12.4. Aufteilung des Vorsteuerabzuges 12.4.1. Allgemeines Rz 2011: Die Vorschriften über die Aufteilung der Vorsteuerbeträge gelten nicht nur für die Berechnung der Steuer eines Veranlagungszeitraumes sondern auch für die Berechnung der Steuer eines Voranmeldungszeitraumes. Der Aufteilung der Vorsteuerbeträge sind jeweils die Verhältnisse…
12.3.412.3.3. Vorsteuerausschluss bei Gebäuden Rz 2000: Gemäß § 12 Abs. 3 Z 4 UStG 1994 ist die Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen sowie die Einfuhr von Gegenständen vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, soweit sie im Zusammenhang mit der Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten…
26a. Sonderregelung für die Erklärung und Entrichtung der Steuer bei der Einfuhr (§ 26a UStG 1994) Rz 3446: Ab 1.7.2021 besteht bei Anwendung des zollrechtlichen Zahlungsaufschubes (Art. 110 UZK) die Möglichkeit, für Einfuhren die Sonderregelung in § 26a UStG 1994 in Anspruch zu nehmen, und…
25b. Sonderregelung für Einfuhr-Versandhandel (IOSS) 25b.1. Voraussetzungen Rz 3434: Unternehmer, die Einfuhr-Versandhandelsumsätze (siehe § 3 Abs. 8a UStG 1994) von Drittlandswaren in das Gemeinschaftsgebiet tätigen, können sich - unter bestimmten Bedingungen - dafür entscheiden, sich in nur einem Mitgliedstaat erfassen zu lassen und dort die…
10.2.1310.2.7. Müllbeseitigung und Abfuhr von Spülwasser und Abfällen 10.2.13.110.2.7.1. Allgemeines Rz 1321: Die Anwendung der Bestimmung ist nicht auf Körperschaften des öffentlichen Rechts beschränkt. 10.2.13.210.2.7.2. Müllbeseitigung Rz 1322: Der…
12.3. Ausschluss vom Vorsteuerabzug 12.3.1. Vorsteuerausschluss für unecht befreite Umsätze und bestimmte Auslandsumsätze Rz 1991: Für welche Umsätze Leistungen in Anspruch genommen werden, ist an Hand des wirtschaftlichen Zusammenhangs im Zeitpunkt der Leistungserbringung zu beurteilen. Hinsichtlich des Zusammenhanges mit unecht steuerbefreiten Umsätzen…
6.1.27. Kleinunternehmer 6.1.27.1 Kleinunternehmer (ab 1.1.2025) 6.1.27.1.1. Anwendungsbereich Rz 994: Voraussetzung für die Regelung ist gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 zunächst, dass der Unternehmer sein Unternehmen im Inland oder in einem…
124. Differenzbesteuerung im Binnenmarkt (Art. 24 UStG 1994) 124.1. Ausschluss der Differenzbesteuerung Rz 4236: Die Differenzbesteuerung ist auch bei Lieferungen vom Inland in das übrige Gemeinschaftsgebiet anzuwenden. Die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen findet keine Anwendung. Es darf keine Rechnung mit einem Hinweis auf die…
11.5. Getrennte Ausweise 11.5.1. Maschinelle Ermittlung des Steuerbetrages Rz 1621: Wird in einer Rechnung der Steuerbetrag für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen, durch Maschinen (zB Fakturierautomaten, Datenverarbeitungsanlagen) automatisch ermittelt und durch diese in der Rechnung angegeben, so ist der…
1.2. Inland, Ausland Rz 141: Das Inland umfasst das Bundesgebiet der Republik Österreich. Gebäude ausländischer Botschaften, Gesandtschaften und Konsulate sowie Gebäude internationaler Organisationen zählen auch bei so genannter Exterritorialität zum Inland. Seit Inkrafttreten des ZK gibt es nur ein Zollgebiet der Gemeinschaft. Die Gemeinden…
112.2. Kein Ausschluss des Vorsteuerabzuges bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und bei befreiten Lieferungen an Plattformen oder andere elektronische Schnittstellen Rz 4071: Eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung schließt den Vorsteuerabzug für damit zusammenhängende Vorleistungen nicht aus (echte Steuerbefreiung). Dies gilt auch für Lieferungen an Plattformen oder andere…
7. Ausfuhrlieferung (§ 7 UStG 1994) Rz 1051: Eine Ausfuhrlieferung ist unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei: der liefernde Unternehmer hat den Gegenstand in Erfüllung dieses Umsatzgeschäftes in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet, oder der ausländische Abnehmer hat den Gegenstand in das Drittlandsgebiet versendet oder befördert, über die…
25. Besondere Besteuerungsformen (§ 25 UStG 1994) Randzahlen 3421 bis 3430: derzeit frei. 25a. Sonderregelung für Drittlandsunternehmer, die sonstige Leistungen (bis 31.12.202030.6.2021 nur anwendbar auf sonstige Leistungen gemäß § 3a Abs. 13 UStG 1994) an Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet erbringen (§ 25a UStG 1994) 25a…
2.6.7. Ausbeute | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 5, 255 | - | - | - Der Begriff ist in Art. 5 Z 38 UZK definiert: Die Menge oder der Prozentsatz der Veredelungserzeugnisse, die bzw. der bei der Veredelung…
11.1.4 Pauschalierung im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer Rz 4128: Die einkommensteuerliche Pauschalierung ist von der umsatzsteuerlichen Pauschalierung unabhängig. Die Pauschalierungen können ohne jegliche wechselseitige Bindungen jeweils gesondert gewählt werden. Rz 4129: Die Basispauschalierung ist unabhängig davon möglich, ob der Steuerpflichtige die Umsatzsteuer ertragsteuerlich…
14.8b Nichtabzugsfähige Aufwendungen für sonstige Bezüge Rz 4852m: Die Bestimmung des § 20 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 sieht ergänzend zu § 20 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 ein Abzugsverbot für Aufwendungen oder Ausgaben für Entgelte vor, die beim Empfänger sonstige Bezüge nach § 67…
4.8. Bemessungsgrundlage beim Eigenverbrauch 4.8.1. Dauernde Entnahme Rz 679: Der Einkaufspreis entspricht in der Regel dem Wiederbeschaffungspreis. Der Wiederbeschaffungspreis ist auch für selbst hergestellte Gegenstände heranzuziehen, wenn vergleichbare Gegenstände verfügbar sind. In diesem darf in keinem Fall ein Wert enthalten sein, auf…
6.1.26. Lieferung und Entnahme von Gegenständen 6.1.26.1. Lieferung und Entnahme Rz 991: Nach § 6 Abs. 1 Z 26 UStG 1994 ist die Lieferung von Gegenständen, für die kein Vorsteuerabzug vorgenommen werden konnte, befreit, wenn sie der Unternehmer ausschließlich für Tätigkeiten…
2.2.2. Umsatzsteuer 2.2.2.1. Unternehmereigenschaft Rz 56: Auch bei der Überschusseinspeisung wird mit der Photovoltaikanlage Strom produziert, der - teilweise - gegen nachhaltige Einnahmen an das Netz geliefert wird. Es liegt daher eine unternehmerische Tätigkeit iSd § 2 UStG 1994 vor. Ein allfälliger Strombezug…
26. Sondervorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer (§ 26 UStG 1994) Rz 3441: Für die Einfuhrumsatzsteuer gelten die Rechtsvorschriften für Zölle sinngemäß, wenn im UStG 1994 nicht ausdrücklich etwas Anderes bestimmt wird. Vollständig ausgenommen sind demnach die zollrechtlichen Vorschriften über die passive Veredlung gemäß Art. 259 bis 262…