Grund der Vermögensübertragung liquidiert wird. Der Veräußerungsgewinn ist nach allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen zu ermitteln:, wobei hinsichtlich der Rechtsfolgen je nach Rechtslage zu differenzieren ist (siehe auch EStR 2000 Rz 5964a). Für Übertragungen nach dem 30.6.2024 gilt (Rechtslage idF AbgÄG 2024…
…nach § 85a BAO). Nach Maßgabe des § 284 BAO kann einer Verletzung der Entscheidungspflicht mit Säumnisbeschwerde entgegengetreten werden. 9.14. Weitere Verfahrenstitel Rz 1002d: Die Herabsetzung von Säumniszuschlägen bzw. die Aufhebung von Säumniszuschlagsbescheiden kann erfolgen bzw. hat - abgesehen von allgemein geltenden Verfahrenstiteln, wie zB die §§ 263…
…der Geschäftsleitung (§ 27 Abs. 2 BAO) ist zwar mit dem gesellschaftsrechtlichen effektiven Verwaltungssitz nicht deckungsgleich, im Regelfall werden allerdings beide Orte übereinstimmen. Rz 29: Nach § 12 IPRG ist die Rechts- und Handlungsfähigkeit einer Person nach deren "Personalstatut" zu beurteilen (siehe hierzu Rz 28). Ausländische Rechtsgebilde…
…Auswirkungen von rückbezogenen Maßnahmen im Sinne des § 16 Abs. 5 UmgrStG auf Behaltefrist und Nachversteuerung siehe weiters UmgrStR 2002 Rz 923a und Rz 926e. 9.2.6 Ausweis und Geltendmachung Rz 3829: Ein bilanzieller Ausweis des Investitionsfreibetrages erfolgt weder unternehmensrechtlich noch steuerrechtlich (anders noch der…
…weshalb hinsichtlich der Rechtsfolgen von Rechtsbeziehungen im Rückwirkungszeitraum zu unterscheiden ist: Bei Einbringungen mit Stichtagen nach dem 30.6.2023 (Rechtslage idF AbgÄG 2023) können Rechtsbeziehungen grundsätzlich steuerlich wirksam auf den dem Einbringungsstichtag folgenden Tag rückbezogen werden (siehe dazu Rz 973a ff). Bei Einbringungen mit…
…1. Allgemeines Rz 792: § 13 Abs. 1 UmgrStG macht die Rückwirkung der Einbringung davon abhängig, dass sie innerhalb der gesetzlichen Frist der zuständigen Behörde (Rz 776 ff) - je nach Rechtslage in der dafür vorgesehenen Form und mit den dafür vorgesehenen Inhalten - zur Kenntnis gebracht wird…
…und allf. Entstehung der Steuerschuld (§ 16 Abs. 1a UmgrStG; 860h) Hinsichtlich des Anteilstausches mit Nichtfestsetzung erfolgte durch das StRefG 2020 bei Kapitalanteilseinbringungen - analog zu § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 - wieder eine Annäherung an die Rechtslage vor dem 1.1.2016 ("alte" Nichtfestsetzung, siehe…
…den allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätzen zu ermitteln (§ 30 Abs. 3 EStG 1988, Erlös abzüglich Buchwert); dabei stellt der Wechsel-Teilwert die maßgeblichen Anschaffungskosten dar. Für die Rechtslage vor StRefG 2015/2016, BGBl. I Nr. 118/2015, gilt: Für den Inflationsabschlag ist der Zeitpunkt des Wechsels der Gewinnermittlung…