21 LOHNSTEUERABZUG IN BESONDEREN FÄLLEN (§ 69 EStG 1988) 21.1 Allgemeines Rz 1166: Die Bestimmungen des § 69 EStG 1988 sind nur auf Arbeitnehmer anwendbar, da das Vorliegen eines (kurzfristigen) Dienstverhältnisses erforderlich ist. Eine unmittelbare Anwendung des § 69 Abs. 1 EStG 1988 ist nicht möglich, da…
…Arbeiten, wie etwa das Schnee- oder Kohlenschaufeln, Holzzerkleinern oder Autowaschen sind jedenfalls als ausschließlich körperliche Tätigkeiten einzustufen. Die Tätigkeit von Aushilfschauffeuren fällt nicht unter § 69 Abs. 1 EStG 1988 (VwGH 11.6.1979, 2471/78). Rz 1170: Bemessungsgrundlage für die Anwendung der festen Steuersätze im…
…spricht für die Annahme eines Dienstverhältnisses (VwGH 31.3.1987, 86/14/0163). 15.4.5.4 Aushilfskräfte Rz 973a: Bei Aushilfskräften, die regelmäßig (zB jeden oder jeden zweiten Samstag) aufgrund der höheren Kundenfrequenz zur Verstärkung des vorhandenen Lager- und Verkaufspersonals zu vorgegebenen Arbeitszeiten gegen…
Anhang (zu Abschnitt 3.4.1) Rz 335: Asiatische Entwicklungsbank, BGBl. Nr. 13/1967; Aushilfegesetz, BGBl. Nr. 712/1976 (§ 17 Abs. 1); Auslandsanleihengesetz, BGBl. Nr. 239/1958 (§ 4); Besatzungsschädengesetz, BGBl. Nr. 126/1958 (§ 29); Donaukommission, BGBl. Nr. 249/1965 (Art. V); Energieanleihegesetz 1955, BGBl. Nr…
…1988). Hinsichtlich der Hochrechnung dieser Bezüge bei der Veranlagung siehe Rz 113 ff. Steuerfrei sind weiters die nach den Bundesgesetzen über die Gewährung von Karenzurlaub, Karenzurlaubshilfe und Überbrückungshilfe bzw. nach landesgesetzlichen Vorschriften gewährten Aushilfen (§ 3 Abs. 1 Z 5 lit. b und c EStG 1988)…
…gemäß § 150 BAO betreffend Lohnabgaben stellt die Prüferin der Stmk. Gebietskrankenkasse fest, dass im Zeitraum 2004 bis 2008 Nachtdienstärzte und OP-Aushilfen in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit zum Sanatorium tätig geworden (§ 4 Abs. 2 ASVG) und darüber hinaus auch die Merkmale von Arbeitnehmern gemäß § 47…
3.3.11 Fachkräfte der Entwicklungshilfe und Aushilfskräfte mit geringfügigem Beschäftigungsverhältnis (§ 3 Abs. 1 Z 11 EStG 1988) Rz 71: Der für die Steuerbefreiung in Betracht kommende Personenkreis ergibt sich aus den Bestimmungen des Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes, BGBl. I Nr. 49/2002. Die Einkünfte sind gemäß § 3…