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EStR 2000 Rz 7552–755528.4.5 Form der Steuererklärungen (§ 44 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien11.12.2009

…1988). 28.4.5.3 Steuerpflichtige mit Überschusseinkünften Rz 7555: Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind die Einnahmen und Werbungskosten nach der in der Steuererklärung vorgesehenen gruppenweisen Gliederung auszuweisen. Bei sonstigen Einkünften (§ 29 EStG 1988) besteht die Verpflichtung zur Vorlage einer Einnahmen-Werbungskosten-Aufstellung (…

EStR 2000 Rz 7534–754228.4 Steuererklärung (§§ 42 bis 44 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…zweitfolgenden Kalenderjahres rechtfertigen, kommt auch eine generelle Fristverlängerung durch Verordnung des Bundesministers für Finanzen in Betracht. 28.4.2.5 Verspätungszuschlag Rz 7542: Bei nicht fristgerechter Abgabe der Steuererklärung kann ein Verspätungszuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe zur Vorschreibung kommen, wenn die Verspätung…

LStR 2002 Rz 915–91714 STEUERERKLÄRUNGSPFLICHT (§ 42 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

… 41 Abs. 1 Z 3 und 4 EStG 1988 besteht erst nach Aufforderung durch das FA die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung. Bei der Verpflichtung zur Einreichung von Abgabenerklärungen nach Aufforderung durch das FA kommt es nicht darauf an, ob eine Abgabepflicht besteht oder nicht…

LStR 2002 Rz 1307–131039.3.2 Abgabenerklärung
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

39.3.2 Abgabenerklärung Rz 1307: Für die Anforderung des zu erstattenden Steuerbetrages (Bausparprämie) hat die Bausparkasse im Wege des Datenträgeraustausches oder der automationsunterstützten Datenübermittlung folgende Daten auf Grund der Abgabenerklärung zu übermitteln (§ 5 VO betreffend Bausparen gemäß § 108 EStG 1988, BGBl. II Nr. 296…

LStR 2002 Rz 1324–132540.1.2 Abgabenerklärung
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…II Nr. 530/2003, auf dem amtlichen Vordruck (Abgabenerklärung) im Wege des Rechtsträgers zu beantragen. Als amtlicher Vordruck gilt die im Anhang zur VO betreffend prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988 kundgemachte Abgabenerklärung (Lg. Nr. 108a). Rz 1325: Bei einem Erwerb von Anteilen an einem…

EStR 2000 Rz 7543–755128.4.3 Erklärungspflicht (§ 42 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

… 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG 1988 noch andere inländische Einkünfte, die den für das jeweilige Kalenderjahr maßgeblichen Betrag gemäß § 42 Abs. 2 EStG 1988 übersteigen (Grenze zur Steuererklärungspflicht; dieser Betrag unterliegt der jährlichen Indexierung gemäß § 33 Abs. 1a iVm § 33a EStG 1988…

LStR 2002 Rz 124133a.6 Berechnung der Steuer
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

33a.6 Berechnung der Steuer Rz 1241l: Die Einkommensteuer ist bei beschränkter Steuerpflicht gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 zu berechnen. Folgende Absetzbeträge können nur bei Einkünften zur Anwendung kommen, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen, und bleiben im Falle einer Veranlagung erhalten (§ 102 Abs. 3 EStG…

LStR 2002 Rz 785–78911.6 Berücksichtigung von Alleinverdiener-, Alleinerzieherabsetzbetrag und Familienbonus Plus
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…1 Z 5 EStG 1988). Gemäß § 42 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 besteht Steuererklärungspflicht, und zwar auch dann, wenn der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag während eines Teiles des Kalenderjahres zu Recht gewährt wurde, die Voraussetzungen aber weggefallen sind und das zu veranlagende Einkommen folgenden Jahresbetrag…

EStR 2000 Rz 8040–804430.2.3.3 ABC der Veranlagung bei beschränkter Steuerpflicht
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…Abs. 2 Z 2 EStG 1988). Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn angesetzte Absetzbeträge sind (bei Veranlagung) zu berücksichtigen. Nach § 70 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 kommen zur Anwendung: Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 Z 1 EStG 1988), Arbeitnehmerabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 Z 2 EStG 1988), Pensionistenabsetzbetrag (…

LStR 2002 Rz 863–86412.5.4 Übersichten über mögliche Freibeträge
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

12.5.4 Übersichten über mögliche Freibeträge Rz 863: 12.5.4.1 Behinderte | Freibetrag | Behinderte ohne Pflegegeld | Behinderte mit Pflegegeld | Pauschaler Freibetrag bei einem Grad der Behinderung von 25% und mehr | ja | nein *) | Pauschaler Freibetrag für Diätverpflegung…

LStR 2002 Rz 12058–1206342.6.6 Berücksichtigung im Abgabenverfahren
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…18 Abs. 3 Z 1 EStG 1988 bei einem anderen als dem durch das übermittelte vbPK SA identifizierten Steuerpflichtigen berücksichtigt werden sollen. Für eine allfällige Korrektur nach Bescheiderlassung kommen in diesen Fällen die in der BAO vorgesehenen Möglichkeiten zur Bescheidänderung in Betracht (zB Beschwerde, Antrag…

LStR 2002 Rz 1000042.5 Beispielsammlung
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

… 1 Abs. 4 EStG 1988 - Beantragte unbeschränkte Steuerpflicht (RandzahlRz 11 )10011: entfallen (2006, gilt nur bis zur Veranlagung 2006) Es langen vermehrt Anträge auf Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 ein, die von slowenischen Staatsbürgern mit Wohnsitz in Slowenien gestellt werden, welche bei österreichischen Firmen mit…

LStR 2002 Rz 1376–137741.2 Abgabenerklärung (§ 108g Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…1988) Rz 1376: Der Abgabepflichtige hat die Erstattung der Prämie auf dem amtlichen Vordruck (Abgabenerklärung) im Wege der Zukunftsvorsorgeeinrichtung zu beantragen. Als amtlicher Vordruck gilt die im Anhang zur V des Bundesministers für Finanzen betreffend prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988 kundgemachte Abgabenerklärung (Lager Nr…

LStR 2002 Rz 12033–1203542.6.5 Form und Inhalt der Übermittlung
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

42.6.5 Form und Inhalt der Übermittlung 42.6.5.1 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen (bPK) Rz 12033: Der Zuwendungsempfänger muss auf Grundlage der Identifikationsdaten des Zuwendenden (Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum) und weiterer bekannter Daten das verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen Steuern und Abgaben (vbPK SA, § 9…

ZK-2030Anhang 9B: Übersiedlungsgut - ZBefr 2
geltende FassungRichtlinien03.03.2021

Anhang 9B: Übersiedlungsgut - ZBefr 2 ZBefr 2 - Seite 1: Gewöhnlicher Wohnsitz [Grafik]   Hinweise zum ZBefr 2: Dieser Vordruck erfüllt den Zweck der Feststellung, ob der Antragsteller mehrere Wohnsitze hat, sodass eine behördliche Ermittlung des gewöhnlichen Wohnsitzes (von mehreren Wohnsitzen) geboten erscheint. Wird der Vordruck…

LStR 2002 Rz 141.2.8 Auswirkungen auf Absetz- und Freibeträge
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

1.2.8 Auswirkungen auf Absetz- und Freibeträge Rz 14: Auswirkungen des Umfangs der Steuerpflicht auf die Absetz- und Freibeträge: | | unbeschränkte Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 2 EStG 1988 | beschränkte Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 3 EStG 1988 | beantragte unbeschränkte Steuerpflicht gem. § 1…

LStR 2002 Rz 91213.2.2 Antragslose Arbeitnehmerveranlagung (§ 41 Abs. 2a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…wenn bis 30. Juni des Folgejahres keine Steuererklärung eingereicht wurde und die Veranlagung auf Grund der dem Finanzamt bekannten Datenlage zu einer Steuergutschrift von zumindest fünf Euro führt, außer der Abgabepflichtige hat darauf verzichtet. Zusätzlich muss auf Grund der Aktenlage des Finanzamtes anzunehmen sein, dass …

VB-0710Anlage 1
geltende FassungRichtlinien23.10.2014

Anlage 1 Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck ab 1. November 2011) [Grafik] . Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck bis 31.10.201131. Oktober 2011) [Grafik]  

EStR 2000 Rz 801630.2.2.5 Entlastung steuerabzugspflichtiger Einkünfte
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…anderen Mitgliedsstaates ist. Siehe dazu § 99a Abs. 1 bis 9 EStG 1988. Im Verhältnis zur Schweiz ist § 99a EStG 1988 auf Grund des Artikels 15 (mit Wirkung ab 2017 auf Grund des Artikels 9) des "Zinssteuerabkommens" der EU mit der Schweiz (ABl. Nr. L 385…

LStR 2002 Rz 91213.2 Antragsveranlagung und antragslose Arbeitnehmerveranlagung (§ 41 Abs. 2 und 2a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…1 EStG 1988) Rz 912: Der Antrag auf Veranlagung kann innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des Veranlagungszeitraumes gestellt werden. Die Frist für die Antragstellung ist eine unerstreckbare gesetzliche Frist. Der Antrag ist mit der Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung zu stellen (§ 133 Abs. 2 BAO)…