RIS AI
252 Treffer184 msnur geltende Fassungen
ZustRL Rz 11–141.2. Zuständigkeit für die Entgegennahme von Anbringen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…AVG). Somit ist bei Vorliegen einer gemeinsamen Einbringungsstelle von Finanzamt und Bundesfinanzgericht eine an das Bundesfinanzgericht (korrekt) adressierte Eingabe auch als direkt beim Bundesfinanzgericht eingebracht zu qualifizieren. Nach dem klaren Gesetzeswortlaut gilt diese Regelung nur, wenn das Finanzamt Österreich das Anbringen erhalten hat. Sie gilt…

UP-73005.6. Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung (Minimalbehandlung)
geltende FassungRichtlinien29.01.2021

…Umschließungen, die gemäß der Allgemeinen Vorschrift 5 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur wie die darin befindlichen Waren einzureihen sind und die in ihnen verpackten Waren werden als eine Einheit angesehen. Der Ursprung von Waren in Umschließungen ist nachfolgenden Gesichtspunkten zu beurteilen: 1.Umschließungen, die…

UP-71005.6. Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung (Minimalbehandlung)
geltende FassungRichtlinien15.10.2025

…Ware, die im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 2 a für die Auslegung des Harmonisierten Systems in Teilsendungen als vollständige Ware oder als Endprodukt eingereiht werden kann, Zerlegen eines Erzeugnisses in seine Teile oder q)Schlachten von Tieren In diesem Zusammenhang gilt eine Behandlung als einfach…

UP-55005.6. Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung (Minimalbehandlung)
geltende FassungRichtlinien08.09.2023

…Umschließungen, die gemäß der Allgemeinen Vorschrift 5 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur wie die darin befindlichen Waren einzureihen sind, und die in ihnen verpackten Waren werden als eine Einheit angesehen. Der Ursprung von Waren in Umschließungen ist nach folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen: 1.Umschließungen…

UP-53005.6. Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung (Minimalbehandlung)
geltende FassungRichtlinien06.08.2020

…Umschließungen, die gemäß der Allgemeinen Vorschrift 5 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur wie die darin befindlichen Waren einzureihen sind, und die in ihnen verpackten Waren werden als eine Einheit angesehen. Der Ursprung von Waren in Umschließungen ist nach folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen: 1.Umschließungen…

UP-52005.6. Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung (Minimalbehandlung)
geltende FassungRichtlinien23.09.2020

…Umschließungen, die gemäß der Allgemeinen Vorschrift 5 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur wie die darin befindlichen Waren einzureihen sind, und die in ihnen verpackten Waren werden als eine Einheit angesehen. Der Ursprung von Waren in Umschließungen ist nach folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen: 1.Umschließungen…

UP-46005.6. Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung (Minimalbehandlung)
geltende FassungRichtlinien06.08.2020

…Umschließungen, die gemäß der Allgemeinen Vorschrift 5 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur wie die darin befindlichen Waren einzureihen sind, und die in ihnen verpackten Waren werden als eine Einheit angesehen. Der Ursprung von Waren in Umschließungen ist nach folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen: 1.Umschließungen…

UP-47705.6. Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung (Minimalbehandlung)
geltende FassungRichtlinien01.07.2014

…Umschließungen, die gemäß der Allgemeinen Vorschrift 5 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur wie die darin befindlichen Waren einzureihen sind, und die in ihnen verpackten Waren werden als eine Einheit angesehen. Der Ursprung von Waren in Umschließungen ist nach folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen: 1.Umschließungen…

UP-47305.6. Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung (Minimalbehandlung)
geltende FassungRichtlinien02.10.2020

…Umschließungen, die gemäß der Allgemeinen Vorschrift 5 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur wie die darin befindlichen Waren einzureihen sind, und die in ihnen verpackten Waren werden als eine Einheit angesehen. Der Ursprung von Waren in Umschließungen ist nach folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen: 1.Umschließungen…

UP-45205.5. In ausreichendem Maß be- oder verarbeitete Erzeugnisse (ausreichende Be- oder Verarbeitung)
geltende FassungRichtlinien09.08.2024

…Umschließungen, die gemäß der Allgemeinen Vorschrift 5 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur wie die darin befindlichen Waren einzureihen sind, und die in ihnen verpackten Waren werden als eine Einheit angesehen. Der Ursprung von Waren in Umschließungen ist nach folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen: 1.Umschließungen…

UP-45105.5. In ausreichendem Maß be- oder verarbeitete Erzeugnisse (ausreichende Be- oder Verarbeitung)
geltende FassungRichtlinien01.07.2014

…Umschließungen, die gemäß der Allgemeinen Vorschrift 5 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur wie die darin befindlichen Waren einzureihen sind, und die in ihnen verpackten Waren werden als eine Einheit angesehen. Der Ursprung von Waren in Umschließungen ist nach folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen: 1.Umschließungen…

UP-47405.6. Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung (Minimalbehandlung)
geltende FassungRichtlinien02.03.2022

…Umschließungen, die gemäß der Allgemeinen Vorschrift 5 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur wie die darin befindlichen Waren einzureihen sind, und die in ihnen verpackten Waren werden als eine Einheit angesehen. Der Ursprung von Waren in Umschließungen ist nach folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen: 1.Umschließungen…

UP-47605.6. Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung (Minimalbehandlung)
geltende FassungRichtlinien23.09.2022

…Umschließungen, die gemäß der Allgemeinen Vorschrift 5 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur wie die darin befindlichen Waren einzureihen sind, und die in ihnen verpackten Waren werden als eine Einheit angesehen. Der Ursprung von Waren in Umschließungen ist nach folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen: 1.Umschließungen…

UP-47005.6. Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung (Minimalbehandlung)
geltende FassungRichtlinien19.05.2020

…Umschließungen, die gemäß der Allgemeinen Vorschrift 5 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur wie die darin befindlichen Waren einzureihen sind, und die in ihnen verpackten Waren werden als eine Einheit angesehen. Der Ursprung von Waren in Umschließungen ist nach folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen: 1.Umschließungen…

UP-47205.6. Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung (Minimalbehandlung)
geltende FassungRichtlinien25.05.2020

…Umschließungen, die gemäß der Allgemeinen Vorschrift 5 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur wie die darin befindlichen Waren einzureihen sind, und die in ihnen verpackten Waren werden als eine Einheit angesehen. Der Ursprung von Waren in Umschließungen ist nach folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen: 1.Umschließungen…

UP-47105.6. Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung (Minimalbehandlung)
geltende FassungRichtlinien16.02.2021

…Umschließungen, die gemäß der Allgemeinen Vorschrift 5 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur wie die darin befindlichen Waren einzureihen sind, und die in ihnen verpackten Waren werden als eine Einheit angesehen. Der Ursprung von Waren in Umschließungen ist nach folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen: 1.Umschließungen…

UP-82005.6. Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung (Minimalbehandlung)
geltende FassungRichtlinien18.01.2021

…Umschließungen, die gemäß der Allgemeinen Vorschrift 5 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur wie die darin befindlichen Waren einzureihen sind und die in ihnen verpackten Waren werden als eine Einheit angesehen. Der Ursprung von Waren in Umschließungen ist nach folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen: 1.Umschließungen…

UP-63005.6. Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung (Minimalbehandlung)
geltende FassungRichtlinien09.02.2021

…Umschließungen, die gemäß der Allgemeinen Vorschrift 5 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur wie die darin befindlichen Waren einzureihen sind, und die in ihnen verpackten Waren werden als eine Einheit angesehen. Der Ursprung von Waren in Umschließungen ist nach folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen: 1.Umschließungen…

UP-60005.6. Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung (Minimalbehandlung)
geltende FassungRichtlinien14.01.2021

…Umschließungen, die gemäß der Allgemeinen Vorschrift 5 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur wie die darin befindlichen Waren einzureihen sind und die in ihnen verpackten Waren werden als eine Einheit angesehen. Der Ursprung von Waren in Umschließungen ist nach folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen: 1.Umschließungen…

UP-42005.6. Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung (Minimalbehandlung)
geltende FassungRichtlinien17.12.2020

…Umschließungen, die gemäß der Allgemeinen Vorschrift 5 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur wie die darin befindlichen Waren einzureihen sind und die in ihnen verpackten Waren werden als eine Einheit angesehen. Der Ursprung von Waren in Umschließungen ist nach folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen: 1.Umschließungen…