RIS AI
7 117 Treffer392 msnur geltende Fassungen
UP-70008.6. Ausstellung von Ersatzpräferenznachweisen auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatznachweis)
geltende FassungRichtlinien19.01.2021

8.6. Ausstellung von Ersatzpräferenznachweisen auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatznachweis) 8.6.1. Grundsätzliches Art. 69 UZK-IA Werden Ursprungserzeugnisse, für die ein Präferenzursprungsnachweis vorliegt noch nicht zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen und werden der Überwachung einer Zollstelle in der Union unterstellt, so…

UP-8101Abschnitt 5.2.
geltende FassungRichtlinien31.03.2026

…Schweiz (CH) und Norwegen(NO) aus dem Jahr 2019, in dem unter anderem auch die Ausstellung von Ersatzpräferenznachweisen geregelt ist, ab 1.2.2019 Anwendung findet. Somit ist ab diesem Datum auch die Ausstellung von Ersatzerklärungen zum Ursprung vorgesehen (siehe Art. 101 UZK-IA bzw…

UP-82008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien18.01.2021

…wird. Im Feld 7 der WVB ist die Duplikat-Ausstellung in einer der EU-Amtssprachen mit dem Wortlaut "Duplikat" zu vermerken. Hinsichtlich der praktischen Vorgangsweise siehe Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 2.8.2. 8.5. Ausstellung von Ersatzpräferenznachweisen auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatznachweis…

UP-72008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

…Zollbehörden der einführenden Vertragspartei nach den dort geltenden Verfahrensvorschriften UrsprungserklärungenErklärungen zum Ursprung vorzulegen. Diese Behörden können eine Übersetzung der UrsprungserklärungErklärung zum Ursprung verlangen. 8.6. Ausstellung von Ersatzpräferenznachweisen auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatznachweis) 8.6.1. Grundsätzliches Art. 69 UZK-IA Werden Ursprungserzeugnisse…

UP-56008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien27.01.2023

…Sendung von einem Registrierten Ausführer ausgestellt werden kann Präferenznachweise, welche auf Grund einer abweichenden Ursprungsregel (Abschnitt 5.5.1.) oder welche auf Grund besonderer Kumulierungsbestimmungen (Abschnitt 5.3.4. und Abschnitt 5.3.5.) ausgestellt werden, müssen besonders gekennzeichnet sein. 8.2. Ausstellung eines Ersatzpräferenznachweises…

UP-73008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien29.01.2021

…7 der WVB EUR.1 ist folgender Vermerk anzubringen: "DUPLICATE" Das Duplikat trägt das Datum des Originals des Ursprungszeugnisses und gilt mit Wirkung von diesem Tag. 8.5. Ausstellung eines Ersatzpräferenznachweises 8.5.1. Grundsätzliches Das Ursprungsprotokoll selbst enthält keine Bestimmungen zur Ausfertigung von Ersatzpräferenznachweisen…

UP-57008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien08.11.2023

…Feld 7 (Bemerkungen) der WVB EUR.1 ist folgender Vermerk anzubringen: "DUPLICATE" Das Duplikat trägt das Datum des Originals und gilt mit Wirkung von diesem Tag. 8.5. Ausstellung eines Ersatzpräferenznachweises 8.5.1. Grundsätzliches Das Ursprungsprotokoll selbst enthält keine Bestimmungen zur Ausfertigung von Ersatzpräferenznachweisen…

UP-30003.5. Prüfung der unmittelbaren Beförderung bzw. Nichtmanipulation
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

…Zweifel am Ursprung der Waren vor und wird ein Verifizierungsverfahren (siehe Abschnitt 5.2.) eingeleitet, so ist die Ausstellung eines Ersatzpräferenzursprungsnachweises bis zur Klärung der sachlichen Richtigkeit nicht zulässig. 3.6.2. Ersatzpräferenznachweise im Rahmen von Abkommen der Union (ausgenommen EU - Republik Korea, EU - Kanada…

UP-58008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien01.10.2020

…siehe Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 2.8.2. Im Feld 7 (Bemerkungen) der WVB EUR.1 ist folgender Vermerk anzubringen: "DUPLICATE" oder "DUPLICATA" Das Duplikat trägt das Datum des Originals und gilt mit Wirkung von diesem Tag. 8.5. Ausstellung eines Ersatzpräferenznachweises 8.5.1…

UP-46008.5. Ausstellung von WVB EUR. 1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis)
geltende FassungRichtlinien06.08.2020

8.5. Ausstellung von WVB EUR. 1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der Gemeinschaft oder auf den Färöer der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Ursprungsnachweis im Hinblick auf den Versand…

UP-47808.5. Ausstellung von WVB EUR.1 auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis)
geltende FassungRichtlinien08.04.2020

8.5. Ausstellung von WVB EUR.1 auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der Gemeinschaft oder in Syrien der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Ursprungsnachweis im Hinblick auf den Versand sämtlicher oder eines Teils…

UP-45208.5. Ausstellung von WVB EUR.1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis)
geltende FassungRichtlinien20.04.2020

8.5. Ausstellung von WVB EUR.1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der Gemeinschaft oder in der Türkei der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Ursprungsnachweis im Hinblick auf den Versand…

UP-47008.5. Ausstellung von WVB EUR.1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis)
geltende FassungRichtlinien19.05.2020

8.5. Ausstellung von WVB EUR.1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der Gemeinschaft oder in Algerien der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Ursprungsnachweis im Hinblick auf den Versand sämtlicher…

UP-47208.5. Ausstellung von WVB EUR.1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis)
geltende FassungRichtlinien28.01.2026

8.5. Ausstellung von WVB EUR.1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der Gemeinschaft oder in Marokko der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Ursprungsnachweis im Hinblick auf den Versand sämtlicher…

UP-47108.5. Ausstellung von WVB EUR.1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis)
geltende FassungRichtlinien16.02.2021

8.5. Ausstellung von WVB EUR.1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der Gemeinschaft oder in Tunesien der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Ursprungsnachweis im Hinblick auf den Versand sämtlicher…

UP-42008.5. Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis)
geltende FassungRichtlinien17.12.2020

8.5. Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der EU oder in einem EFTA-Land der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Präferenznachweis im Hinblick auf…

UP-47308.4. Ausstellung eines Duplikates der WVB EUR.1, bzw. EUR-MED
geltende FassungRichtlinien02.10.2020

…Nr. L 149 vom 02.06.2006) sind in diesem Abkommen (im Unterschied zu allen anderen PANEUROMED - Abkommen) auch andere Sprachfassungen zulässig (siehe Abschnitt 12.2.). 8.5. Ausstellung von WVB EUR.1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5…

UP-45108.4. Ausstellung eines Duplikates der WVB EUR.1, bzw. EUR-MED
geltende FassungRichtlinien17.04.2020

…befindlichen Ausfuhrpapiere ausgefertigt wird. Der im Feld 7 der EUR.1 anzubringende Vermerk über die Duplikatausstellung hat in englischer Sprache zu erfolgen "DUPLICATE". Hinsichtlich der praktischen Vorgangsweise siehe Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 2.9.22.8.2. 8.5. Ausstellung von WVB EUR.1, bzw…

UP-47408.4. Ausstellung eines Duplikates der WVB EUR.1, bzw. EUR-MED
geltende FassungRichtlinien02.04.2020

…befindlichen Ausfuhrpapiere ausgefertigt wird. Der im Feld 7 der EUR.1 anzubringende Vermerk über die Duplikatausstellung hat in englischer Sprache zu erfolgen "DUPLICATE". Hinsichtlich der praktischen Vorgangsweise siehe Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 2.9.22.8.2. 8.5. Ausstellung von WVB EUR.1 , bzw…

UP-47608.4. Ausstellung eines Duplikates der WVB EUR.1, bzw. EUR-MED
geltende FassungRichtlinien07.04.2020

…befindlichen Ausfuhrpapiere ausgefertigt wird. Der im Feld 7 der EUR.1 anzubringende Vermerk über die Duplikatausstellung hat in englischer Sprache zu erfolgen "DUPLICATE". Hinsichtlich der praktischen Vorgangsweise siehe Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 2.9.22.8.2. 8.5. Ausstellung von WVB EUR.1, bzw…