…Fall ist eine Aufteilung vorzunehmen, siehe dazu auch Rz 1429 ff. Soweit das gesetzliche Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 (Angemessenheitsprüfung) Platz greift. Bei der Angemessenheitsprüfung unterliegenden Wirtschaftsgütern mit Anschaffungskosten über der steuerlichen Angemessenheitsgrenze (zB PKW) unterliegen Zinsen für einen…
…die Kapitaltilgung und 200.000 S20.000 auf die Zinsen. Der Zinsenaufwand von 600.000 S60.000 ist um den Zinsenzuschuss von 200.000 S20.000 auf den aufwandswirksamen Betrag von 400.000 S40.000 zu kürzen. In den Folgejahren ist diese Aufteilung entsprechend weiterzuführen.
…jener Teil der Schuld, dessen Tilgung dem ehemaligen Betriebsinhaber (noch) nicht zumutbar war, führt zu nachträglichen Betriebsausgaben (VwGH 20.9.2001, 98/15/0126; VwGH 28.4.2011, 2008/15/0308). Rz 1438: Schulden sind aber insoweit notwendiges Privatvermögen und die darauf entfallenden Zinsen nicht…
…4 EStG 1988. Demnach kann auch in diesen Fällen eine Aufteilung der Wertsteigerungen auf KESt-befreite und KESt-pflichtige Zeiträume unterbleiben und ist für den KESt-Abzug maßgeblich, ob der Zufluss dieser Einkünfte in Zeiträumen aufrechter Befreiung fällt oder nicht. Sind die für den KESt…
…Ro 2024/15/0018). Der Veräußerungserlös für das gesamte Grundstück ist daher entsprechend aufzuteilen. In diesem Fall kann die Aufteilung der Anschaffungskosten und des Veräußerungserlöses an Hand der den jeweiligen Anteilen am Grund und Boden und dem Gebäude zuzuordnenden Fläche erfolgen. Dies gilt auch für…
…5 Z 7 EStG 1988 die Privatstiftung; bei Zinsen aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten und aus sonstigen Geldforderungen gegenüber Kreditinstituten das jeweilige Kreditinstitut. Beispiele: 1. Anleger A hält Aktien an der inländischen X-AG auf seinem Depot bei einer österreichischen Bank; die X-AG schüttet Dividenden…
…06X6 der X-GmbH durchgeführt werden. Dabei ist zu unterscheiden: Sämtliche Schriftstücke (zB Prüfungsauftrag, Vorhalte, verfahrensleitende Verfügungen) und auch alle Bescheide (Wiederaufnahme, Abgabenbescheid, usw.) betreffend Körperschaftsteuer sind von der Abgabenbehörde zu richten: "An A und B als Rechtsnachfolger der X-GmbH" Eine Aufteilung der Körperschaftsteuer…
…27.3.1996, 92/13/0205) verlangt eine Erfassung der privaten und beruflichen Fahrten, um die Aufteilung vornehmen zu können. Nach § 4 Abs. 4 Z 5 zweiter Satz EStG 1988 können allerdings ohne weiteren Nachweis 50% der aufgewendeten Kosten für eine nicht übertragbare Wochen-, Monats-…
…Dienstleistungen, Lizenzgebühren, Zinsen, Prämien sowie alle etwaigen sonstigen Beträge. Anzugeben sind alle Umsatzerlöse, Gewinne, Erträge und sonstigen Einkünfte, die in der gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften erstellten Finanzberichterstattung in Bezug auf Gewinne und Verluste ausgewiesen sind (vgl. OECD, Leitlinien zur Umsetzung der länderbezogenen Berichterstattung, II.1.)…
…der EStR 1984 und GER 1989 (Rz 1330 bis 1349). Bildungsfreibetrag: Übernahme des Erlasses AÖF Nr. 270/1999 (Rz 1352 bis 1377). Beiträge in angemessener Höhe an Berufs- und Wirtschaftsverbände: Betriebsausgaben liegen auch dann vor, wenn die Verbände politischen Parteien nahe stehen (Rz 1420). Zinsen…
…Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung des Erwerbes von zum Betriebsvermögen zählenden Kapitalbeteiligungen im Sinne des § 10 KStG 1988 durchbrochen (ab Veranlagung 2005). Rz 1254: Mit 13.6.2014 trat § 11 Abs. 1 Z 4 KStG 1988 idF BBG 2014 in Kraft. Dieser erfasst Zinsen im engeren…
…bei der sie erwachsen sind. Ist jedoch eine Aufwendung zugleich durch mehrere nicht die Lebensführung berührende Bereiche veranlasst worden, so sind die getätigten Aufwendungen nach sachlichen Kriterien aufzuteilen und den unterschiedlichen Betätigungen zuzuordnen (VwGH 28.1.1997, 95/14/0156). Vertretbar ist dabei eine Aufteilung…
…16.6 Aufteilung einer Subvention auf mehrere Wirtschaftsgüter Rz 2573: Eine aliquote Zurechnung der gewährten Zuwendungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 auf die einzelnen Anlagegüter, für die die Zuwendungen gewährt wurden, ist insoweit vorzunehmen, als im Einzelfall keine andere Aufteilung durch den…
…Streit um die Höhe des Kaufpreises). Alle anderen Ausgaben, die mit der laufenden Nutzung des Grund und Bodens im Zusammenhang stehen, sind Betriebsausgaben (zB laufende Betriebskosten, Grundsteuer, Zinsen für Schulden, die zum Erwerb des Grund und Bodens aufgenommen wurden). Dies gilt auch für Anwalts- und…
…Maßgabe folgender Aufstellung: | Vermögen | Ertrag | Besteuerung | inländische Aktien | Dividenden | frei | ausländische Aktien*) | Dividenden | frei/25%*) | | 20% Substanzgewinne | 12,5% | | 80% Substanzgewinne | frei | Bankguthaben | Zinsen | 12…
…Die einmal erfolgte Aufteilung eines Darlehens für den Hausbau (zB 40% Ordination, 60% privat) und der damit in Zusammenhang stehenden Zinsen, kann nicht im Nachhinein mit dem Argument abgeändert werden, entsprechend der unternehmerischen Gestaltungsfreiheit wäre zuerst der private Teil getilgt worden. Rz 1431: Ist das…
…zur privaten Veranlassung) und das Ausmaß der betrieblichen Nutzung vom Steuerpflichtigen nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Eine Aufteilung in einen beruflichen oder privaten Anteil ist gegebenenfalls nach entsprechenden Feststellungen im Schätzungsweg vorzunehmen. Bei dieser Schätzung ist angesichts der breiten Einsatzmöglichkeiten von Computern ein strenger Maßstab…
…Instandhaltungskosten umfassen, so ist die Subvention insoweit aliquot den einzelnen Kostenkategorien zuzuordnen, als nicht vom Subventionsgeber eine andere Aufteilung bestimmt ist. 21.6.2 Verrechnung der Subventionen Rz 6504: Zunächst ist zu untersuchen, ob die tatsächlichen Aufwendungen (ohne in die Subventionsgewährung einbezogene "fiktive Ausgaben", wie…
…eine Geldspende. Der begünstigten Körperschaft ist letztlich eine Spende in Höhe des vom Erwerber des versteigerten Gegenstandes entrichteten Geldbetrages zugekommen. Die Höhe dieses Geldbetrages bestimmt die abzugsfähige Spende, die auf die beiden Spender aufzuteilen ist. Die Aufteilung richtet sich dabei nach dem Wertverhältnis der Leistungen…
…118/2015, zu berücksichtigen. Siehe dazu Rz 6447 ff. Bei Veräußerungen nach dem 31.12.2024 hat die Aufteilung des Veräußerungserlöses auf Grund und Boden und Gebäude nach der Sachwertmethode zu erfolgen (VwGH 24.4.2024, Ro 2022/15/0044). Aus verwaltungsökonomischen Gründen können in…