…in Absatz 2 genannten Fällen, in denen aus der angefochtenen Entscheidung die Pflicht zur Entrichtung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben erwächst, wird die Vollziehung der Entscheidung nur gegen Sicherheitsleistung ausgesetzt, es sei denn, es wird auf der Grundlage einer dokumentierten Bewertung festgestellt, dass durch die Leistung…
…ab Bekanntgabe des Ablaufbescheides oder eines die Aussetzung betreffenden Bescheides gemäß § 294 BAO zu (siehe Rz 530 bis Rz 536). Erfolgt eine Tilgung durch Verwendung von sonstigen Gutschriften (§ 213 Abs. 1 BAO) oder Guthaben (§ 215 Abs. 4 BAO) innerhalb eines Monates vor Ablauf der erwähnten…
…dieser Frist gelten die allgemeinen Regeln des § 230 Abs. 7 BAO. Rz 1465: Zur Exekutionsführung nach Erlassung eines Vollstreckungsbescheides muss ein Rückstandsausweis (§ 229 BAO) ausgestellt werden, da ein Vollstreckungsbescheid zwar die Hemmung beseitigt, jedoch kein Exekutionstitel ist. Rz 1466: Der Vollstreckungsbescheid kann dem Abgabenschuldner durch…
…versprechen und der Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe gegenwärtig nicht möglich ist, aber die Möglichkeit besteht, dass der Betrag zu einem späteren Zeitpunkt einbringlich erscheint. 17.7. Unterschiede zwischen Aussetzung der Einbringung (§ 231 BAO) und Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) Rz 1511: | Aussetzung der Einbringung…
…Frist für die Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags aus, bis sie eine Entscheidung über den Antrag auf Erlass getroffen haben, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a)Wurde ein Antrag auf Erlass gemäß den Artikeln 118, 119 oder 120 des Zollkodex gestellt…
…Zollschuld durch einen Verstoß nach Artikel 79 des Zollkodex entstanden ist, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a)Es gibt zumindest noch einen weiteren Zollschuldner im Sinne des Artikels 79 Absatz 3 Buchstaben b oder c des Zollkodex. b)Der betreffende Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag wurde…
…lit. b BAO zufolge unterbrechen gesetzlich zustehende oder durch Bescheid zuerkannte Zahlungsfristen die Dreimonatsfristen des § 217 Abs. 3 BAO (siehe Rz 937). 16.4. Ansuchen um Zahlungserleichterung (§ 230 Abs. 3 und 4 BAO) Rz 1437: Ob ein Zahlungserleichterungsansuchen zwingend eine Hemmung der Einbringung auslöst, hängt…