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14 Treffer1687 msnur geltende Fassungen
UmgrStR 2002 Rz 1667–16866.2.5. Steuerliche Bewertung
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…Z 3 UmgrStG handelt, geht der abgespaltene Betrieb samt dem ausländischen Grundstück zwingend zu Buchwerten auf die B-GmbH über. Rz 1670: Die Ausübung des Aufwertungswahlrechts führt zum Aufdecken der stillen Reserven des übertragenen Auslandsvermögens und damit zur Vorwegnahme einer späteren Gewinnverwirklichung. Dadurch wird im…

EStR 2000 Rz 2263–23006.5 Anlagevermögen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…f). Rz 2273: Abschreibungen sind zwingend dann vorzunehmen, wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist (bedingtes Niederstwertprinzip). Ein Abwertungswahlrecht auch ohne voraussichtlich dauernde Wertminderung besteht nur hinsichtlich der Finanzanlagen. Eine dauerhafte Wertminderung ist jedenfalls anzunehmen, wenn die Wertminderung bereits länger als zwölf Monate bestanden hat…

UmgrStR 2002 Rz 866–8723.4.2.4. Bewertungsübersicht
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

…Mitunternehmer unter § 16 Abs. 2 Z 2 UmgrStG (Besteuerungsrecht ist im Verhältnis zu Nicht-EU/EWR-Staaten eingeschränkt), machen alle Mitunternehmer vom Aufwertungswahlrecht nach § 16 Abs. 3 Z 2 UmgrStG Gebrauch (Aufwertungsoption für das ausländische Vermögen) oder liegt für alle Gesellschafter ein Anwendungsfall des § 16…

EStR 2000 Rz 667522.4.4.7 Umwidmungszuschlag
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Als Veräußerung gilt auch ein Tausch im Sinne des § 6 Z 14 EStG 1988, wie zB bei Einlagen in Kapitalgesellschaften außerhalb des UmgrStG oder bei der Ausübung von (partiellen) Aufwertungswahlrechten im Anwendungsbereich des UmgrStG (zB § 16 Abs. 6 UmgrStG). Bei einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen…

UmgrStR 2002 Rz 54–881.1.6. Besteuerungsrecht der Republik Österreich
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

… 2 Abs. 2 Z 1 UmgrStG der übertragenden Körperschaft insoweit ein Aufwertungswahlrecht ein. Beispiel: Die inländische A-GmbH unterhält in Kanada eine Betriebsstätte. Führt die Verschmelzung der A-GmbH auf die inländische B-GmbH nach kanadischem Abgabenrecht zur Besteuerung der stillen Reserven in der Betriebsstätte…

UmgrStR 2002 Rz 687–7133.1.6.3. Betrieb
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…gestellt Vertragsabschlusses vorliegen und ausdrücklich in den Einbringungsvertrag aufgenommen bzw. diesem angeschlossen werden und sowie die beantragte Teilung in weiterer Folge auch tatsächlich eingetragengrundbücherlich durchgeführt werden. Diesfalls kann auch ein etwaiges Aufwertungswahlrecht gemäß § 16 Abs. 6 UmgrStG nur auf einen durch die Teilung entstandenen Grund…

UmgrStR 2002 Rz 926–9283.4.2.6.8. Verschieben von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Mitunternehmerschaft gehörenden Grund und Bodens in Anspruch genommen werden, weil ein dem (Teil-)Betrieb einer Mitunternehmerschaft zuzurechnender Grund und Boden ertragsteuerlich anteilig den dahinterstehenden Mitunternehmern zuzurechnen ist. Diesfalls kann das Aufwertungswahlrecht vom jeweilig einbringenden Mitunternehmer im Ausmaß der jeweiligen Beteiligungsquote angewendet werden, wenn § 30 Abs…

UmgrStR 2002 Rz 951–9723.5. Übernehmende Körperschaft (§ 18 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…vom Aufwertungswahlrecht des § 16 Abs. 6 UmgrStG Gebrauch gemacht, führt die daraus resultierende Erhöhung des Einbringungskapitals auch zu einer Erhöhung der Basis für die nicht unter die Ausschüttungsfiktion fallenden Entnahmen gemäß § 16 Abs. 5 Z 1 und 2 UmgrStG. Dies gilt auch für die Aufwertungswahlrechte…

UmgrStR 2002 Rz 2551.4a. Übergang eines Zins- oder EBITDA-Vortrages
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…denen die übertragende Körperschaft untergeht (Verschmelzung, Umwandlung, Aufspaltung), unter. Die Ausübung partieller, auf einzelne Wirtschaftsgüter bezogener steuerlicher Aufwertungswahlrechte (zB § 16 Abs. 6 UmgrStG bezogen auf Grund und Boden; siehe Rz 928) ist für die Anwendung der Zinsvortrags-ÜbergangsV unschädlich, solange dem Grunde nach eine Umgründung…

UmgrStR 2002 Rz 362–3851.9. Verschmelzung und Mindestkörperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

…des § 235 UGB (siehe Rz 378) erst im Rahmen der laufenden Fortführung der Innenfinanzierung bei der übernehmenden Körperschaft nach der Umgründung zu beurteilen. Die IF-VO kommt ausschließlich bei Umgründungen mit steuerlicher Buchwertfortführung zur Anwendung. Die Ausübung einzelner steuerlicher Aufwertungswahlrechte (zB § 16 Abs. 6 UmgrStG…

UmgrStR 2002 Rz 465–4842.2. Übertragende Körperschaft (§ 8 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…Inlandsvermögen vorliegt, die Umwandlung im Ausland zur tatsächlichen Gewinnverwirklichung führt und mit dem ausländischen Staat ein DBA mit Anrechnungsmethode oder eine vergleichbare innerstaatliche Maßnahme zur Vermeidung der Doppelbesteuerung besteht. Rz 481: Zweck des Aufwertungswahlrechtes ist die Realisierung der stillen Reserven im Inland, um allfällige Besteuerungsnachteile…

UmgrStR 2002 Rz 776–8093.2.3. Zuständige Behörde
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…1060 ff). Ob im Rahmen der Einbringung Grundstücke iSd § 30 Abs. 1 EStG 1988 übertragen werden. Dies ist insbesondere relevant im Hinblick auf die Inanspruchnahme des Aufwertungswahlrechts gemäß § 16 Abs. 6 UmgrStG (siehe dazu Rz 928) bzw. die alternativ zur Anwendung gelangende "gespaltene Betrachtungsweise" gemäß …

UmgrStR 2002 Rz 1331–13454.1.8. Zusammenschlussstichtag
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Zusammenschlusses von einem Umgründungspartner Grundstücke im Sinne des § 30 Abs. 1 EStG 1988 übertragen werden. Dies ist insbesondere relevant im Hinblick auf die Inanspruchnahme des Aufwertungswahlrechts gemäß § 24 Abs. 3 UmgrStG zum Zusammenschlussstichtag (siehe dazu Rz 1425a) bzw. die alternativ zur Anwendung gelangende "gespaltene Betrachtungsweise…

UmgrStR 2002 Rz 1536–15445.1.9. Teilungsstichtag
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…einem Umgründungspartner Grundstücke im Sinne des § 30 Abs. 1 EStG 1988 übertragen werden. Dies ist insbesondere relevant im Hinblick auf die Inanspruchnahme des Aufwertungswahlrechts gemäß § 29 Abs. 1 Z 2a vorletzter Satz UmgrStG zum Teilungsstichtag (siehe dazu Rz 1601a) bzw. die alternativ zur Anwendung gelangende …