…Garage im Wohnungsverband auch privat mitbenützt (zB Lagerung von Schiern, Getränkekisten usw.) ist eine solcherart gemischt genutzte Garage durch den Wohnort bedingt und sind auf Grund des Aufteilungsverbotes damit im Zusammenhang stehende Kosten nicht absetzbar. Wird eine Hälfte einer Doppelgarage weder für ein zweites betrieblich…
…betrieblich und privat veranlasst, zB bei Reisen mit "Mischprogramm", siehe dazu Rz 1651) der Fall. Rz 4760: Kein Aufteilungsverbot besteht für Wirtschaftsgüter, die ausschließlich oder nahezu ausschließlich betrieblich oder beruflich verwendet werden (zB Fernsehapparat im Gästezimmer eines Gasthauses) sowie für Aufwendungen, bei denen eine klar…
5.1.12. Erfordernis einer Gegenleistung 5.1.12.1. Allgemeines Rz 1564: Die Realteilung ist ungeachtet der gesellschaftsrechtlichen Verankerung ein tauschartiger Vorgang, der sich ertragsteuerlich von einem rechtsgeschäftlichen Veräußerungsvorgang insofern unterscheidet, als der ausscheidende Mitunternehmer nicht mit Geld und/oder anderen Wirtschaftsgütern der Mitunternehmerschaft…
5.2.2. Teilungsmasse 5.2.2.1. Allgemeines Rz 1574: Steuerrechtlich kann die Teilungsmasse nur Betriebsvermögen in nachstehender Form umfassen: In- und ausländische land- und forstwirtschaftliche, freiberufliche, sonstige selbständige oder gewerbliche Betriebe (Rz 1548) In- und ausländische Teilbetriebe und zwar Teilbetriebe im Sinne des…
…die sich aus der Differenz zwischen Veräußerungserlös und Buchwert ergeben. Damit zusammenhängende Aufwendungen führen grundsätzlich zu keinen Betriebsausgaben. Eine Ausnahme davon besteht für Nutzungseinlagen außerhalb des Aufteilungsverbotes (zB nicht überwiegend betrieblich genutztes Kraftfahrzeug - siehe Abschn. 5, Gebäude im Falle der untergeordneten betrieblichen Nutzung - siehe Rz…
…Teil des angemessenen, wenn auch unter falschem Rechtstitel ausbezahlten Leistungsentgelts (diesfalls Lohnsteuerpflicht) darstellen. 13.1.7.2 Abgrenzung zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen Rz 577: Im Bereich der verdeckten Ausschüttungen kommt es auf die Frage des Aufteilungsverbotes (siehe EStR 2000 Rz 4707) im Sinne des § 20…
… 20 EStG 1988 zu Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten und zu Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen (Rz 4701). Darstellung des Aufteilungsverbotes (Rz 4707 bis 4709). ABC der nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung (Rz 4710 bis 4758). Angemessenheitsprüfung: Aktualisierung des Erlasses AÖF Nr. 55/1991 (Rz 4761 bis 4807…
…Stichwort Fachliteratur, sowie Rz 4736, Stichwort Literatur. Fachmesse Rz 1526: Siehe "Ausstellung" (Rz 1483). Fahrrad Rz 1527: Ein Fahrrad gehört bei betrieblicher Veranlassung unter den gleichen Voraussetzungen zum Betriebsvermögen wie ein KFZ (kein Aufteilungsverbot). Aufwendungen für die Freizeitgestaltung, wie zB Sportgeräte, die sowohl beruflich als…
…gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 nichtabzugsfähigen Bereich der privaten Lebensführung. Die Prämien sind zufolge des Aufteilungsverbotes auch bei einer unter § 30 EStG 1988 fallenden Grundstücksveräußerung nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Sie stellen aber Sonderausgaben im Sinne des § 18 Abs. 1 Z…
6.13. Rechtsfolgen einer nicht unter Art. VI UmgrStG fallenden Spaltung 6.13.1. Begriff Rz 1802: Eine nicht unter das UmgrStG fallende Spaltung liegt vor, wenn die Spaltung zwar in das Firmenbuch eingetragen ist, jedoch kein begünstigtes oder nicht ausschließlich begünstigtes Vermögen gemäß § 12…
6.4.3. Verbundene Körperschaften (Doppelverlustverwertung) 6.4.3.1. Allgemeines zur Kürzung Rz 1720: Auf Grund des Verweises des § 35 UmgrStG auf § 21 UmgrStG ist das Verbot der doppelten Verlustverwertung gemäß § 4 Z 1 lit. d UmgrStG sinngemäß auch bei Auf- oder Abspaltungen nach…
19.5.4.5 Realteilung Rz 5979: Sind die Voraussetzungen des Art. V UmgrStG nicht gegeben und ist folglich das UmgrStG nicht anwendbar ("verunglückte Realteilung"), kommt es§ 24 Abs. 7 EStG 1988 für alle Gesellschafter zur Vollaufdeckung der stillen Reserven (§ 24 AbsAnwendung. 7 EStG 1988…
5. Realteilungen (Art. V UmgrStG) 5.1. Begriff und Anwendungsvoraussetzungen (§ 27 UmgrStG) 5.1.1. Allgemeines 5.1.1.1. Begriffsbestimmung Rz 1509: Eine Realteilung im Sinne des § 27 Abs. 1 UmgrStG liegt vor, wenn Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) Vermögen auf Grund eines Teilungsvertrages (Gesellschaftsvertrages) zum Ausgleich…
5.1.7. Erfordernis eines Teilungsvertrages Rz 1526: § 27 Abs. 1 UmgrStG setzt als Grundlage für die Vornahme einer Realteilung den Abschluss eines schriftlichen Teilungsvertrages (Gesellschaftsvertrages) voraus. Dieses Rechtsgeschäft muss nicht ausdrücklich als Teilungsvertrag bezeichnet werden, es muss aber klar erkennbar sein, dass es sich…
2.6.3 Besondere Verlustausgleichsverbote und Verlustausgleichsbeschränkungen Rz 178: Neben § 2 Abs. 2a EStG 1988 bestehen folgende Beschränkungen: Substanzverluste, Verluste aus Derivaten und aus Kryptowährungen (§ 27 Abs. 3 bis 4a EStG 1988) dürfen nicht mit Zinserträgen aus Geldeinlagen und sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten sowie mit…
6.8. Spaltung und atypisch stille Beteiligung 6.8.1. Allgemeines Rz 1788: Die Spaltung ist ein durch das SpaltG geregelter Vermögenstransfer auf eine neue oder übernehmende Kapitalgesellschaft. Hat sich jemand am Unternehmen der übertragenden oder übernehmenden Gesellschaft als atypisch stiller Gesellschafter im Sinne des…
12.4. Aufteilung des Vorsteuerabzuges 12.4.1. Allgemeines Rz 2011: Die Vorschriften über die Aufteilung der Vorsteuerbeträge gelten nicht nur für die Berechnung der Steuer eines Veranlagungszeitraumes sondern auch für die Berechnung der Steuer eines Voranmeldungszeitraumes. Der Aufteilung der Vorsteuerbeträge sind jeweils die Verhältnisse…
27.10.3 Beendigung der Verteilung (Z 7 und 8) Rz 7396: In § 37 Abs. 4 Z 7 EStG 1988 sind die Gründe taxativ aufgezählt, die zur Beendigung der Verteilung führen: a)Tod des Steuerpflichtigen. Noch offene Drittelbeträge sind in diesem Fall dem Erblasser zuzurechnen…
6.5.4. Verhältniswahrende Spaltung zur Aufnahme 6.5.4.1. Verhältniswahrende Konzentrationsspaltung Rz 1739: Bei einer verhältniswahrenden Konzentrationsspaltung (= Auf- oder Abspaltung zur Aufnahme in fremde übernehmende Gesellschaften) liegt eine gänzliche oder teilweise Aufgabe der Beteiligung an der spaltenden Gesellschaft gegen Gewährung von Anteilen…
24.3.226.3.2 Steuerpflichtige Verschmelzungen, Umwandlungen und Aufspaltungen und vergleichbare Vermögensübertragungen Rz 1460: § 20 Abs. 1 Z 1 KStG 1988 sieht die Anwendung der Liquidationsbesteuerungsvorschriften des § 19 KStG 1988 für Verschmelzungen, Umwandlungen und Aufspaltungen sowie für vergleichbare Vermögensübertragungen vor, da diesen Umgründungstypen die…