… einzelne Sprachkurse sind keine Umschulungsmaßnahme. Die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Sprachkurse im Ausland richtet sich nach jenen Merkmalen, welche für die steuerrechtliche Anerkennung von Studienreisen (Rz 389 und 390Rz 390) erforderlich sind. Die reinen Kurskosten für Sprachkurse im Ausland sind bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen…
…Besichtigungen, Führungen, Rundfahrten, Sportveranstaltungen, Sprachkurse usw.). Ein Unternehmer kann gegenüber dem Leistungsempfänger eine Eigenleistung, Vermittlungsleistung oder Besorgungsleistung erbringen. § 23 UStG 1994 findet keine Anwendung auf die Einräumung von Eintrittsberechtigungen für Messen und Kongresse und damit im Zusammenhang erbrachte Beförderungs-, Verpflegungs- und Beherbergungsleistungen, die von einem…
…sondern es ist der einzelne Umsatz zu betrachten. Es ist nicht erforderlich, dass der Unternehmer im Rahmen einer Veranstaltung tätig wird. Bei einer sich auf das In- und Ausland erstreckenden Tätigkeit, zB Trainingstätigkeit eines Schitrainers, ist zu klären, wo diese ausschließlich oder zum wesentlichen Teil…
5.9.25 Sprachkurse Rz 386a: siehe Rz 363.
12.8.7 Auswärtige Berufsausbildung Siehe Rz 873 ff.
…Entladung des Fahrzeuges) in die Gültigkeitsdauer fällt. Eine Genehmigung für die Folgezeit kommt nur in Fällen unvorhergesehener Ereignisse (zB Unfall) in Betracht. (5) Im Ausland erfolgte Umschreibungen von Genehmigungen für ein anderes Fahrzeug sind nur anzuerkennen, wenn sie von einer dort zur Ausgabe der Genehmigungen…
…jedoch im Inland als auch im Ausland angeboten, steht der Freibetrag gemäß §§ 34 Abs. 8 EStG 1988 34 Abs. 8 EStG 1988 sowohl für dasunabhängig davon zu, ob die Ausbildung im Inland als auch für dasoder im Ausland zuabsolviert wird. Wird eine Ausbildungsmöglichkeit außerhalb des…
…des § 34 Abs. 8 EStG 1988 für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes mangels entsprechender Ausbildungsmöglichkeit im Einzugsbereich des Wohnortes steht auch dann zu, wenn der Wohnort des Kindes im Ausland liegt (VwGH 28.5.1997, 96/13/0109; VwGH 10.9.1998, 96…